Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1695 7. Wahlperiode 21.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Einsatz von Bundesmitteln für die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Bundesmittel wurden und werden insgesamt in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vom Bund an das Land Mecklenburg- Vorpommern für die Kindertagesförderung ausgereicht? Die Höhe der Bundesmittel, die der Bund insgesamt in den Jahren 2016 bis 2018 an das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Kindertagesförderung ausgereicht hat, kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Ist 2016 in Euro Vorläufiges Ist 2017 in Euro Soll 2018 in Euro Bundesmittel Kindertagesförderung 24.018.000 35.000.000 55.000.946 Drucksache 7/1695 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist der Anteil an Bundesmitteln für die Kindertagesförderung gegenüber den Gesamtaufwendungen des Landes für die Kindertagesförderung (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 einzeln darstellen)? Der Anteil der Bundesmittel für die Kindertagesförderung gegenüber den Gesamtaufwendungen des Landes für die Kindertagesförderung in den Jahren 2016 bis 2018 kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Ist 2016 in Prozent Vorläufiges Ist 2017 in Prozent Soll 2018 in Prozent Anteil Bundesmittel an Gesamtaufwendungen 12 16 21 3. Welchen Anteil an der Kindertagesförderung in Mecklenburg- Vorpommern haben die Bundesmittel für die einzelnen Betreuungsformen Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 einzeln darstellen)? Angaben über den Anteil der Bundesmittel an der Kindertagesförderung nach einzelnen Betreuungsformen liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Bundesmittel wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung “ auf Grundlage des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ vom 29. Juni 2017 für Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht (bitte auch für die Landkreise und kreisfreien Städte darstellen)? a) Wie viele zusätzliche Kinderbetreuungsplätze konnten durch das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden? b) Wie viele Anträge für Mittel aus dem Investitionsprogramm wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 gestellt, bewilligt, teilweise bewilligt oder nicht bewilligt? c) Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen ausschließlich auf Artikel 1 des Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesförderung vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1893) beziehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1695 3 Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Mit der Änderung des Gesetzes über die Finanzierung des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder in Artikel 1 wurde das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 gesetzlich verankert. Dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen für das Investitionsprogramm Bundesmittel in Höhe von 21.249.151 Euro zur Verfügung. Zu der Förderung nach diesem Investitionsprogramm finden derzeit die Abstimmungen bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unter Beteiligung des jeweiligen Jugendhilfeausschusses statt. Erst nach Vorlage der Prioritätenlisten von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den einzelnen vollständigen Anträgen der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegepersonen können vom Landesamt für Gesundheit und Soziales die Mittel an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bewilligt werden. Angaben über die Höhe der Förderung sowie über die Anzahl der mit den Mitteln neu zu schaffenden Plätze nach Landkreisen und kreisfreien Städten können noch nicht gemacht werden, da die notwendigen Angaben sowie Anträge noch nicht vorliegen. 5. Wie viele Bundesmittel wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ an das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht ? a) Wie viele „Sprach Kitas“ wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 aus dem Bundesprogramm in Mecklenburg- Vorpommern gefördert (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? b) Wie viele Fachkraftstellen in wie vielen Kitas und in der Fachberatung wurden durch Mittel des Bundesprogramms „Sprach Kitas“ in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zusätzlich geschaffen? c) Nach welchen Kriterien werden die „Sprach Kitas“ für die Förderung ausgewählt? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ umfasst zwei Förderperioden mit den Zeiträumen 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019 sowie 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020. Die Höhe der ausgezahlten beziehungsweise der gebundenen Bundesmittel für Mecklenburg-Vorpommern sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Zeitraum Sprach-Kitas in Euro Fachberatungen in Euro Summe in Euro 2016 1.477.867 176.004 1.653.871 2017 3.251.038 348.110 3.599.148 2018 (gebundene Mittel) 4.475.000 416.000 4.891.000 Drucksache 7/1695 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Aufgrund des kontinuierlich laufenden und zeitintensiven Antragsverfahrens, bestehend aus der Interessenbekundung, der länderspezifischen Priorisierung der Kindertageseinrichtungen*, der Antragsaufforderung und der anschließenden Bewilligung, liegen für die Jahre 2016 und 2017 keine beständigen Daten zu den Fachkraftstellen und den teilnehmenden Einrichtungen vor. Erst nach Beendigung der Vergabe der Restplätze in der zweiten Jahreshälfte 2017 konnte das Antragsverfahren abgeschlossen werden. Der finale Bewilligungsstand ist den folgenden Tabellen zu entnehmen. Sprach-Kitas und Fachberatungen Fördervorhaben in Mecklenburg- Vorpommern (Stand 01.02.2018) Anzahl Fachkraft- Vorhaben (in halbe Stellen) davon Anzahl „Sprach- Kitas“ davon Anzahl zweite halbe Stellen Anzahl Fachberatungen (in halben Stellen) 1. Welle 80 63 17 6 2. Welle 99 88 11 7 gesamt 179 151 28 13 Sprach-Kitas/Anzahl halbe Stellen nach Landkreisen/kreisfreien Städten kreisfreie Städte / Landkreise Anzahl Sprach-Kitas Anzahl zweite halbe Stellen Summe halbe Stellen Landeshauptstadt Schwerin 11 4 15 Hansestadt Rostock 14 7 21 Ludwigslust-Parchim 14 2 16 Mecklenburgische Seenplatte 38 4 42 Nordwestmecklenburg 12 0 12 Rostock 15 2 17 Vorpommern-Greifswald 37 5 42 Vorpommern-Rügen 10 4 14 Gesamtergebnis 151 28 179 * Für die erste Förderwelle gab es eine Mindestquote von 25 Prozent an betreuten Kindern mit einer Beitragsbefreiung . Für die zweite Förderwelle lagen folgende Auswahlkriterien zugrunde: - Anzahl und Anteil der Kinder, in deren Familien überwiegend nicht deutsch gesprochen wird, - Anzahl und Anteil der Kinder, für die eine Beitragsbefreiung vorliegt beziehungsweise für die nur der Mindestbeitrag erhoben wird sowie - Anzahl und Anteil der in der Kita aktuell betreuten Kinder mit Fluchterfahrung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1695 5 6. Wie viele Bundesmittel wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 aus den Restmitteln des ehemaligen Betreuungsgeldes an das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht? a) In welcher Höhe wurden und werden diese Mittel in den Jahren 2016, 2017 und 2018 an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht? b) Für welche Zwecke wurden und werden die Mittel jeweils eingesetzt ? Hinsichtlich der Höhe der Bundesmittel, die das Land in den Jahren 2016 und 2017 aus dem ehemaligen Betreuungsgeld erhalten hat, wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jaqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 4. Mai 2017 (Drucksache 7/493) verwiesen. Im Jahr 2018 erhält das Land Bundesmittel in Höhe von 16.629.000 Euro aus dem ehemaligen Betreuungsgeld. Zu a) Hinsichtlich der Höhe der Bundesmittel aus dem ehemaligen Betreuungsgeld, die das Land in den Jahren 2016 und 2017 den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung zugewiesen hat, wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jaqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 4. Mai 2017 (Drucksache 7/493) verwiesen. Für das Jahr 2018 werden den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzliche Mittel aus dem Betreuungsgeld zu dem Zweck der Verbesserung der Kindertagesbetreuung in Höhe von 11.640.300 Euro zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden wurden von diesen Mitteln zunächst 9.312.240 Euro (80 Prozent) auf der Grundlage der Anzahl der Kinder im Alter von 0- bis 10 Jahren zum Stichtag 31. Dezember 2015 verteilt. Eine Spitzabrechnung der Gesamtmittel erfolgt auf Grundlage der amtlich bestätigten Anzahl der Kinder im Alter von 0- bis 10 Jahren zum Stichtag 31. Dezember 2016 noch im Jahr 2018. Bisher liegen diese statistischen Angaben vom Statistischen Amt nicht vor. Die zugewiesenen vorläufigen Beträge an die Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2018 können der folgenden Tabelle entnommen werden. kreisfreie Städte und Landkreise Betreuungsgeld 2018 (vorläufiger Beträge) in Euro Landeshauptstadt Schwerin 601.570,70 Hansestadt Rostock 1.182.654,48 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.218.972,22 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.488.095,95 Landkreis Nordwestmecklenburg 929.361,55 Landkreis Rostock 1.294.401,36 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.344.687,46 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.252.496,28 Insgesamt 9.312.240,00 Drucksache 7/1695 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu b) Die Mittel aus dem Betreuungsgeld im Jahr 2016 haben die Landkreise und kreisfreien Städte für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt. Darüber hinaus haben die Landkreise 50 Prozent der Mittel aus dem Betreuungsgeld an die Gemeinden mit Kindern mit Migrationshintergrund weitergeleitet. Im Einzelnen wurden die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten verbleibenden Mittel aus dem Betreuungsgeld zum Beispiel eingesetzt für - die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Kindergarten, - den Erhalt von Plätzen in der Kindertagespflege, - die Anschaffung von Spiel- und pädagogischem Material zum Thema Migration, - die Weiterleitung an Kita-Träger für individuelle Projekte, - die Anschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, - zusätzliche Fach- und Praxisberatung, - die Anschaffung von pädagogischem Spiel- und Beschäftigungsmaterial, - die Verbesserung der Grundausstattung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, - außerplanmäßige und kindgerechte Aktivitäten, - die Weiterbildung der Fachkräfte insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund. Für die Jahre 2017 und 2018 liegen der Landesregierung noch keine Angaben vor. 7. Wie viele Bundesmittel wurden und werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 darüber hinaus in welcher jeweiligen Höhe an das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht? Keine. 8. Nach welchen Kriterien und mit welchen anteiligen Zuweisungen für die Landkreise und kreisfreien Städte werden weitere Bundesmittel für den Bereich der Kindertagesförderung eingesetzt? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.