Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1700 7. Wahlperiode 26.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Qualitätsstandards an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1176 ergeben sich Nachfragen. Außerdem wurde die Frage 3 auf Drucksache 7/1176 nicht zutreffend beantwortet, da die Frage nicht auf das Anbieten, sondern auf die Schaffung einer Möglichkeit gerichtet war. Diese Frage wird nochmals zur Beantwortung gestellt. 1. Wie viele öffentliche allgemeinbildende Schulen bieten nach Angaben der jeweiligen Schulträger den Schülerinnen und Schülern täglich ein Mittagessen an (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? 2. Wie viele öffentliche allgemeinbildende Schulen bieten nach Angaben der jeweiligen Schulträger den Schülerinnen und Schülern täglich Schulmilch an (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die in den Fragen 1 und 2 erfragten Daten liegen der Landesregierung nicht in statistisch aufbereiteter Form vor. Die Beantwortung beider Fragen würde eine Befragung aller Schulträger (nach § 103 Schulgesetz unter anderen Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte) sowie eine anschließende einzelne Auswertung aller abgefragten Daten erfordern. Drucksache 7/1700 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich . Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Schülerinnen und Schülern jeder Schulart ein Mittagessen an den Schulen rechtlich zu garantieren? Im Zuge der Entwicklung von Ganztagsschulen ist ein Mittagsessen gemäß § 39 Absatz 5 Schulgesetz für alle Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Ziel der Landesregierung ist es, den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen voranzutreiben.