Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1707 7. Wahlperiode 21.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Hafen der Insel Ruden und ANTWORT der Landesregierung Die Insel Ruden im Greifswalder Bodden ist in den Sommermonaten ein beliebtes Ausflugsziel. Eigentümer der Insel ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH. Im Osten der Insel befindet sich ein ausgebauter Hafen. Dieser Hafen ist seit dem 7. April 2016 für die Nutzung gesperrt. 1. Warum wurde der Hafen auf der Insel Ruden für die Nutzung geschlossen? Die Zuständigkeit für die Erteilung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen (Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz - WVHaSiG M-V) vom 10. Juli 2008 (Gesetzund Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2008, Seite 296 (GVOBl. M-V 2008, S. 296)), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106), für den Hafen der Insel Ruden liegt gemäß § 11 Absatz 2 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes beim Landkreis Vorpommern-Greifswald. Nach Auskunft der zuständigen Genehmigungsbehörde besitzt der Hafen der Insel Ruden seit der Eigentumsübertragung an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Naturerbe GmbH keine gültige Betriebsgenehmigung mehr. Bei jedem Betreiberwechsel ist diese neu zu beantragen. Die zuständige Behörde prüft dann die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung. Vorliegend ist der Hafen in einem baulich desolaten Zustand. Die Sicherheit für eine öffentliche Nutzung ist nicht gewährleistet. Da der Hafen ohne gültige Betriebserlaubnis ist, wurde durch die zuständige Hafenbehörde eine öffentliche Nutzung untersagt. Drucksache 7/1707 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wer ist für die Sicherstellung einer weiteren Nutzung des Hafens verantwortlich ? Der Eigentümer ist für die Entscheidung zuständig, ob und wie der Hafen in Zukunft genutzt werden soll. In diesem Zusammenhang liegt es auch bei ihm, ob erforderliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden sollen oder eine Sanierung erfolgt. Für die Beantragung der Betriebsgenehmigung ist der zukünftige Betreiber des Hafens zuständig. Nach Auskunft der zuständigen Genehmigungsbehörde wird derzeit eine Sanierung durch die DBU Naturerbe GmbH angestrebt. 3. Welche Bedeutung hatte bzw. hat der Hafen für die Schifffahrt und den Wassersport in der Region? Die Insel Ruden gehört zum Naturschutzgebiet „Peenemünder Haken, Struck und Ruden“. Daher kann hier nur sehr eingeschränkt Tourismus stattfinden. Die Insel Ruden steht daher nur für eine sehr kleine Anzahl von Naturtouristen und Naturtouristinnen sowie Naturbeobachtern und Naturbeobachterinnen für ein Naturerlebnis zur Verfügung. Die Insel konnte bis zur Sperrung des Hafens mit einem Fahrgastschiff der Apollo Reederei von Peenemünde aus, über eine Fährverbindung von Freest aus oder auf Anfrage beim Hotel Leuchtfeuer in Freest mit dem Fischkutter „Lütt Matten“ beziehungsweise privaten Booten erreicht werden. 4. Welche Häfen sollen derzeit den Ausfall des Hafens auf dem Ruden ersetzen? Auf der Insel Ruden befinden sich keine weiteren Häfen. 5. Welche Pläne hat die Landesregierung bzw. die Landrätin, den Hafen wieder einer Nutzung zuzuführen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.