Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1719 7. Wahlperiode 21.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Umleitung der A 20 und ANTWORT der Landesregierung 1. Besteht aus der Sicht der Landesregierung nach jetzigem Stand die Chance, die geplante Umleitungsstrecke noch in 2018 fertigzustellen bzw. mit den Baumaßnahmen zu beginnen? Es wird zunächst auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1608 vom 29.01.2018 verwiesen. Mit ersten vorbereitenden Maßnahmen (Baufeldfreimachung) ist in der 6. Kalenderwoche 2018 begonnen worden. Drucksache 7/1719 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2 Was wird die Landesregierung im Einzelnen unternehmen, damit die in Drucksache 7/1608 dargestellten zentralen Voraussetzungen für den Bau des sogenannten Ableiters zeitnah erfüllt werden? Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern arbeitet auf allen Ebenen, unter anderem auch unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und anderer Behörden der Landes- und Kreisverwaltung, mit Nachdruck an der Abarbeitung der vielfältigen Teilaufgaben, um die in der Drucksache 7/1608 aufgezählten Voraussetzungen zeitnah zu erfüllen. 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher unternommen, um die Eigentümer der Grundstücke, die für die Errichtung des Ableiters benötigt werden, zu einer freiwilligen Überlassung zu bewegen? Den Eigentümern wurde unter anderem die beabsichtigte Baumaßnahme und die Notwendigkeit der Bereitstellung der Grundstücke im Rahmen eines Vor-Ort Termins durch die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern erläutert. Des Weiteren wurden intensive Verhandlungen mit dem Ergebnis geführt, dass bereits ein Großteil der Grundstücke, aber eben noch nicht alle, inzwischen zumindest im Rahmen von Bauerlaubnisverträgen zur Verfügung stehen. 4. Welche Schritte sind geplant, wenn keine freiwillige Übergabe der Grundstücke erfolgt? Wird gegebenenfalls von einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßengesetz /vorübergehender Enteignung nach Landesenteignungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht, um die Straßenbaumaßnahme zu beschleunigen? Die aufgezeigten Befugnisse der Straßenbauverwaltung sind nur statthaft, wenn Bauerlaubnisverträge freiwillig nicht zustande gekommen sind. Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern strebt deshalb Bauerlaubnisverträge an. Die Befugnisse sind ferner an ein vorausgegangenes Planfeststellungsverfahren geknüpft sowie an ein ergänzendes Besitzeinweisungs- beziehungsweise Enteignungsverfahren vor der zuständigen Behörde. Vorbereitung und Durchführung eines solchen Verfahrens dauern mindestens 12 bis 18 Monate, sodass auch aus diesem Grunde der eingeschlagene Weg zu Bauerlaubnisverträgen zielführender ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1719 3 5. Plant die Landesregierung für den Fall, dass auch dieser Ableiter nicht umgesetzt werden kann, weitere alternative Maßnahmen für eine vorübergehende Umleitung? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? b) Unter welchen Voraussetzungen sind diese umzusetzen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1608 vom 29.01.2018 verwiesen.