Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1698 7. Wahlperiode 21.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Findet gegenwärtig eine Förderung beim Bau von Biogasanlagen statt? Wenn ja, a) in welchem Umfang, b) für welche Anlagentypen? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung fördert den Bau von Biogasanlagen nicht. 2. Wie viele Biogasanlagen wurden seit 2010 in Mecklenburg- Vorpommern errichtet (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Wie viele Anlagen befinden sich im Antragsverfahren? Die Anzahl der seit dem Jahr 2010 nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771), errichteten und in Betrieb genommen genehmigungsbedürftigen Biogasanlagen sind der nachfolgende Tabelle zu entnehmen. Drucksache 7/1698 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Jahr Anzahl 2010 25 2011 38 2012 45 2013 28 2014 18 2015 10 2016 2 2017 3 Zusätzlich befinden sich 4 Biogasanlagen in einem Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. 3. Welche Formen der Einspeisevergütungen werden für Strom gezahlt? Ist die Einspeisevergütung vom Typ der Anlage abhängig (zum Beispiel Ausgangssubstrat, Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung etc.)? Die Einspeisevergütung für Strom aus Biogasanlagen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Biogasanlage und der zu diesem Zeitpunkt jeweils geltenden Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütung erfolgt in Cent je Kilowattstunde geleistete Arbeit. Neben der Grundvergütung können zum Beispiel Boni für den Einsatz bestimmter Biomassen, die Wärmenutzung und bestimmter Technologien über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die dafür in Frage kommenden Rechtsgrundlagen. Jahr Gesetzesgrundlage für die jeweilige Einspeisevergütung 1991 Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz vom 7. Dezember 1990 (Stromeinspeisungsgesetz) 2000 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. März 2000 (EEG 2000) 2004 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) 2009 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (EEG 2009) 2012 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 22. Dezember 2011 (EEG 2012) 2014 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (EEG 2014) 2017 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 17. Juli 2017 (EEG 2017) 4. Welche Formen der Einspeisevergütungen werden für in das Erdgasnetz eingespeistes Biogas gezahlt? Biogas besteht zu etwa 55 Prozent aus Methan (CH4) und zu etwa 45 Prozent aus Kohlenstoffdioxid (CO2) und kann in dieser Form nicht in das Erdgasnetz eingespeist werden. Das aus Biogas in Erdgasqualität aufbereitete Biomethan (CH4) dagegen kann in das Erdgasnetz eingespeist werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1698 3 Eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung für das Biomethan, etwa wie für Strom aus Biogas, gibt es nicht. Beide Marktteilnehmer, Biomethanerzeuger bzw. -einspeiser und Gasnetzbetreiber, handeln einen Preis für eingespeistes Biomethan auf Grundlage von Angebot und Nachfrage aus. Das ist eine rein unternehmerische Entscheidung. Informationen hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Sind die zuständigen Behörden bestrebt, bürokratische Hürden für die Beantragung und die Errichtung von Biogasanlagen abzubauen? Wenn ja, welche? Für die Beantragung und für die Errichtung von Biogasanlagen ist nach Auffassung der Landesregierung keine Überregulierung ersichtlich. Die gestellten Anforderungen sind erforderlich, um den Schutz der berechtigten Interessen der Nachbarschaft und der Allgemeinheit zu gewährleisten. 6. Welche Ausbildungsgänge für Fachpersonal für den Betrieb von Biogasanlagen existieren in Mecklenburg-Vorpommern? Werden Ausbildung und Fortbildung des Personals unterstützt? Biogasanlagen sind von sachkundigem, geschultem Personal zu betreiben. Dies ist durch regelmäßige Teilnahme an Schulungsmaßnahmen nachzuweisen. Sach- und Fachkundeschulungen werden von verschiedenen anerkannten Einrichtungen angeboten und durchgeführt . Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat bisher keine Ausbildungsgänge nach § 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die den Betrieb von Biogasanlagen betreffen, in das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe aufgenommen. Eine Ausbildungsförderung speziell für das Fachpersonal für den Betrieb von Biogasanlagen wird seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht gewährt. Durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit werden im Rahmen der „Richtlinie zur berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie )“ Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (keine Ausbildung) für fast alle Branchen gefördert. Eine Förderung durch diese sogenannten Bildungsschecks könnten insofern auch Unternehmen, die Biogasanlagen betreiben, in Anspruch nehmen.