Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1720 7. Wahlperiode 16.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Tätigkeit der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) und ANTWORT der Landesregierung Die GSA ist eine einhundertprozentige Tochter des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Der Finanzierungsbedarf wird nach Einzelplan 06 des Haushaltsplanes 2018/2019 im Ansatz für 2018 mit 1.131.400,-€ beziffert. Der Aufgabenbereich der GSA umfasst u. a. das Controlling von Landesbeteiligungen , Beratungsleistungen für Existenzgründer, Erarbeitung von Stellungnahmen für Ministerien und die Mitwirkung an der inhaltlichen Entwicklung der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Darüber hinaus wurde die GSA von den zuständigen Ministerien beauftragt , die Bearbeitung konkreter Fördermittelanträge im Rahmen der KMU-Beratungsrichtlinie und für verschiedene Förderinstrumente des EU-Sozialfonds vorzunehmen, von der Antragsannahme und -bearbeitung bis zur Mittelbewilligung. 1. Warum beauftragt die Landesregierung ein gewerbliches Unternehmen mit der Annahme, Bearbeitung und Bescheidung von Fördermittelanträgen ? a) Gab es ein Ausschreibungsverfahren bei der Vergabe des infrage kommenden Leistungsspektrums an externe Anbieter? b) Welchen Sinn hat die Ausgliederung einer administrativen Leistung (Fördermittelvergabe) an die GSA, wenn diese regelmäßig finanziell bezuschusst werden muss? Drucksache 7/1720 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu 1 Die Beauftragung der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) mit der Umsetzung von Richtlinien ist ein in § 44 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom Parlament vorgesehenes und bundesweit praktiziertes Verfahren, über das Aufgaben zur Fördermittelbewirtschaftung an Einrichtungen außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung übertragen werden. Dazu regelt die Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 44 LHO, Nummer 19.1: „Beliehen werden können juristische Personen des privaten Rechts, die in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts als Zuwendungsempfänger Zuwendungen weiterleiten oder als Treuhänder des Landes Zuwendungen gewähren sollen“. Zu a) Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist 100-prozentiger Gesellschafter der GSA und hat die Erbringung der zuvor benannten Aufgaben im Gesellschaftsvertrag (§ 2 Absatz 1) vorgesehen. Auf dieser Grundlage ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Vergabe von derartigen Aufträgen des Landes an die GSA nicht erforderlich. Zu b) Die der GSA übertragenen Aufgaben würden bei Wahrnehmung durch die Landesregierung über mehrere Ministerien und Referate verteilt. Die Konzentration bei einer Einrichtung ermöglicht eine effizientere Aufgabenumsetzung. 2. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit ihrer Beteiligung an einem Unternehmen, dessen Verluste regelmäßig ausgeglichen werden müssen? a) Wie hoch sind die Verlustzuweisungen des Landes insgesamt seit der Beteiligung an der Gesellschaft? b) Gibt es Pläne, die Aktivitäten der GSA wirtschaftlicher zu gestalten? Zu 2 Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 1 b) verwiesen. Zu a) Eine Förderung der GSA erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) zu VV zu § 44 LHO für die Erbringung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer jährlichen Fehlbedarfsfinanzierung. Seit Gründung der GSA im Mai 2004 bis zum 31.12.2017 (Daten für das Jahr 2017 vorläufig) hat die GSA Zuwendungen nach ANBest-I in Höhe von insgesamt 12.817.949,70 Euro erhalten. Sogenannte Verlustzuweisungen hat es von Seiten des Landes keine gegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1720 3 Zu b) Gemäß § 7 Absatz 1 LHO sind bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Der Wirtschaftsplan der GSA ist Bestandteil des Haushaltsplans. Vor diesem Hintergrund wird durch die Landesregierung darauf geachtet, dass darin nur so viel veranschlagt wird, wie die GSA für ihre zweckbestimmte Tätigkeit tatsächlich benötigt. Darüber hinaus ist ein eigenwirtschaftliches Agieren der GSA am Markt für Dritte nicht vorgesehen. Die GSA wird ausschließlich für ihren 100-prozentigen Gesellschafter, das Land Mecklenburg-Vorpommern, tätig. 3. Wie erfolgen die Leistungserfassung und die Vergütung der Dienstleistungen der GSA für die Ministerien bzw. für Dritte? a) Gibt es Preiskataloge für die Dienstleistungen der GSA? b) Welche Kostenbemessungsgrundlagen werden für die eigene Leistungserbringung von der GSA herangezogen? Zu 3 und b) Die Fragen 3 und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Leistungserfassung und die Vergütung der Dienstleistungen der GSA für die Ministerien erfolgen auf der Basis geleisteter Stunden/Tagewerke beziehungsweise bei langlaufenden (in der Regel mehrjährigen) Vorhaben auf Basis von Personenmonaten entsprechend Realkosten ohne Gewinnaufschlag. Dienstleistungen für Dritte werden nicht erbracht. Zu a) Da die Dienstleistungen der GSA nicht für Dritte angeboten werden, ist ein sogenannter Preiskatalog nicht erforderlich. 4. Stellen die Beratungsaktivitäten der GSA, z. B. für Existenzgründer, da sie eine landeseigene Gesellschaft mit regelmäßigen Verlustausgleich ist, auf dem freien Markt eine Wettbewerbsverzerrung dar? Gibt es in dieser Frage bereits Interventionen von auf dem Markt agierenden Firmen? Die Sparte Existenzgründungsberatung der GSA wurde ehemals institutionell gefördert und mit Wirkung zum 31.12.2009 geschlossen. Weitere institutionell geförderte Beratungsleistungen der GSA sind nicht wettbewerbsverzerrend, da die GSA ausschließlich für die Landesverwaltung tätig ist. Bei den in diesem Rahmen erbrachten Leistungen handelt es sich um wegweisende Beratungen im Rahmen von satzungsgemäßen Aufgaben der GSA. Diese Leistungen ersetzen keine Inanspruchnahme von Beratungen durch am Markt tätige Unternehmen. Diesbezügliche Interventionen von Unternehmen, die auf dem Markt agieren, sind der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 7/1720 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Welche entgeltlichen Beratungen hat die GSA GmbH in den letzten drei Jahren durchgeführt? a) Wurden die Aufträge auf dem Wettbewerbswege erlangt? b) Hätten die Beratungen auch durch andere am Markt befindliche Firmen ohne staatliche Unterstützung wahrgenommen werden können? Zu 5 Folgende Beratungen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 gegen Entgelt durchgeführt: - Unterstützung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei der Entwicklung von Verwaltungs- Kontrollsystemen für vier Verwaltungsverfahren im ESF-Kontext (2015); - Untersuchung der relevanten Rechtsverhältnisse sowie Darstellung der finanz- und personalwirtschaftlichen Lage des Mecklenburgischen Landestheaters Parchim (2015); - Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Umsetzung von Empfehlungen aus Statusanalysen zum Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin und zum Mecklenburgischen Landestheaters Parchim; (2015/2016); - Unterstützung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei der Entwicklung des Verwaltungs- und Kontrollsystems des ESF-Förderschwerpunktes „Weiterbildung von Lehrkräften in beruflichen Schulen“ (2015/2016); - Prüfung von Verwendungsnachweisen für Ersatzschulen (2016/2017); - Fachliche Unterstützung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei der Durchführung eines Verfahrens für zwei delegierte Rechtsakte im ESF-Kontext (2016); - Analyse der für die Übernahme eines Geschäftsanteils an einem zu gründenden Staatstheater Nordost (Arbeitstitel) relevanten Verhältnisse, Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Wirtschaftspläne und deren Erstellung beziehungsweise Auswertung betreffenden Angelegenheiten und Nachweisprüfungen (2017/2018) Zu a) Die GSA ist nicht am Markt tätig. Zu b) Die von der GSA durchgeführten Beratungen hätten in gleicher Qualität und Güte aufgrund der bereits vorhandenen Expertise sowie aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens nicht von anderen am Markt befindlichen Firmen wahrgenommen werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1720 5 6. Wie viele Förderanträge wurden 2017 bei der GSA gestellt? Wie viele davon wurden zurückgezogen? Im Jahr 2017 wurden insgesamt 651 Förderanträge gestellt. 82 davon wurden zurückgezogen. 7. Wie viele Förderanträge wurden 2017 aus welchen Programmen mit welchen Fördersummen von der GSA bearbeitet und bewilligt (bitte einzeln aufführen)? a) Welche Bearbeitungszeit wurde in den einzelnen Fällen benötigt (von Antragstellung bis Zuwendungsbescheid)? b) Welche Bearbeitungszeit wurde benötigt, ab dem Zeitpunkt, als alle erforderlichen Unterlagen vorlagen (Termin Vollständigkeit aller Unterlagen bis Zuwendungsbescheid)? Zu 7 Tabelle: Von der GSA 2017 bearbeitete und bewilligte Anträge* Förderprogramm Anzahl bearbeitet Anzahl bewilligt Bewilligte Beträge Förderung innovativer, technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen durch Beihilfen zum Lebensunterhalt (Gründerstipendium) VV vom 17.10.2017 - V 300 - AmtsBl. M-V 2014, S. 1137 18 16 382.600,00 Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks VV vom 20.12.2010, - V410 - AmtsBl. M-V 2011, S.9, geändert durch VV vom 16.12.2014, IX 530-412-27408-2014/095- AmtsBl. M-V 2014, S. 1271 30 30 21.576,00 Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei gewerblichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern (Beratungsrichtlinie) VV vom 22.12.2014, - V300 - AmtsBl. M-V 2015, S. 8, geändert durch VV vom 13.06.2017, V 300-633-00007- AmtsBl. M-V 2017, S. 441 23 16 99.900,00 Förderung von Beratungsleistungen für Handwerksunternehmen in Mecklenburg- Vorpommern durch ihre Kammern und Fachverbände (Kammerberatungsrichtlinie - KammerberRL M-V) VV vom 17.01.2018 - V 300 - AmtsBl. M-V 2018, S. 30 12 6 298.000,00 Gewährung von Zuwendungen für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich des 7 7 441.387,00 Drucksache 7/1720 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Förderprogramm Anzahl bearbeitet Anzahl bewilligt Bewilligte Beträge Landes Mecklenburg-Vorpommern (ÜBAAgrarRL M-V) VV vom 15.12.2015 - VI 360-1 - AmtsBl. M-V 2016, S. 4 Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie - ÜLURL M-V) VV vom 21.07.2015 - V420 - AmtsBl. M-V 2015, S. 502 4 2 2.042.815,00 Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel VV vom 21.04.2015 - AmtsBl. M-V 2015, S. 192 und Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie ) VV vom 14.11.2017 - V300 - AmtsBl. M-V 2017, S. 783 491 423 690.515,38 Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern VV vom 27.01.2009 - V 410-1 - AmtsBl. M-V 2009, S. 96** 98 49 469.474,00 Summen 683 549 4.446.267,38 * Die Tabelle enthält auch Anträge, die 2016 gestellt und 2017 beschieden wurden sowie Anträge, die 2017 gestellt und im Folgejahr beschieden wurden. ** Antragsannehmende und -vorprüfende Stelle GSA, Bewilligungsbehörde Landesförderinstitut Zu a) Die Bearbeitungszeit einzelner Fälle von der Antragstellung bis zum Zuwendungsbescheid wird nicht erfasst. Zu b) Die Bearbeitungszeit einzelner Fälle von der Vollständigkeit aller Unterlagen bis zum Zuwendungsbescheid wird nicht erfasst. 8. Welche Voraussetzungen benötigt die GSA, um gegebenenfalls die Bearbeitungszeiten zu verkürzen? Die GSA hat einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess implementiert, sodass die Verwaltungsverfahren laufend optimiert werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1720 7 9. Wie groß war/ist das potenzielle Fördervolumen im Programm „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen“ aus dem Jahre 2014 insgesamt? Wie viel ist in den Jahren seit 2014 jeweils abgeflossen? Die Förderrichtlinie ist seit dem 20. Januar 2015 in Kraft. Bezüglich der Jahre 2015 und 2016 wird auf die Antwort 1 der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, Drucksache 7/644 vom 22. Juni 2017 verwiesen. Im Jahr 2017 wurden 99.900 Euro bewilligt. 10. Sind die Förderziele aus Sicht der Landesregierung erreicht worden? In wie vielen und welchen Fällen wurden die Förderziele nicht erreicht? Das Erreichen der im Operationellen Programm des ESF festgelegten Förderziele wird anhand eines Monitoringverfahrens ermittelt. Die Ergebnisse werden in jährlichen Durchführungsberichten zum Einsatz des ESF dargelegt.