Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1699 7. Wahlperiode 14.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und ANTWORT der Landesregierung 1. Wird bei der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland der Verpächter über die Statusänderung seiner Fläche informiert? Im Rahmen der sogenannten Referenzpflege des Feldblockkatasters, welches als Grundlage der EU-Ausgleichszahlungen in der ersten und zweiten Säule dient, erfolgt die Mitteilung der Umwandlung an den Nutzer der jeweiligen Fläche. Eine Information an den Verpächter unterbleibt, auch weil Angaben über den Verpächter bei der Antragstellung nicht erforderlich sind und deshalb nicht oder nicht vollständig vorliegen. 2. Wie erfolgt der Vorgang der Umwidmung einer Ackerfläche zu Dauergrünland? a) Welche Behörden sind dabei beteiligt? b) Wo erfolgt der Eintrag der Statusänderung? Die Umwandlung einer Ackerfläche zu einer Dauergrünlandfläche im Sinne der EU-Ausgleichszahlungen erfolgt durch Änderung des Status im Feldblockkataster. Drucksache 7/1699 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Gemäß der Agrarreform-Umsetzungs-Landesverordnung vom 4. September 2015 sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Zu b) Der Eintrag der Statusänderung erfolgt durch das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt ausschließlich im Feldblockkataster. Für gegebenenfalls im Liegenschaftskataster (Grundbuch) notwendige Änderungen ist der Eigentümer der Fläche verantwortlich.