Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1718 7. Wahlperiode 05.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Milanhorste im geplanten Windfeld 35/2017 Wilhelmsburg und ANTWORT der Landesregierung Scheinbar wurden laut Bericht der Haff-Zeitung vom 1. Februar 2018 (Seite 15) zwei Milanhorste entfernt. Die Horste stehen im Prüfbereich des geplanten Windfeldes 35/2017 Wilhelmsburg. 1. Ist der Landesregierung der aktuelle Fall bekannt? Hat die untere Naturschutzbehörde den Sachverhalt vor Ort überprüft? Der unteren Naturschutzbehörde wurde die Beseitigung von zwei Rotmilanhorsten bei Mittagsberg /Wilhelmsburg angezeigt. Die untere Naturschutzbehörde hat den Sachverhalt vor Ort überprüft und geht davon aus, dass die Horste mit einiger Wahrscheinlichkeit abgetragen und entsorgt worden sind. Drucksache 7/1718 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sind die Milanhorste bei der unteren Naturschutzbehörde registriert, sodass die Aussagen der Haff-Zeitung bestätigt werden können? a) Wenn ja, was wird die Landesregierung unternehmen, um den Fall aufzuklären und zukünftige Fälle zu verhindern? b) Wenn nicht, warum nicht? c) Ist in naher Zukunft eine Erfassung angedacht? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Bereich Mittagsberg bei Wilhelmsburg sind der unteren Naturschutzbehörde seit mehreren Jahren Brutnachweise des Rotmilans bekannt. Die Aufklärung der illegalen Entfernung von Fortpflanzungsstätten obliegt in den hier zu betrachtenden Fällen der zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Ermittlungen dauern an. Die untere Naturschutzbehörde hat darüber hinaus in zahlreichen Fällen vorsorglich die Flächeneigentümer von bekannten Rotmilanhorsten über vorhandene Niststätten und deren Schutz informiert. Auch künftig werden bekannt gewordene Brutstandorte des Rotmilans erfasst und registriert werden. Eine landesweite flächendeckende Erfassung der Brutstandorte sowie deren regelmäßige Aktualisierung sind jedoch seitens der Naturschutzbehörden nicht leistbar. 3. Gab es frühere Fälle in dem Gebiet? Wurden diese überprüft und aufgeklärt? a) Wenn ja, welche Ergebnisse gab es? b) Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? c) Wenn nicht, warum nicht und wie ist der aktuelle Stand der Überprüfung ? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Anfang 2017 wurde die Entfernung eines Horstbaums, welcher im Jahre 2016 als Brutstandort durch Rotmilane genutzt worden war, bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Das Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg eingestellt worden, weil eine hinreichend tatverdächtige Person nicht ermittelt werden konnte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1718 3 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Planungen von Windenergieanlagen in der Friedländer Großen Wiese nochmals zu überprüfen? a) Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um das Gebiet aus der Planung streichen zu können? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a), und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen erfolgt in Mecklenburg- Vorpommern durch die Regionalen Planungsverbände. Derzeit werden die Hinweise aus den Stellungnahmen der dritten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf 2017 der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern ausgewertet und abgewogen. Zum Gebiet Wilhelmsburg gibt es derzeit noch keine abschließende Beschlusslage des zuständigen Regionalen Planungsverbandes Vorpommern.