Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1693 7. Wahlperiode 01.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Weitere Entlastung der Elternbeiträge durch Zinsersparnisse und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Ausweislich der Einführung zu den Fragen hat die Kleine Anfrage die Umsetzung der Ziffer 4 des Kapitels II, Finanzen, des Koalitionsvertrages für die siebte Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zum Gegenstand. Der Koalitionsvertrag ist dementsprechend für den Zeitraum der laufenden Legislaturperiode von Oktober 2016 bis voraussichtlich Herbst 2021 geschlossen. Zinsersparnisse aus Tilgungen der Vorjahre sind wie auch die vor der laufenden Legislaturperiode in Kraft getretenen Regelungen zur Elternbeitragsentlastung nicht Gegenstand der zitierten Regelung im Koalitionsvertrag. Laut Kapitel II Ziffer 4 - Finanzen - des Koalitionsvertrages sollen drei Viertel der Jahresüberschüsse des Landes zur Schuldentilgung verwendet werden. Die eintretenden Zinsersparnisse sollen „überwiegend für eine weitere Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita“ eingesetzt werden. 1. Wie hoch waren in den vergangenen sechs Jahren die Überschüsse im Landeshaushalt (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2017 darstellen)? In den Jahren 2012 bis 2016 konnten im Haushaltsvollzug nach Zuführungen an Rücklagen folgende Ergebnisse erzielt werden (Beträge in Millionen Euro): Drucksache 7/1693 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Jahr Verbleibendes Haushaltsergebnis/Überschuss 2012 100,0 2013 200,0 2014 100,0 2015 60,0 2016 253,6 Für das Jahr 2017 erwartet die Landesregierung auf der Grundlage des vorläufigen Jahresabschlusses ein verbleibendes Haushaltsergebnis in Höhe von 326,8 Millionen Euro. 2. Wie hoch war jeweils der Betrag, der zur Schuldentilgung eingesetzt wurde (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2017 darstellen)? Ausweislich der Haushaltsrechnungen der Jahre 2012 bis 2016 sind folgende Beträge zur haushalterischen Schuldentilgung eingesetzt worden (Beträge in Millionen Euro): Jahr Haushalterische Nettotilgung 2012 100,0 2013 200,0 2014 100,0 2015 60,0 2016 190,2 Auf der Grundlage des vorläufigen Jahresabschlusses 2017 geht die Landesregierung von einer Nettotilgung in Höhe von 190,5 Millionen Euro aus. 3. Wie hoch waren dadurch jeweils die Zinsersparnisse (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2017 darstellen)? Für die Ermittlung der rechnerisch ersparten Zinsausgaben ist ein durchschnittlicher Nominalzinssatz von 3,0 Prozent p. a. zugrunde gelegt worden. Danach ergeben sich folgende Beträge (in Millionen Euro): Jahr rechnerisch ersparte Zinsausgaben 2012 * 2013 3,0 2014 9,0 2015 12,0 2016 13,8 2017 19,5 * Angabe entfällt. Die Tilgung erfolgt zum Jahresende, sodass die Zinsersparnis erst im darauffolgenden Jahr eintreten kann. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1693 3 4. Wie hoch war jeweils der Betrag, den die Landesregierung zur „Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita“ eingesetzt hat (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2017 darstellen)? Der geltende Koalitionsvertrag kann keine Wirkung für vergangene Legislaturperioden entfalten (siehe Vorbemerkung). Für die „Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita (incl. Tagespflege)“ hat die Landesregierung in den jeweiligen Haushaltsjahren folgende Beträge verausgabt (in Millionen Euro): Jahr Ist 2012 12,4 2013 22,3 2014 22,8 2015 22,5 2016 25,3 2017 24,4* * vorläufiges Ist Die hier aufgeführten Beträge stehen in keinem Sachzusammenhang zu den kalkulatorischen Zinsersparnissen gemäß Antwort 3. 5. Wie und mit welchen Summen wurden die Zinsersparnisse konkret für eine weitere Entlastung der Elternbeiträge in der Krippe, im Kindergarten und in der Kindertagespflege eingesetzt (bitte einzeln für die Jahre 2012 bis 2017 und die Betreuungsformen darstellen)? Die Festlegung, zusätzliche Zinsersparnisse infolge der Tilgung für zusätzliche Beitragsentlastungsmaßnahmen einzusetzen, gilt erst ab der laufenden Legislaturperiode. Eine weitere Beitragsentlastung in der laufenden Legislaturperiode ist mit dem 1. Januar 2018 erfolgt.