Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1696 7. Wahlperiode 15.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Kinder- und Jugendförderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Zahl der zehn- bis 26-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wurde zum Stichtag 30. Juni 2017 durch die oberste Landesjugendbehörde auf der Grundlage der Erhebung des Statistischen Landesamtes festgelegt? Mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 1. Juni 2017 (Amtsblatt M-V 2017, Seite 443) wurde die Anzahl der zehn- bis 26-jährigen Einwohner auf 211.641 festgelegt (Stand: 31. Dezember 2015). 2. Bis wann soll die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes durch die Landesregierung erfolgen? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/619 vom 16. Juni 2017 verwiesen. Drucksache 7/1696 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie ist der aktuelle Stand der Novellierung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes ? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Einrichtungen, Institutionen, Akteurinnen und Akteure werden in welcher Weise in die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes eingebunden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche konkreten Forderungen, Vorhaben und Ziele sollen mit der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes verfolgt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Auf welcher Grundlage, in welchen zeitlichen Abständen und mit welchen Ergebnissen erfolgten bislang Prüfungen und Evaluationen, inwieweit die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg -Vorpommern - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Fördergrundlage seit 1997 nicht geändert hat, die Preissteigerungsrate hingegen deutlich - bedarfsgerecht und auskömmlich ist? Die Kinder- und Jugendarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch liegt in der Zuständigkeit der Landkreise und der kreisfreien Städte. Diese Zuständigkeit umfasst auch die Prüfung und Evaluierung der Kosten für die Kinder- und Jugendarbeit und deren Finanzierung. Das Land unterstützt die Landkreise und die kreisfreien Städte in der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Bereitstellung von Finanzmitteln und durch einen regelmäßigen fachlichen Austausch . Gegenstand dieses Austausches ist auch die Auskömmlichkeit der Finanzmittel beziehungsweise deren bedarfsgerechter Mitteleinsatz. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1696 3 7. Inwiefern erachtet die Landesregierung eine Fachkräftebedarfsanalyse für die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz sowie Jugendhilfe am Beispiel der angekündigten Fachkräftebedarfsanalyse für den Bereich der Kindertagesförderung (siehe Kleine Anfrage vom 27.02.2017, Drucksache 7/147 - u. a. zu den Fragen 1 und 5) für erforderlich (bitte begründen)? Die Sicherung der Fachkräfte gewinnt angesichts der demografischen Entwicklung und der wachsenden Anforderungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend an Bedeutung. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich der Fachkräftebedarf aufgabenspezifisch und regional unterschiedlich entwickelt. Die Landesregierung ist der Ansicht, dass zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften quantitative (zählbarer Bedarf) und qualitative Überlegungen (Eignung des Personals) notwendig sind. 8. Inwiefern hält die Landesregierung eine Fachkräftebedarfsplanung für erforderlich, um dem Fachkräftemangel in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Jugendhilfe entgegenzuwirken (bitte begründen)? Gemäß § 79 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) liegt die Gesamt- und Planungsverantwortung beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser hat zu gewährleisten, dass die zur Aufgabenerfüllung der Kinder- und Jugendhilfe erforderlichen und geeigneten Einrichtungen und Dienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Darin eingeschlossen sind Personalbedarfsplanungen, die im Einklang mit der Qualitätsentwicklung und der Aushandlung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen stehen sollten. Insofern gehört eine Fachkräftebedarfsplanung bereits zum gesetzlichen Auftrag der handelnden Akteure. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass eine Fachkräftebedarfsplanung allein kein Garant ist, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Vielmehr sind alle Verantwortungsträger entlang der unterschiedlichen Phasen des Berufsweges (Ausbildung/Studium, Berufseinmündungsphase , Berufstätigkeit/berufsbegleitende Qualifizierung) aufgerufen, sich in Bezug auf die Wahrung der Qualität und der Einhaltung von Standards zu engagieren. Das gilt für die Aus-, Fort- und Weiterbildungsträger ebenso wie für die Anstellungsträger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Landesregierung unterstützt dieses Engagement und setzt sich für geeignete Rahmenbedingungen ein. Drucksache 7/1696 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Welche Vorhaben für eine Fachkräftebedarfsanalyse und Fachkräftebedarfsplanung im Bereich der Kinder- und Jugendförderung sind geplant? Die Landesregierung setzt den Dialog zur Fachkräftegewinnung und zur Fachkräftebindung mit den Verantwortungsträgern auf örtlicher und überörtlicher Ebene fort. Dabei werden die vorhandenen Möglichkeiten der Einflussnahme und der Unterstützung analysiert. Ziel ist es, geeignete Strategien der Personalgewinnung zu etablieren, ohne bestehende Standards aufzuweichen oder abzuschaffen.