Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1723 7. Wahlperiode 20.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Exportierte Abfälle und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Je nach vorgesehenem Entsorgungsverfahren, den beteiligten Staaten und der Einstufung des Abfalls unterliegt eine grenzüberschreitende Abfallverbringung gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) entweder Informationspflichten oder dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Für die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung und gefährlichen Abfällen innerhalb der Europäischen Union sind dabei grundsätzlich vor Beginn der Verbringung eine Notifizierung und die Zustimmung der zuständigen Behörden notwendig. Die Verbringung von sogenannten „grünen Abfällen” der Anhänge III und IIIB sowie von „grünen Abfallgemischen“ des Anhangs IIIA der VVA zur Verwertung innerhalb der Europäischen Union unterliegt nur den allgemeinen Informationspflichten (zum Beispiel Altpapier). Die Informationspflichten besagen, dass bei der Verbringung dieser Abfälle ein verbindlich vorgeschriebenes Formular mitzuführen ist. Darüber hinaus müssen Exporteur und Empfänger einen Entsorgungsvertrag abschließen. Das mitzuführende Formular sowie der Entsorgungsvertrag sind nur auf behördliche Anordnung an die zuständige Behörde zu übermitteln. Der Export von Abfällen in Staaten außerhalb der Europäischen Union ist gemäß der VVA grundsätzlich verboten beziehungsweise nur durch Sonderregelungen der Drittstaaten möglich. Drucksache 7/1723 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern 2017, Heft 4, Daten zur Abfallwirtschaft 2016, werden keine Angaben zum Export nicht notifizierungspflichtiger Abfälle gemacht. 1. Welche nichtgefährlichen Abfälle hat Mecklenburg-Vorpommern exportiert [bitte auflisten nach Abfallart, Abfallschlüssel, Menge (t) und Entsorgungsverfahren]? 2. In welche Staaten werden die in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Abfälle exportiert? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Folgende nicht gefährliche Abfälle wurden auf Grund einer bestehenden Notifizierungspflicht nach der VVA im Jahr 2016 aus Mecklenburg-Vorpommern exportiert (Quelle: Daten zur Abfallwirtschaft 2016 des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Seite 36): Abfallart Abfallschlüssel Menge (in Tonnen) Empfängerstaat Entsorgungsverfahren brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) 191210 31.475 Dänemark R 1 Nichteisenmetalle 191203 1.556 Niederlande R12 → R4, D1 Weitere nicht gefährliche Abfälle aus Mecklenburg-Vorpommern werden statistisch nicht erfasst, da diese - wie in den Vorbemerkungen erläutert - als Abfälle der „grünen Liste“ zur Verwertung bei Verbringungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nur den allgemeinen Informationspflichten unterliegen.