Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1727 7. Wahlperiode 22.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von zusätzlichen Hortplätzen wird nach Angaben der Schulträger derzeit für Grundschülerinnen und Grundschüler in Mecklenburg-Vorpommern benötigt, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt angeben)? Schulträger sind die Gemeinden. Die Gemeinden müssen nicht zugleich auch Träger der Horteinrichtungen sein. Die Zuständigkeit für die Planung einer bedarfsgerechten Hortförderung liegt in der Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Landesregierung liegen keine Daten zu einem zusätzlichen Bedarf an Hortplätzen vor. 2. Wie viele Plätze werden insgesamt benötigt, um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der vollen Halbtagsschule in Mecklenburg- Vorpommern zu gewährleisten? Die seitens des Bundes beabsichtigte Gewährleistung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bedarf zunächst einer noch ausstehenden Begriffsdefinition. Drucksache 7/1727 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern unterliegt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an den Unterricht ergänzenden Angeboten der vollen Halbtagsschulen teilnehmen können, keiner Reglementierung, die Teilnahme basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Aktuell arbeiten circa 50 Prozent aller Grundschulen als volle Halbtagsschulen. Circa 94 Prozent aller Schülerinnen und Schüler, die an diesen vollen Halbtagsschulen unterrichtet werden, sind Teilnehmende am ganztägigen Lernen, somit nimmt aktuell circa jeder zweite Grundschüler beziehungsweise jede zweite Grundschülerin an diesen Angeboten teil. Daher wird davon ausgegangen , dass mit der derzeitigen Teilnehmerzahl der aktuelle Bedarf schulseitig gedeckt ist. 3. Welche Anzahl zusätzlicher Lehrkräfte bzw. Erzieherinnen und Erzieher wären mit der Durchsetzung eines Rechtsanspruches für eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich? Ob zur Umsetzung weitere Bedarfe entstehen, hängt maßgeblich von noch nicht getroffen beziehungsweise der Landesregierung noch nicht bekannten Entscheidungen auf Bundesebene und darauf aufbauend von der jeweiligen konkreten Situation vor Ort ab. Der Landesregierung liegen insofern keine weiteren Informationen vor, um sich einer Beantwortung der Frage annähern zu können. 4. In welchem Umfang müssen nach Erkenntnissen der Landesregierung zusätzliche räumliche Kapazitäten geschaffen werden, um einen Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung in der Primarstufe und Sekundarstufe I in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. In welcher Höhe sind Investitionen für die Gewährung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung notwendig? Durch welche Ministerien sollen diese Mittel bereitgestellt werden? Zu zukünftigen Investitionen, die sich nach erfolgter Neubildung der Bundesregierung ergeben könnten, liegen keine Erkenntnisse vor. Es bleibt die Umsetzung durch die Bundesregierung abzuwarten. Für eine Auflistung der bisherigen Fördermöglichkeiten von Schulbaumaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/832 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1727 3 6. Wie viele neue Ganztagsschulen werden über die von der Landesregierung angekündigten 10.000 zusätzlichen Ganztagsschulplätze neu geschaffen? 7. Auf welche Klassenstufen beziehen sich die angekündigten 10.000 Ganztagsplätze bzw. wird bei der Berechnung das „Hochwachsen “ der Jahrgangsstufen berücksichtigt? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung stellt die erforderlichen personellen Ressourcen für die Ermöglichung der Teilhabe an Unterricht ergänzenden Angeboten der vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen im Primarbereich und Sekundarbereich I für weitere insgesamt 10.000 Schülerinnen und Schüler bis einschließlich des Schuljahres 2021/2022 bereit. Die Erhöhung der Teilnehmerzahlen kann sowohl durch eine Erhöhung der Teilnehmerzahlen an bestehenden ganztägigen Schulstandorten als auch durch die Einrichtung neuer voller Halbtagsschulen und Ganztagsschulen erfolgen. Eine solche Entwicklung wird durch die Entscheidungen aller Beteiligten vor Ort beeinflusst: Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Schulträger, Träger der Schülerbeförderung. Ohne deren Zustimmung und aktive Beteiligung an der Realisierung des ganztägigen Lernens am konkreten Schulstandort ist eine Genehmigung, verbunden mit einer landesseitigen Bereitstellung entsprechender personeller Ressourcen, nicht möglich.