Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1694 7. Wahlperiode 21.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Armutsrisiko von Alleinerziehenden-Familien und Paarfamilien mit Kind(ern) und ANTWORT der Landesregierung Kinderarmut ist in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor ein großes Problem. Kinderarmut ist in bestimmten Familienkonstellationen, insbesondere in Alleinerziehenden-Familien, besonders stark ausgeprägt. Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Gründe für die Unterschiede von Bedeutung, sondern auch, inwiefern die Landesregierung die Probleme aufgreift und zielgerichtete Maßnahmen entwickelt und anwendet, um Kinderarmut , insbesondere in Alleinerziehenden-Familien, zu reduzieren. 1. Wie hoch war in den Jahren 2016 und 2017 die Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden-Familien in Mecklenburg-Vorpommern (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen darstellen und für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln auflisten)? Armutsrisikoquoten - auch als Armutsgefährdungsquoten bezeichnet - werden aus dem Mikrozensus , einer ein Prozent der Gesamtbevölkerung repräsentierenden Zufallsstichprobe, berechnet und liegen bis zur Ebene der Länder vor. Eine weitergehende Aufschlüsselung im Sinne einer Regionalisierung der Bundesstatistik auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt nicht; bezüglich weiterer Erläuterung zu den Inhalten und zu den Erhebungsmethoden des Mikrozensus‘ sowie zum Grad der räumlich-geografischen Aufschlüsselung der Erhebungen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/306 verwiesen. Drucksache 7/1694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Mikrozensus wird rollierend über das gesamte Kalenderjahr erhoben. Die Erhebungen werden am Ende des Kalenderjahres abgeschlossen und aufbereitet. Für das Jahr 2017 liegt noch kein Mikrozensus vor. Der Landesregierung wurden vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern nachfolgende Daten zur Armutsrisikoquote bei Alleinerziehenden-Familien in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt. Seinen Mitteilungen vorangestellt wies das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern darauf hin, dass der Mikrozensus nicht unterscheidet zwischen einer Armutsrisiko- und einer Armutsgefährdungsquote . Die Armutsrisiko- oder Armutsgefährdungsquote bei Alleinerziehenden-Familien in Mecklenburg -Vorpommern betrug im Jahr 2016 gemessen am Bundesmedian 56,5 Prozent und gemessen am Landesmedian 39,3 Prozent. Im Jahr 2016 betrug die Gesamtanzahl von Alleinerziehenden-Familien in Mecklenburg- Vorpommern 62.700. Gemessen am Bundesmedian bestand bei 35.426 Alleinerziehenden- Familien in Mecklenburg-Vorpommern und gemessen am Landesmedian bei 24.641 Alleinerziehenden -Familien in Mecklenburg-Vorpommern ein Armutsrisiko. 2. Wie hoch war in den Jahren 2016 und 2017 die Armutsrisikoquote bei Kindern in Mecklenburg-Vorpommern (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen darstellen und für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln auflisten)? Bezüglich einer Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie zu Angaben für das Jahr 2017 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zur Armutsrisiko- oder Armutsgefährdungsquote bei Kindern in Mecklenburg-Vorpommern wurden der Landesregierung vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern nachfolgende Daten zur Verfügung gestellt. Dem vorangestellt teilte das Statistische Amt Mecklenburg- Vorpommern mit, dass sich die Angaben auf unter Achtzehnjährige beziehen. Die Armutsrisikoquote bei unter Achtzehnjährigen in Familien in Mecklenburg-Vorpommern betrug im Jahr 2016 gemessen am Bundesmedian 27,8 Prozent und gemessen am Landesmedian 18,8 Prozent. Im Jahr 2016 betrug die Gesamtanzahl von unter Achtzehnjährigen in Familien in Mecklenburg -Vorpommern 235.000. Gemessen am Bundesmedian bestand bei 65.330 unter Achtzehnjährigen in Familien in Mecklenburg-Vorpommern und gemessen am Landesmedian bei 44.180 unter Achtzehnjährigen in Familien in Mecklenburg-Vorpommern ein Armutsrisiko. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1694 3 3. Wie bewertet die Landesregierung die Armutsrisikoquote von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern, die nach Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2016 bei 27,8 Prozent lag und demnach fast jedes dritte Kind betrifft? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden und deren Kind(ern) in Mecklenburg-Vorpommern, die im Mikrozensus für das Jahr 2016 mit 56,5 Prozent ausgewiesen ist? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung nimmt Bewertungen der im Mikrozensus für das Jahr 2016 ausgewiesenen Armutsrisiko- beziehungsweise Armutsgefährdungsquote unter Berücksichtigung der landesspezifischen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten nur aus einer Gesamtbetrachtung aller Armut und Armutsgefährdung bestimmenden Faktoren und Indikatoren vor. Zur Definition von Armut und Armutsrisiko beziehungsweise Armutsgefährdung, zu den Inhalten und Grundannahmen von Armutsrisiko- beziehungsweise Armutsgefährdungsquoten, zu Armutsindikatoren sowie zu weiteren in diese Gesamtbetrachtung einzubeziehenden Faktoren wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/306, auf die Vorbemerkung in der Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2640, auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2640, auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/5129 und auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/317 verwiesen. Zu den Ergebnissen dieser Gesamtbetrachtung und zu den darauf fußenden Bewertungen der im Mikrozensus für das Jahr 2016 ausgewiesenen Armutsrisiko- beziehungsweise Armutsgefährdungsquote durch die Landesregierung wird insbesondere auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/5129, auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksacke 7/19 und auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksacke 7/317 verwiesen. Die dort für das Jahr 2015 beziehungsweise für den Zeitraum ab dem Jahr 2005 gezogenen Schlussfolgerungen, zugrunde gelegten Annahmen, erfolgten Einschätzungen und vorgenommenen Bewertungen können auf die Folgejahre übertragen werden. Drucksache 7/1694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie hoch ist in Mecklenburg-Vorpommern die SGB-II-Hilfsquote für Paarfamilien mit Kind(ern) und demgegenüber die Sanktionsquote bei Paarfamilien mit Kind(ern) (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen darstellen und für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln auflisten )? SGB-II–Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften - zum Beispiel Paarfamilien beziehungsweise Partnergemeinschaften mit Kind(ern) - setzen Bedarfsgemeinschaften des jeweiligen Familientyps in Beziehung zu allen Familien oder Lebensformen desselben Familientyps in der Bevölkerung . Als Bezugsgröße werden die vom Statistischen Bundesamt jährlich ermittelten Ergebnisse aus dem Mikrozensus verwendet. Bezüglich einer Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Landesregierung liegen keine eigenen statistischen Daten zur SGB-II–Hilfequote und zur Sanktionsquote bei Paarfamilien mit Kind(ern) vor. Folgende Daten wurden vom Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt: Die SGB-II-Hilfequote in Mecklenburg-Vorpommern von Partner-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind betrug nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im September 2017 als dem aktuellsten verfügbaren Datenstand 9,6 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher insgesamt in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind, mit mindestens einer Sanktion sowie die Sanktionsquote können der nachstehenden Übersicht, diese mit Stand September 2017 als dem aktuellsten verfügbaren Datenstand, entnommen werden. Gebiet Bestand ELB* in Partner-BG** insgesamt Bestand ELB* mit mindestens einer Sanktion Sanktionsquote auf alle ELB* in Partner-BG** (in Prozent) Mecklenburg-Vorpommern 22.462 499 2,2 Rostock, Hansestadt 3.355 80 2,4 Schwerin, Landeshauptstadt 2.025 62 3,1 Mecklenburgische Seenplatte 4.037 83 2,1 Landkreis Rostock 2.273 34 1,5 Vorpommern-Rügen 2.977 62 2,1 Nordwestmecklenburg 1.737 46 2,6 Vorpommern-Greifswald 3.683 57 1,5 Ludwigslust-Parchim 2.375 75 3,2 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit * erwerbsfähige Leistungsbezieher ** Bedarfsgemeinschaften Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1694 5 6. Wie hoch ist in Mecklenburg-Vorpommern die SGB-II-Hilfsquote für Alleinerziehenden-Familien mit Kind(ern) und demgegenüber die Sanktionsquote bei Alleinerziehenden-Familien mit Kind(ern) (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen darstellen und für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln auflisten)? Bezüglich einer Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die SGB-II–Hilfequote in Mecklenburg-Vorpommern von Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind betrug nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im September 2017 als dem aktuellsten verfügbaren Datenstand 37,7 Prozent. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher insgesamt in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind, mit mindestens einer Sanktion sowie die Sanktionsquote können der nachstehenden Übersicht, diese mit Stand September 2017 als dem aktuellsten verfügbaren Datenstand, entnommen werden. Gebiet Bestand ELB* in Alleinerziehenden -BG** insgesamt Bestand ELB* mit mindestens einer Sanktion Sanktionsquote auf alle ELB* in Alleinerziehenden-BG** in Prozent Mecklenburg- Vorpommern 19.409 507 2,6 Hansestadt Rostock 3.200 91 2,8 Landeshauptstadt Schwerin 1.639 48 2,9 Mecklenburgische Seenplatte 3.455 71 2,1 Landkreis Rostock 2.006 39 1,9 Vorpommern-Rügen 2.684 81 3,0 Nordwestmecklenburg 1.492 51 3,4 Vorpommern- Greifswald 3.018 72 2,4 Ludwigslust-Parchim 1.915 54 2,8 Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit * erwerbsfähige Leistungsbezieher ** Bedarfsgemeinschaften Drucksache 7/1694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Welche Maßnahmen sind der Landesregierung aus anderen Bundesländern bekannt, die erfolgreich gegen Kinderarmut eingesetzt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 8. Welche dieser Maßnahmen gegen Kinderarmut aus anderen Bundesländern sind nach Ansicht der Landesregierung auch zur Anwendung in unserem Bundesland geeignet (bitte begründen)? 9. Welche dieser Maßnahmen gegen Kinderarmut aus anderen Bundesländern , die nach Ansicht der Landesregierung auch zur Anwendung in unserem Bundesland geeignet sind, werden zeitnah in Mecklenburg- Vorpommern zum Einsatz kommen und welche nicht (bitte begründen)? Die Fragen 7, 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Zu Maßnahmen anderer Bundesländer, die erfolgreich gegen Kinderarmut eingesetzt werden, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da die Landesregierung eine unmittelbare Betrachtung von (Einzel-)Maßnahmen, die in anderen Ländern - gegebenenfalls - erfolgreich eingesetzt werden oder wurden, ebenso wie eine Vorgehensweise, die darauf ausgerichtet ist, unterschiedliche und landesspezifische Rahmenbedingungen einander zu vergleichen, als insgesamt nicht zielführend erachtet. Die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die darauf ausgerichtet sind, Armut und Armutsrisiko beziehungsweise Armutsgefährdung von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern entgegenzuwirken, kann wirkungsvoll nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller Armut und Armutsgefährdung bestimmenden Gegebenheiten und Faktoren und unter Berücksichtigung der landesspezifischen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten in Mecklenburg- Vorpommern erfolgen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 10. Was wird die Landesregierung unternehmen, um das Armutsrisiko von Kindern generell sowie das um ein vielfaches höhere Armutsrisiko von Kindern in Alleinerziehenden-Familien zu reduzieren? Es wird zunächst auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 sowie auf die Antwort zu den Fragen 7, 8 und 9 verwiesen. Die Landesregierung hat insbesondere nachfolgend - exemplarisch - dargestellte sozial-, familien- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergriffen, um einem Armutsrisiko von Kindern generell und von Kindern in Alleinerziehenden-Familien entgegenzuwirken: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1694 7 Maßnahme Inhalt Förderung von Familiencoachprojekten Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und basierend auf einem positiven Votum des zuständigen Regionalbeirates werden Projekte, die die soziale und berufliche Integration langzeitarbeitsloser und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Mütter und Väter durch die Bewältigung individueller familiärer Problemlagen verbessern, gefördert. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der Vernetzung und Bündelung von Angeboten und Leistungen aus den Bereichen der Arbeitsmarktförderung und der Kinder- und Jugendhilfe. Förderung von multifunktionalen Familienzentren (MFZ) und Familienbegegnungsstätten Förderung von Angeboten der Bildung, Beratung, Begegnung und Betreuung in MFZ und Familienbegegnungsstätten ; Stärkung der Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern und der Selbsthilfeaktivitäten; Öffentlichkeitsarbeit Familienbildung und -beratung und Projektförderungen zur Stärkung familiärer Kompetenz Unterbreitung von Angeboten - die auf die Bedürfnisse und Interessen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, - zur Befähigung der Familien zur Aktivierung von Selbsthilfe - und anderen Hilfepotentialen sowie - zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Förderung von Projekten - zur Vermeidung von Gewalt in der Familie, - zur Stärkung der wirtschaftlichen Kompetenz und zur Stärkung der Elternkompetenz. Frühe Hilfen Die Frühen Hilfen umfassen Angebote, die einen niedrigschwelligen Zugang für Familien, insbesondere in belasteten Lebenslagen, haben und einen Türöffner für weitere Angebote darstellen. Für (werdende) Eltern soll der Zu- und Übergang zu unterschiedlichen Systemen (zum Beispiel Frühförderung, Familienbildung) erleichtert werden. Der Unterstützungsbedarf der Familien soll interdisziplinär abgeklärt und weitere Angebote der Frühen Hilfen vermittelt werden. Familienhebammen/Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Psychosoziale und medizinische Beratung und Betreuung junger Eltern mit Kindern bis zum ersten Lebensjahr von der 9. Lebenswoche bis zum ersten Geburtstag Schwangerschaftsberatungsstellen Rechtsanspruch auf Beratung und Informationen zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und Schwangerschaft Schwangerschaftskonflikt-beratungsstellen wie Schwangerschaftsberatungsstellen sowie notwendige Beratung nach § 219 Strafgesetzbuch Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen Vorhalten eines flächendeckenden Netzes von integrativen Beratungsstellen, die den Richtlinien für die Anerkennung von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen entsprechen Drucksache 7/1694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Maßnahme Inhalt kostenfreie Verpflegung für bedürftige Kinder in Kindertagesförderung (bis zum Schuleintritt ) Übernahme der Aufwendungen für die häusliche Ersparnis durch das Land an den Verpflegungskosten für Kinder in Kindertagesförderung, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 21 Absatz 6 Kindertagesförderungsgesetz zur Übernahme des Elternbeitrages ganz oder teilweise verpflichtet ist Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer unter dreijährigen Kinder sowie für die Förderung ihrer Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule Kostenentlastung für Eltern von unter dreijährigen Kindern in Höhe von - bis zu 150 Euro bei einer Ganztags-, bis zu 90 Euro bei einer Teilzeit- und bis zu 60 Euro bei einer Halbtagsförderung in der Krippe, - 90 Euro bei einer Ganztags-, bis zu 54 Euro bei einer Teilzeit - und bis zu 36 Euro bei einer Halbtagsförderung in der Kindertagespflege für unter dreijährige Kinder. Kostenentlastung für Eltern von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn des letzten Jahres vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule, monatlich bis zu 50 Euro bei einer Ganztags-, bis zu 30 Euro bei einer Teilzeit- und bis zu 20 Euro bei einer Halbtagsförderung Kostenentlastung für Eltern von Kindern im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule in Höhe von bis zu 80 Euro bei einer Ganztags-, bis zu 48 Euro bei einer Teilzeit- und bis zu 32 Euro bei einer Halbtagsförderung Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) Gewährung von Landesmitteln für jeden in Anspruch genommenen in Vollzeitäquivalente umgerechneten Platz nach § 18 Absatz 2 KiföG M-V (Grundförderung); Kofinanzierung durch die örtlichen Jugendhilfeträger und Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthalts - individueller Anspruch auf Kindertagesförderung für Kinder im Alter von 0- bis 1 Jahren, - Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule, - Übernahme der Aufwendungen für die häusliche Ersparnis durch das Land an den Verpflegungskosten für Kinder in Kindertagesförderung, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 21 Absatz 6 KiföG M-V zur Übernahme des Elternbeitrages ganz oder teilweise verpflichtet ist, - Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer Kinder bis zum Schuleintritt sowie für die Förderung ihrer Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichem Eintritt in die Schule. Förderung von Modellprojekten, die den Zielstellungen des § 1 KiföG M-V Rechnung tragen langfristige Prävention durch den Erwerb bildungs- und gesundheitsrelevanter Kompetenzen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1694 9 Jugendarbeit/Teilhabe stärken Maßnahme Inhalt Jugendarbeit Im Land finden sich verschiedene Angebote der Jugendarbeit , die den Kindern und Jugendlichen helfen sollen, sich in ihrer Persönlichkeit zu entwickeln. Jugendarbeit wird von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend angeboten sowie von anderen Trägern der Jugendarbeit und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sofern Jugendarbeit seitens der Kommune oder auch seitens des Landes gefördert wird, übernehmen grundsätzlich freie Träger der Jugendhilfe die Umsetzung der Angebote. Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern werden hierüber Möglichkeiten der Teilhabe geschaffen. Förderung von Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit aus dem Europäischen Sozialfonds Schulsozialarbeit: Durch gezielte jugendhilfebasierte sozialpädagogische Begleitung soll dazu beigetragen werden, dass Schülerinnen und Schüler möglichst gute Schulabschlüsse erwerben und die Schule ausbildungsreif verlassen. Durch die Hilfen soll vor allem die Motivation und das Leistungsvermögen derjenigen Schülerinnen und Schüler erhöht werden, deren Schulerfolg durch besondere Probleme gefährdet oder beeinträchtigt ist. Jugendsozialarbeit: Durch sozialpädagogische und individuelle Angebote der Jugendhilfe sollen junge Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf dabei unterstützt werden, ihre Probleme und Krisen zu bewältigen , um als eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten im Lebensalltag und in der Arbeitswelt bestehen zu können. Ziel ist es, junge Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Produktionsschulen In den Produktionsschulen werden sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit mehrfachen arbeitsmarktlichen Vermittlungshemmnissen, fehlender Berufsbildungs- und Ausbildungsreife an die Aufnahme einer Ausbildung beziehungsweise Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch produktionsorientiertes Lernen und Arbeiten herangeführt. In Produktionsschulen können sich junge Menschen auf den Schulabschluss „Berufsreife“ vorbereiten sowie an zugangserleichternden und fachpraktischen Bildungsmodulen teilnehmen. Freiwilliges Soziales Jahr Die Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr soll die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, ihre Berufswahlkompetenz und Studienentscheidung, ihre Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit sowie die gesellschaftliche Teilhabe durch freiwilliges soziales Lernen fördern. Drucksache 7/1694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Zu weiteren Maßnahmen und Unternehmungen der Landesregierung, die darauf ausgerichtet sind, dem Armutsrisiko von Kindern entgegenzuwirken, wird verwiesen auf die Antworten der Landesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2640, die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 3 und 8 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/5129, die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/19 und auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/317.