Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1726 7. Wahlperiode 05.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Überschüsse des Landes und Förderprogramme des Bundes für den kommunalen Straßenbau und ANTWORT der Landesregierung Am 31. Januar 2018 berichteten verschiedene Zeitungen in Mecklenburg- Vorpommern darüber, dass das Land aus dem Haushaltsjahr 2016 Überschüsse in Höhe von 700 Mio. Euro zu erwarten habe. Die Zeitungen bezogen sich auf Aussagen von MdB Eckhardt Rehberg, CDU, der behauptet habe, das Land sitze auf dem Geld, anstatt es auszugeben. Außerdem würde Mecklenburg-Vorpommern mögliche Fördergelder des Bundes nicht in Anspruch nehmen. So seien etwa Fördertöpfe zum Kitaund Schulausbau, zur Breitbandversorgung und für Kreisstraßen nicht ausgeschöpft (Nordkurier am 31. Januar 2018). 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen von Herrn Eckhardt Rehberg in Bezug auf die Überschüsse des Landes und auf die nicht ausgeschöpften Fördertöpfe? Die Aussage von Eckhardt Rehberg (Mitglied im Deutschen Bundestag), wonach „das Land auf dem Geld sitze, anstatt es auszugeben“, ist unzutreffend. Insbesondere Bundesmittel kann das Land erst vereinnahmen, wenn die Ausgaben für die vom Bund geförderten Projekte geleistet worden sind. Investitionsvorhaben bedürfen aber vor ihrer Umsetzung einer fundierten Vorbereitung und Planung. Zielstellung des Landes ist, alle verfügbaren Bundesmittel abzurufen. Daher ist auch die Behauptung nicht zutreffend, das Land schöpfe die Möglichkeiten der Förderung durch den Bund nicht aus. Drucksache 7/1726 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch sind die Überschüsse des Landes Mecklenburg- Vorpommern nach den Zahlen des Bundesministeriums für Finanzen nach dem Jahresabschluss 2017? a) Welche Abzüge sind für ein bereinigtes Ergebnis noch zu berücksichtigen ? b) Mit welchem bereinigten Überschuss rechnet die Landesregierung derzeit? Gemäß der Meldung des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Januar 2018 beträgt der vorläufige Überschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 696,8 Millionen Euro. Zur Verwendung des Begriffes „Überschuss“ durch das Bundesministerium der Finanzen wird darauf hingewiesen, dass es sich in der Systematik des Landes um den Finanzierungssaldo (bereinigte Einnahmen abzüglich bereinigter Ausgaben) handelt. Zu a) Im Zeitraum vom Januar 2018 bis März 2018 (sogenanntes 5. Quartal) werden zulasten beziehungsweise zugunsten des Haushaltsjahres 2017 Bereinigungsbuchungen durchgeführt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Nachbuchungen durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von rund 8,8 Millionen Euro und um Erstattungen an Kommunen im Zuge der Abrechnung im Bereich Asyl in Höhe von rund 16,3 Millionen Euro. In den Daten des Bundes werden zudem bei den bereinigten Einnahmen des Landes auch die Schuldenaufnahmen aus den Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds in Höhe von 71,6 Millionen Euro einbezogen. Diese werden vom Land entsprechend den Anforderungen der Statistik aber als Kreditaufnahme eingeordnet und deshalb nicht im Finanzierungssaldo des Landes berücksichtigt. Zusätzlich ist der Saldo der Rücklagenbewegungen in Höhe von 273,3 Millionen Euro abzuziehen. Zu b) Die Landesregierung rechnet mit einem verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 326,8 Millionen Euro. 3. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den kommunalen Straßenbau? Seit wann gibt es die Programme? Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es kein Förderprogramm des Bundes mit einer konkreten Zweckbindung zur Förderung des kommunalen Straßenbaus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1726 3 4. Welche Summe stellt der Bund insgesamt für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung? Wie hoch sind die Mittel, die auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen (gegebenenfalls bitte nach verschiedenen Förderprogrammen getrennt darstellen)? 5. Wie viele dieser Fördermittel hat Mecklenburg-Vorpommern seit 2015 beantragt und auch abgerufen (bitte nach Jahren 2015, 2016 und 2017 getrennt darstellen)? 6. Sind die Fördermittel auf Folgejahre übertragbar, wenn die Mittel noch nicht abgerufen wurden? Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.