Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/17 7. Wahlperiode 11.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Personelle und finanzielle Ausstattung der Volkshochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit der stufenweisen Einführung der Gebührenfreiheit wurde die Förderung von Schul- auf Haushaltsjahre umgestellt. Die Verwendungsnachweise über die durchgeführten Kurse im Haushaltsjahr 2016 werden erst am 30.06.2017 vorliegen. 1. Welche Anzahl von Kursen zum Erwerb von Schulabschlüssen a) der Berufsreife (im Schuljahr 2015/2016) sowie b) der Mittleren Reife (in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016) wurden mit jeweils welcher Teilnehmerzahl an den Volkshochschulen durchgeführt (bitte getrennt nach Abschlussart und Volkshochschulen angeben)? Zu a) Aussagen, die den nachgefragten Zeitraum berücksichtigen, lassen sich auf Grund der Umstellung der Förderung von Schul- auf Haushaltsjahre bei der Berufsreife nur über das Schuljahr 2014/2015 und über den gesamten Zeitraum des Schuljahres 2014/2015 und des Haushaltsjahres 2015 (17 Monate) treffen. Drucksache 7/17 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1.1 Kurse der Berufsreife Schuljahr 2014/2015 Volkshochschule nach Landkreisen und kreisfreien Städten Kurszahl Teilnehmerzahl Ludwigslust-Parchim 4 55 Mecklenburgische-Seenplatte 0 0 Nordwestmecklenburg 2 25 Landkreis Rostock 1 10 Vorpommern-Greifswald 2 20 Vorpommern-Rügen 2 49 Hansestadt Rostock 18 224 Landeshauptstadt Schwerin 4 28 1.2 Kurse der Berufsreife Schuljahr 2014/2015 und Haushaltsjahr 2015 Volkshochschule nach Landkreisen und kreisfreien Städten Kurszahl Teilnehmerzahl Ludwigslust-Parchim 6 94 Mecklenburgische-Seenplatte 0 0 Nordwestmecklenburg 2 25 Landkreis Rostock 2 21 Vorpommern-Greifswald 3 32 Vorpommern-Rügen 2 49 Hansestadt Rostock 23 300 Landeshauptstadt Schwerin 6 64 Die Kurse der Tabelle 1.1 sind in der Tabelle 1.2 mitenthalten. Der Zeitraum für das Schuljahr 2014/2015 der Tabelle 1.1 erstreckt sich vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015. Der Zeitraum für das Schuljahr 2014/2015 und das Haushaltsjahr 2015 der Tabelle 1.2 erstreckt sich vom 01.08.2014 bis zum 31.12.2015. Der Zeitraum bezüglich der Abrechnung wurde im Hinblick auf den Förderzeitraum der Tabelle 1.1 vom 01.09.2014 auf Wunsch der Volkshochschulen auf den 01.08.2014 (siehe Tabelle 1.2) vorverlegt, da einige Volkshochschulen bereits im August mit ihren Kursen beginnen. Zu b) Aussagen, die den nachgefragten Zeitraum berücksichtigen, lassen sich bei der Mittleren Reife nur über den gesamten Zeitraum des Schuljahres 2014/2015 und des Haushaltsjahres 2015 (17 Monate) machen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/17 3 1.3 Kurse der Mittleren Reife Schuljahr 2014/2015 und Haushaltsjahr 2015 Volkshochschule nach Landkreisen und kreisfreien Städten Kurszahl Teilnehmerzahl Ludwigslust-Parchim 7 116 Mecklenburgische-Seenplatte 18 223 Nordwestmecklenburg 2 39 Landkreis Rostock 1 12 Vorpommern-Greifswald 5 74 Vorpommern-Rügen 5 136 Hansestadt Rostock 58 771 Landeshauptstadt Schwerin 12 148 Hinsichtlich des Zeitraumes wird auf die oben genannten Ausführungen unter Tabelle 1.2 verwiesen. 2. Wie viele Unterrichtseinheiten umfassten diese Kurse im Schuljahr 2015/2016 (bitte getrennt nach Abschlussart und Volkshochschulen angeben)? Mit der stufenweisen Einführung der Gebührenfreiheit wurde die Förderung von Schul- auf Haushaltsjahre umgestellt. Die Verwendungsnachweise über die durchgeführten Kurse im Haushaltsjahr 2016 werden erst am 30.06.2017 vorliegen. Die Frage, wie viele Unterrichtseinheiten eine Kursteilnehmerin und ein Kursteilnehmer der jeweiligen Volkshochschule erhalten hat, um zu ihrem beziehungsweise zu seinem Abschluss zu kommen, kann nicht beantwortet werden, da diese Daten der Landesregierung nicht vorliegen. Es kann lediglich nach dem Vorliegen der Verwendungsnachweise über die Zahl der Unterrichtseinheiten für die in den Zuwendungsbescheiden ausgewiesenen Zeiträume Auskunft gegeben werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2.1 Kurse der Berufsreife Schuljahr 2014/2015 Volkshochschule nach Landkreisen und kreisfreien Städten Zahl der Unterrichtseinheiten Ludwigslust-Parchim 1.390,0 Mecklenburgische-Seenplatte 0,0 Nordwestmecklenburg 222,0 Landkreis Rostock 799,0 Vorpommern-Greifswald 837,0 Vorpommern-Rügen 616,0 Hansestadt Rostock 2.427,0 Landeshauptstadt Schwerin 2.395,0 Gesamt 8.686,0 Drucksache 7/17 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2.2 Kurse der Berufsreife Schuljahr 2014/2015 und Haushaltsjahr 2015 Volkshochschule nach Landkreisen und kreisfreien Städten Zahl der Unterrichtseinheiten Ludwigslust-Parchim 1.922,0 Mecklenburgische-Seenplatte 0,0 Nordwestmecklenburg 576,0 Landkreis Rostock 1.087,0 Vorpommern-Greifswald 1.054,0 Vorpommern-Rügen 859,5 Hansestadt Rostock 3.475,0 Landeshauptstadt Schwerin 3.254,0 Gesamt 12.227,5 Die Kurse der Tabelle 2.1 sind in der Tabelle 2.2 mitenthalten. Hinsichtlich des Zeitraumes wird auf die oben genannten Ausführungen unter Tabelle 1.2 verwiesen. 2.3 Kurse der Mittleren Reife Schuljahr 2014/2015 und Haushaltsjahr 2015 Volkshochschule nach Landkreisen und kreisfreien Städten Zahl der Unterrichtseinheiten Ludwigslust-Parchim 2.231,00 Mecklenburgische-Seenplatte 5.938,00 Nordwestmecklenburg 620,00 Landkreis Rostock 331,00 Vorpommern-Greifswald 3.208,00 Vorpommern-Rügen 2.022,78 Hansestadt Rostock 9.329,00 Landeshauptstadt Schwerin 6.063,63 Gesamt 29.743,41 Hinsichtlich des Zeitraumes wird auf die oben genannten Ausführungen unter Tabelle 1.2 verwiesen. 3. In welcher Höhe wurden durch die Volkshochschulen Unterrichtseinheiten zur kostenlosen Teilnehme an Kursen der Grundbildung und an Kursen zum Erwerb des Abschlusses der Berufsreife beantragt und in welcher Höhe wurden entsprechende Zuschüsse in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 durch die Landesregierung bewilligt (bitte getrennt nach Volkshochschulen angeben)? Die Anträge der Volkshochschulen und die Zuwendungsbescheide des Landes beziehen sich immer auf die Zahl der Unterrichtseinheiten gesamt und enthalten keine Differenzierung nach den Kursarten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/17 5 Zum Haushaltsjahr 2015: Für die Einführung der Gebührenfreiheit in den Kursen der Grundbildung und der Berufsreife für das Schuljahr 2014/2015 (01.09.2014 bis 31.08.2015, siehe Anmerkungen unter Tabelle 1.2) und für den Zuschuss des Landes dafür im Haushaltsjahr 2015 lässt sich Folgendes feststellen: Volkshochschule nach Landkreisen und kreisfreien Städten Beantragte Zahl der Unterrichtseinheiten für das komplette Schuljahr 2014/2015 für Grundbildung und Berufsreife (12 Monate) Zuschuss der Landes im Haushaltsjahr 2015 nach Mittelanforderung der Volkshochschulen * (acht Monate) in Euro Ludwigslust-Parchim 2.635 15.644,21 Mecklenburgische-Seenplatte 3.756 22.299,67 Nordwestmecklenburg 240 1.424,90 Landkreis Rostock 1.160 6.887,01 Vorpommern-Greifswald 2.245 12.413,85 Vorpommern-Rügen 1.145 6.797,96 Hansestadt Rostock 3.384 15.110,46 Landeshauptstadt Schwerin 3.020 14.805,94 Gesamt 17.585 95.384,00 * Der Zuschuss des Landes für die Einführung der Gebührenfreiheit in der Grundbildung und der Berufsreife für das komplette Schuljahr 2014/2015 betrug 210.000 Euro. Davon wurde in 2014 ein Anteil von 87.500 Euro ausgereicht. Der bereitgestellte Zuschuss des Landes in 2015 betrug für diese Stufe dann den Restbetrag in Höhe von 122.500 Euro (210.000 Euro – 87.500 Euro). Davon wurden nur 95.384 Euro von den Volkshochschulen abgerufen. Zusätzlich zu den Mitteln in Höhe von 122.500 Euro wurde den Volkshochschulen in 2015 insgesamt eine Summe in Höhe von 637.500 Euro für die Kurse in allen drei Kursarten (Grundbildung, Berufsreife, Mittlere Reife) für den Verwendungszeitraum vom 01.08.2014 bis zum 31.12.2015 (siehe Anmerkung unter Tabelle 1.2) zur Verfügung gestellt. Zum Haushaltsjahr 2016: Da die Anträge der Volkshochschulen und die Zuwendungsbescheide der Landesregierung grundsätzlich nicht zwischen den Kursarten differenzieren, können die nachgefragten Zahlen auch nicht für das Haushaltsjahr 2016 angegeben werden. Drucksache 7/17 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 ergriffen, um Schulabschlüsse für über 18-jährigen Personen zu ermöglichen, die nach dem Aufenthaltsgesetz aufenthaltsberechtigt, aber nicht schulpflichtig sind? 5. In welcher Höhe wurden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt, um die in Frage 4 erfragten Maßnahmen zu finanzieren (bitte getrennt nach Maßnahmen angeben)? Zu 4 und 5 Spezielle Maßnahmen für diesen Personenkreis sind nicht ergriffen worden. Dieser kann jedoch an Volkshochschulen grundsätzlich an den Kursen zum Nachholen der Schulabschlüsse teilnehmen. 6. Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren oder sind in den Jahren 2014 bis 2016 an den Volkshochschulen unbefristet beschäftigt (bitte getrennt nach Volkshochschulen und Jahren angeben)? Nach Mitteilung des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern stellt sich die nachgefragte Situation an Volkshochschulen folgendermaßen dar: Volkshochschule nach Landkreisen und kreisfreien Städten 2014 2015 2016 Landeshauptstadt Schwerin VHS-Leiterin 3 unbefristet VHS-Leiterin 3 unbefristet VHS-Leiterin 3 unbefristet Hansestadt Rostock VHS-Leiterin 4 unbefristet VHS-Leiterin 4 unbefristet VHS-Leiterin 4 unbefristet Landkreis Rostock VHS-Leiterin 4 unbefristet VHS-Leiterin 4 unbefristet VHS-Leiterin 4 unbefristet Ludwigslust-Parchim VHS-Leiterin 5 unbefristet VHS-Leiterin 5 unbefristet VHS-Leiterin 5 unbefristet Mecklenburgische-Seenplatte VHS-Leiter 6 unbefristet VHS-Leiterin 6 unbefristet VHS-Leiterin 6 unbefristet Nordwestmecklenburg VHS-Leiter 2,8 unbefristet VHS-Leiterin 2,7 unbefristet VHS-Leiterin 2,7 unbefristet Vorpommern-Greifswald VHS-Leiterin 8 unbefristet VHS-Leiterin 8 unbefristet VHS-Leiterin 8 unbefristet Vorpommern-Rügen VHS-Leiterin 7 unbefristet VHS-Leiterin 7 unbefristet VHS-Leiterin 7 unbefristet Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/17 7 7. Wie viele Integrationskurse für Flüchtlinge und Asylsuchende mit jeweils welcher Teilnehmerzahl wurden in den Jahren 2015 und 2016 (Stand: 30. September) an den Volkshochschulen des Landes durchgeführt (bitte getrennt nach Volkshochschulen angeben)? Die Integrationskurse fallen in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Eine Finanzierung durch das Land erfolgt nicht. Die nachgefragten Daten liegen daher nur dem Bund oder den Volkshochschulen beziehungsweise deren Trägern vor. 8. In welcher Höhe werden die Honorare der Lehrkräfte für die Kurse der Grundbildung, des Erwerbs der Berufsreife und des Erwerbs der Mittleren Reife durch das Land bereitgestellt und wie hoch sind die tatsächlichen Honorare je Unterrichtseinheit (bitte getrennt nach Volkshochschulen angeben)? Nach § 32 Absatz 4 des Schulgesetzes kann das Land den Trägern der Volkshochschulen nach Maßgabe des Haushaltes für die vorbereitenden Bildungsgänge nach § 32 Absatz 2 des Schulgesetzes Zuschüsse zu den für diesen Zweck aufgewendeten Kosten des pädagogischen Personals gewähren. Die Honorare liegen somit in der Verantwortung der Volkshochschulen. Da das Land aber nunmehr mit der Finanzierung der Kurse zum gebührenfreien Nachholen der betreffenden Schulabschlüsse seine Verantwortung deutlich profiliert hat, ist mit der Zuwendung ab dem Beginn des Schuljahres 2015/2016 die Auflage verbunden worden, den Lehrkräften mindestens 20 Euro Honorar je Unterrichtseinheit zu zahlen. Nach Mitteilung des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern zahlen die Volkshochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der nachholenden Schulabschlüsse 20 Euro Honorar je Unterrichtseinheit. Zusätzlich fördert das Land nach § 8 Absatz 2 des Weiterbildungsförderungsgesetzes die nachgefragten Kurse an Volkshochschulen in der Grundversorgung. Diese Mittel können unter anderem auch für Honorare verwendet werden. Drucksache 7/17 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 9. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für Lernmittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von a) Integrationskursen, b) Kursen zum Erwerb der Berufsreife und c) Kursen zum Erwerb der Mittleren Reife und wer trägt diese Kosten (bitte getrennt nach Volkshochschulen angeben)? Zu a) Für die Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Es wird auf die Antwort zur Frage 7 verwiesen. Zu b) und c) Das Land fördert nach § 8 Absatz 2 des Weiterbildungsförderungsgesetzes die Kurse zum Erwerb der Berufsreife und der Mittleren Reife auch in der Grundversorgung. Diese Mittel können von den Volkshochschulen ebenfalls für die Lernmittelbeschaffung verwendet werden. Die Volkshochschulen trennen nicht bezüglich der Mittel des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt und den oben genannten Mitteln des Landes.