Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1708 7. Wahlperiode 20.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Psychosoziale Beratung von Flüchtlingen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Psychosoziale Beratungsangebote bieten psychisch belasteten, traumatisierten Geflüchteten niederschwellige Beratung zur kurz- und mittelfristigen Unterstützung und die eventuelle Zuführung zu Behandlungen im medizinischen Regelsystem. In enger Kooperation mit den Fachmedizinerinnen und Fachmedizinern vor Ort wirken sie Desintegration und Traumatisierungen der Patientinnen und Patienten und deren Familien entgegen. 1. Welche Organisationen sind für die psychosoziale Beratung von Flüchtlingen zuständig? Für die Gewährung der Hilfen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz - PsychKG M-V) vom 14. Juli 2016 sind die Landrätinnen und Landräte der Landkreise sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zuständig. Zur Gewährung dieser Hilfen richten die Landkreise und kreisfreien Städte sozialpsychiatrische Dienste ein. Diese stehen allen Hilfesuchenden zur Verfügung. Darüber hinaus steht für die psychiatrische Versorgung/Behandlung das Regelangebot von Fachärztinnen und Fachärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, psychiatrischen Kliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen Flüchtlingen grundsätzlich offen. Drucksache 7/1708 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Speziell auf die Bedarfe von Migrantinnen und Migranten zugeschnittene psychosoziale Beratungsangebote bieten das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Greifswald, das Psychosoziale Beratungsangebot in Schwerin und die „Integrative psychosoziale Flüchtlingsberatung“ in Rostock. 2. Welche Träger psychosozialer Beratung für Flüchtlinge existieren in Mecklenburg-Vorpommern? Das Psychosoziale Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Greifswald wird vom Kreisdiakonischen Werk Greifswald e. V. realisiert. Das Psychosoziale Beratungsangebot in Schwerin setzt das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. um. Das Projekt „Integrative psychosoziale Flüchtlingsberatung“ wird in Rostock durch das Gesundheitsamt der Hansestadt Rostock durchgeführt. 3. Welche Mittel des Landes flossen in die psychosoziale Beratung von Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach Träger, Jahr und Mittel des Landes)? Gemäß §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes stellen die zuständigen Leistungsbehörden (in Mecklenburg-Vorpommern: Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte, Landesamt für innere Verwaltung) die Versorgung von Leistungsberechtigten mit Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sicher. Gewährt wird grundsätzlich eine medizinische Grundversorgung, also die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. Die jeweils begehrte Leistung muss stets der Wiederherstellung oder Sicherung der Gesundheit dienen. Der Begriff der Gesundheit ist in diesem Zusammenhang weit zu verstehen und meint nicht nur die Gesundheit im physischen, sondern auch im psychischen Sinn, soweit die Beeinträchtigung einer physischen Gesundheitsstörung entspricht. Insofern werden in entsprechenden Einzelfällen auch Leistungen für psychologische Behandlungen getragen. Eine gesonderte Erfassung dieser Leistungen/Kosten erfolgt allerdings nicht. Bei Eintritt in den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nach Erteilung eines Aufenthaltstitels erfolgt die medizinisch-psychiatrische Versorgung nach den Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wie bei allen gesetzlich Krankenversicherten. Auf niedrigschwelligere psychosoziale Beratung, deren Ziel es ist, die betroffenen Personen in unterschiedlichen Bereichen ihres Lebens und in verschiedenen Lebensphasen zu unterstützen und Veränderungsprozesse in Gang zu setzen und die nicht eine Heilbehandlung im vorbenannten Sinne ist, besteht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kein Anspruch. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1708 3 Niederschwellige Beratungsangebote, idealerweise mit Nähe zur Migrationssozialberatung, erweisen sich aber als wirksames Mittel, Zugewanderte gezielt dabei zu unterstützen, mit erlebten stark belastenden Situationen umzugehen und sich selbst Halt, Struktur und Stabilität zu verschaffen, um frühestmöglich psychischen Belastungen, Anpassungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten und deren Verfestigung entgegenzuwirken. Die Beratung soll mit Aufklärung erlebter Traumata und der Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen einhergehen. Die vorgeschaltete soziale Beratung sondiert die Beratungsanfragen, unterstützt bei der Terminierung und vermittelt gegebenenfalls in weiterführende Hilfen und Beratungsangebote . Die psychologische Beratung unterstützt bei der Verarbeitung von Traumata, stärkt resiliente Fähigkeiten und wirkt transgenerativer Weitergabe von Traumatisierungen entgegen. Die bewilligten Fördermittel des Bereiches der niederschwelligen Beratungsangebote stellen sich seit Beginn der letzten Legislaturperiode wie folgt dar: Kreisdiakonisches Werk Greifswald e. V. 2012: 25.000,00 Euro 2013: 25.000,00 Euro 2014: 48.143,06 Euro 2015: 36.571,53 Euro 2016: 40.000,00 Euro 2017: 40.000,00 Euro Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. 2016: 36.021,81 Euro 2017: 40.000,00 Euro Hansestadt Rostock 2017: 6.991,08 Euro