Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1729 7. Wahlperiode 14.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karsten Kolbe und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des „Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen“ in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im März 2008 erfolgte die erste Bekanntmachung der „Bund-Länder- Vereinbarung gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen“. Am 1. Januar 2018 startete die dritte Förderphase des Professorinnenprogramms. Hierzu legte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im November 2017 die Unterrichtung über die „Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über die Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen - Professorinnenprogramm III“ vor. 1. Mit welchen Ergebnissen wurden die ersten zwei Programmphasen aus dem „Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen“ an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt (bitte einzeln für die Hochschulen auflisten)? In Mecklenburg-Vorpommern haben sich in der ersten Programmphase (Laufzeit 2008 bis 2012) die Universität Rostock und die Hochschule Wismar mit je zwei Erstberufungen von Frauen auf Professuren erfolgreich beteiligt. Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (EMAU Greifswald) konnte mit ihrer Gleichstellungskonzeption nicht überzeugen. Die Fachhochschulen Stralsund und Neubrandenburg sowie die Hochschule für Musik und Theater Rostock (HMT Rostock) haben nicht teilgenommen. Drucksache 7/1729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der zweiten Programmphase (Laufzeit 2013 bis 2017) haben sich mit Ausnahme der HMT Rostock alle Hochschulen am Professorinnenprogramm beteiligt. Die Gleichstellungskonzepte aller teilnehmenden Hochschulen wurden positiv bewertet. Die Universität Rostock und die Fachhochschulen in Wismar und Neubrandenburg haben je zwei Professuren durch Erstberufungen von Wissenschaftlerinnen besetzt. Die EMAU Greifswald sowie die Hochschule Stralsund konnten keine förderfähigen Berufungsverfahren abschließen. 2. Wie hat sich der Frauenanteil auf allen akademischen Qualifikationsstufen an den einzelnen Hochschulen des Landes in den Jahren 2008 bis 2017 entwickelt, unter anderem bei a) Hochschulabschlüssen und Staatsexamina, b) Promotionen sowie Habilitationen, c) Professuren, unterteilt nach Besoldungsgruppen W1 bis W3? Zur Beantwortung der Fragen a) und b) wird auf nachfolgende Tabelle 1 (Hochschulabschlüsse) verwiesen. Promotionen und Habilitationen sind an Fachhochschulen nicht möglich. Für Daten aus 2017 steht noch keine amtliche Statistik zur Verfügung. Tabelle 1 (Hochschulabschlüsse) Hochschule Jahr G es ch le ch t Hochschulabschlüsse und Staatsexamina Habilitationen davon Promotionen In sg es am t F ra u en - an te il in P ro ze n t In sg es am t F ra u en - an te il in P ro ze n t In sg es am t F ra u en - an te il in P ro ze n t Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald 2008 z 1.248 181 10 w 790 63 87 48 3 30 2009 z 1.279 206 14 w 825 65 115 56 . . 2010 z 1.397 170 12 w 873 62 89 52 . . 2011 z 1.614 212 17 w 971 60 104 49 5 29 2012 z 1.638 205 14 w 1.023 62 111 54 4 29 2013 z 1.601 196 7 w 988 62 99 51 . . 2014 z 1.620 237 14 w 1.011 62 134 57 . . 2015 z 1.585 215 11 w 961 61 108 50 4 36 2016 z 1.799 239 16 w 1.085 60 114 48 6 38 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1729 3 Universität Rostock 2008 z 1.854 238 19 w 1.031 56 105 44 7 37 2009 z 1.825 262 13 w 980 54 104 40 3 23 2010 z 2.175 280 20 w 1.172 54 119 43 5 25 2011 z 2.310 261 14 w 1.162 50 96 37 . . 2012 z 2.428 286 14 w 1.248 51 137 48 4 29 2013 z 2.688 303 18 w 1.293 48 140 46 3 17 2014 z 2.508 291 21 w 1.231 49 135 46 6 29 2015 z 2.431 310 16 w 1.204 50 163 53 . . 2016 z 2.255 304 14 w 1.177 52 140 46 5 36 Hochschule für Musik und Theater Rostock 2008 z 86 - - w 57 66 - - 2009 z 52 - - w 33 63 - - 2010 z 42 - - w 28 67 - - 2011 z 66 - - w 42 64 - - 2012 z 77 - - w 43 56 - - 2013 z 47 - - w 30 64 - - 2014 z 59 - - w 39 66 - - 2015 z 85 - - w 40 47 - - 2016 z 71 - - w 43 61 - - Hochschule Neubrandenburg 2008 z 385 - - w 230 60 - - 2009 z 483 - - w 298 62 - - 2010 z 577 - - w 346 60 - - 2011 z 588 - - w 385 65 - - 2012 z 524 - - w 363 69 - - 2013 z 526 - - w 342 65 - - 2014 z 576 - - Drucksache 7/1729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 w 376 65 - - 2015 z 547 - - w 349 64 - - 2016 z 540 - - w 347 64 - - Hochschule Stralsund 2008 z 446 - - w 150 34 - - 2009 z 476 - - w 177 37 - - 2010 z 407 - - w 147 36 - - 2011 z 498 - - w 190 38 - - 2012 z 494 - - w 196 40 - - 2013 z 552 - - w 192 35 - - 2014 z 566 - - w 194 34 - - 2015 z 507 - - w 143 28 - - 2016 z 427 - - w 151 35 - - Hochschule Wismar 2008 z 985 - - w 390 40 - - 2009 z 851 - - w 343 40 - - 2010 z 945 - - w 372 39 - - 2011 z 911 - - w 367 40 - - 2012 z 1.159 - - w 490 42 - - 2013 z 1.302 - - w 521 40 - - 2014 z 1.316 - - w 495 38 - - 2015 z 1.565 - - w 653 42 - - 2016 z 1.630 - - w 629 39 - - Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern . = Zahlenwert ist aus datenschutzrechtlichen Gründen geheim zu halten. w = weiblich z = zusammen weiblich und männlich Zur Beantwortung der Frage c) wird auf nachfolgende Tabelle 2 (Professuren) verwiesen. Für Daten aus 2017 steht noch keine amtliche Statistik zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1729 5 Tabelle 2 (Professuren) H o ch sc h u le G es ch le ch t P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en W 1 W 2 W 3 W 1 W 2 W 3 W 1 W 2 W 3 2008 2009 2010 Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald z 202 11 19 25 198 8 23 28 209 13 22 36 w 24 . 5 4 24 . 3 6 26 . 3 8 Universität Rostock z 265 13 28 34 272 14 46 44 267 13 41 51 w 34 . 4 4 39 . 11 4 38 . 9 7 Hochschule für Musik und Theater Rostock z 23 . 5 . 26 . 7 3 26 . 6 3 w 5 . . - 5 . . - 6 . . - Hochschule Neubrandenburg z 86 - 15 . 92 - 23 . 89 - 24 . w 22 - 9 - 25 - 13 - 26 - 14 - Hochschule Stralsund z 83 - 12 - 85 - 16 - 85 - 20 - w 13 - . - 13 - . - 13 - . - Hochschule Wismar z 143 - - - 140 - . - 138 - - - w 15 - - - 15 - - - 15 - - - Drucksache 7/1729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 H o ch sc h u le G es ch le ch t P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en W 1 W 2 W 3 W 1 W 2 W 3 W 1 W 2 W 3 2011 2012 2013 Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald z 202 10 23 39 199 5 53 69 200 14 28 41 w 27 . 4 10 25 . 10 11 28 5 5 9 Universität Rostock z 280 9 54 57 276 13 26 42 275 4 52 78 w 43 . 12 8 42 . 3 10 43 . 10 11 Hochschule für Musik und Theater Rostock z 25 . 6 7 25 . 7 7 27 . 10 6 w 5 . . . 5 . . . 6 . . . Hochschule Neubrandenburg z 85 - 23 . 77 - 20 . 81 - 27 . w 24 - 12 - 22 - 10 - 27 - 14 - Hochschule Stralsund z 89 - 27 - 82 - 24 - 81 - 26 . w 13 - . - 13 - . - 14 - 3 - Hochschule Wismar z 141 - - - 141 - - - 140 - 28 - w 17 - - - 19 - - - 21 - 7 - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1729 7 H o ch sc h u le G es ch le ch t P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en P ro fe ss o ri n n en u n d P ro fe ss o re n D ar u n te r n ac h B es o ld u n g sg ru p p en W 1 W 2 W 3 W 1 W 2 W 3 W 1 W 2 W 3 2014 2015 2016 Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald z 191 11 28 45 198 14 32 51 190 10 38 53 w 27 4 6 9 30 6 6 10 32 5 10 12 Universität Rostock z 272 4 56 83 277 8 59 89 267 7 60 93 w 47 . 12 13 52 4 15 14 52 3 15 16 Hochschule für Musik und Theater Rostock z 27 . 9 7 26 . 9 7 25 - 10 6 w 6 . . . 5 . 2 6 - 3 . Hochschule Neubrandenburg z 81 - 33 . 82 - 37 . 80 - 38 . w 30 - 18 - 29 - 18 - 31 - 20 - Hochschule Stralsund z 81 - 27 . 81 - 30 . 82 - 34 - w 15 - 4 - 13 - 3 - 14 - 4 - Hochschule Wismar z 141 - 29 - 140 - 33 - 140 - 41 - w 22 - 7 - 23 - 9 - 23 - 10 - Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern . = Zahlenwert ist aus datenschutzrechtlichen Gründen geheim zu halten. w = weiblich z = zusammen weiblich und männlich Drucksache 7/1729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 3. Wie viele Erstberufungen von Frauen auf Professuren haben in den Jahren 2008 bis 2017 an den Hochschulen des Landes stattgefunden? Wie viele davon sind auf das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zurückzuführen (bitte einzeln für die Hochschulen auflisten)? Zur Beantwortung der Frage 3 wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Tabelle: Erstberufungen Frauen auf Professuren, davon Professorinnenprogramm (Angabe in Klammern) 2008 bis 2017 EMAU Greifswald 17 (0) Universität Rostock (Daten werden seit 2013 erhoben; daher ohne Professorinnenprogramm I) 13 (2) HMT Rostock 3 (0) Hochschule Neubrandenburg 13 (2) Hochschule Stralsund 4 (0) Hochschule Wismar 10 (4) 4. Durch welche Maßnahmen und Vorgänge konnten in den vergangenen Jahren Gleichstellungsstrukturen und Strukturen der Frauenförderung an den Hochschulen des Landes verbessert werden (bitte einzeln für die Hochschulen auflisten)? Handlungsleitend war und ist das Ziel, in den Hochschulen Gleichstellungskonzeptionen zu entwickeln, diese zu implementieren und erfolgreiche Maßnahmen möglichst zu verstetigen. Gleichzeitig war und ist explizit die gezielte Förderung hochqualifizierter Frauen in der Wissenschaft ein prioritäres Anliegen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit den Hochschulen Zielquoten vereinbart. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Doktorandinnen und Habilitandinnen an beiden Universitäten in Rostock und Greifswald im Rahmen des Verbundprojektes „KarriereWege Mentoring Wissenschaft“ und unterstützt so nachhaltig wissenschaftliche Karrieren. Mit Ausnahme der HMT Rostock hat jede Hochschule eine Gleichstellungskonzeption mit je unterschiedlichen Zielstellungen und Maßnahmen beschlossen. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage werden die aus Sicht der Hochschule strukturell wirksamen Maßnahmen im Folgenden zusammengefasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1729 9 Hochschule Maßnahmen/Vorgänge EMAU Greifswald Die Universität fördert die Gleichstellung durch Frauen fördernde Programme, wie das landesweite Verbundprojekt „KarriereWege - Mentoring“, durch Forschungsförderprogramme einzelner Fakultäten sowie durch die Finanzierung einer „Käthe-Kluth-Nachwuchsgruppe“ für herausragende Wissenschaftlerinnen. Daneben sind spezifische Gremien, wie die Senatsgleichstellungskommission und das Zentrum für Geschlechterforschung - IZfG - etabliert. Neben Maßnahmen der Frauenförderung hat die EMAU Greifswald umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit einer Wissenschaftskarriere mit dem Familienleben geschaffen. Mehrere Maßnahmen der Universität sind als Best-Practice Beispiele in den „DFG-Instrumentenkasten“ aufgenommen worden (DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft). In der Universitätsmedizin werden flexible und bedarfsgerechte Instrumente der Organisations- und Personalentwicklung etabliert, die es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglichen, Karrierewege in Forschung, Lehre, Krankenversorgung und Administration zu verfolgen. In der externen und internen Kommunikation wird die Gleichstellung sichtbar gemacht. Hervorzuheben ist das Projekt zur Förderung von Ideen zur Familienfreundlichkeit („PFIFF“), eine Serviceeinrichtung der Gleichstellungsbeauftragten, die allen Mitgliedern zur Verfügung steht. Universität Rostock Die Förderung von Frauen ist in der Universität strukturell verankert durch die Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt (Vorsitz: Prorektorin für Internationales, Gleichstellung und Vielfaltsmanagement, ab Ende 2013; zuvor Gleichstellungskommission), durch das Prorektorat für Internationales, Gleichstellung und Vielfaltsmanagement (seit April 2013), durch einen Arbeitskreis Strategische Personalentwicklung (ab Mai 2016) und durch die Einrichtung eines Familienbüros (seit März 2017). Die Grundlagen des universitären Handelns - wie Grundordnung, Leitbild oder Berufungsrichtlinie - orientieren sich an Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit. Die Teilnahme am landesweiten Verbundprojekt „KarriereWegeMentoring“ ist ebenso zu nennen wie die Zertifizierung mit dem Audit familiengerechte Hochschule. Aus Mitteln des Professorinnenprogramms wurden unter anderem gefördert: ein Fonds zur Frauenförderung in der Wissenschaft mit zwei Förderlinien (Kurzzeitstipendien und Sachmittel-Zuschüsse), ein Fonds für Studentische Hilfskräfte zur Unterstützung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen mit Familienaufgaben und/oder umfangreichen Gremientätigkeiten, die Unterstützung weiblicher Führungskräfte in der Wissenschaft, zum Beispiel durch Coaching, die Unterstützung der Arbeitsgruppe Gender-/Queerforschung und ein Schnupperstudium beziehungsweise Mentoringprogramm für Schülerinnen in den MINT-Fächern (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). HMT Rostock Die Gleichstellungsbeauftragte wird in Berufungsverfahren einbezogen, um eine Erhöhung des Professorinnenanteils zu erreichen. Drucksache 7/1729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Hochschule Maßnahmen/Vorgänge Hochschule Neubrandenburg Die Gleichstellungsbeauftragte, ihre wissenschaftliche Mitarbeiterin sowie ein Gleichstellungsausschuss aus Vertreterinnen aller Fachbereiche und der Verwaltung beraten und unterstützen die Hochschulleitung bei der Verwirklichung der Chancengleichheit. Gleichstellung wird als Querschnittsaufgabe verstanden, die sich durch alle Aufgaben und Verantwortungsbereiche zieht. Aus Mitteln des Professorinnen-programms werden gleichstellungsfördernde Maßnahmen gefördert, zum Beispiel die Etablierung und Vernetzung von Gender Didaktik und Gender Studies (genderdidaktische Schulungen), die regelmäßige Durchführung interdisziplinärer genderwissenschaftlicher Fachtage, die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses (Forschungswerkstatt mit Doktorandinnen verschiedener Fachrichtungen, Reisekosten für Kongressteilnahmen, Stipendien, Coaching), die Kooperation und Kommunikation mit dem Verbundprojekt „KarriereWegeMentoring“ und die Erhöhung der Attraktivität der technischen Fachbereiche für Studentinnen und Studieninteressierte. Hochschule Stralsund Die Gleichstellungsbeauftrage wird in ihrer Arbeit unterstützt durch die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Gleichstellungsbeauftragten, die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und durch die Gleichstellungskommission . Durch die Erarbeitung eines Gleichstellungskonzeptes, welches die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zulassung zur Teilnahme am Professorinnenprogramm war, hat eine strukturelle und formale Weiterentwicklung der Gleichstellungsstrukturen an der Hochschule stattgefunden. Zuletzt wurde ein Genderinstitut für Angewandte Wissenschaften gegründet, welches inzwischen als An-Institut der Hochschule angesiedelt ist. Durch die Etablierung der Stabsstelle Familiencenter, welches direkt an die Hochschulleitung angebunden ist, werden Beratungsangebote für alle Zielgruppen gleichermaßen angeboten. Die Hochschule Stralsund ist als familiengerechte Hochschule fortlaufend seit 2006 zertifiziert, als familienfreundliches Unternehmen der Hansestadt Stralsund wiederholt ausgezeichnet und im Lokalen Bündnis aktiver Akteur und eng in der Region vernetzt. Zugleich ist die Hochschule Stralsund Mitglied im Bestpractice Club Familie in der Hochschule. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1729 11 Hochschule Maßnahmen/Vorgänge Hochschule Wismar Die Hochschule Wismar versteht die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als Qualitätsmerkmal und als ein wichtiges Kriterium für die Entwicklung der Hochschule. Geschlechtergerechtigkeit ist deshalb als zentrales Ziel für alle Einrichtungen der Hochschule definiert. Eine Gleichstellungskommission unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Wismar bei der Umsetzung der tatsächlichen Chancengleichheit. Die Hochschule hat einen verbindlichen Frauenförderbeziehungsweise Chancengleichheitsplan beschlossen und ist zertifiziert sowohl als familiengerechte Hochschule als auch mit dem Prädikat „Total E-Quality“. Die Mittel des Professorinnenprogramms werden unter anderem in einem Frauenförderpool 2.0 zur Unterstützung interner und externer Netzwerkbildung (zum Beispiel Durchführung einer „Ingenieurinnentagung “, „Managerinnen für Studentinnen“; „Mut für Mehr“), Initiierung und Unterstützung von Vortragsreihen für Frauen (zum Beispiel Gastvorträge, Symposien oder Ringvorlesungen zu Genderthemen), Coaching von Mitarbeiterinnen im Hinblick auf aktive Gremienarbeit und Genderproblematik zusammengefasst. Der Frauenförderpool der Hochschule Wismar wurde als Best-Practice-Beispiel aufgenommen. Die Hochschule beteiligt sich aktiv an Förderprogrammen des Landes, des Bundes und von Verbänden (zum Beispiel „KarriereWegeMentoring“, „Erfolg mit MINT - Neue Chancen für Frauen“; „Komm mach MINT-Pakt“; „Familie in der Hochschule“ des Stifterverbandes). 5. Welche Hochschulen des Landes haben in den Jahren 2008 bis 2017 an dem „wettbewerblichen Verfahren“ des Professorinnenprogramms teilgenommen? a) Wie viele Anträge in welchen Fachbereichen wurden je Hochschule in den Jahren 2008 bis 2017 gestellt? b) Wie viele Anträge in welchen Fachbereichen wurden in den Jahren 2008 bis 2017 an den jeweiligen Hochschulen bewilligt? c) Wie hoch war die jeweils bewilligte Fördersumme pro Antrag und Hochschule? Zur Beantwotung der Fragen 5, a), b) und c) wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen (PP = Professorinnenprogramm). Drucksache 7/1729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Teilnehmende Hochschule Anzahl Anträge/Fachbereich Anzahl bewilligte Anträge Bewilligte Fördersumme in Euro EMAU Greifswald Keine Entfällt Entfällt Universität Rostock 1 Philosophische Fakultät 1 in PP I 340.420 1 Medizinische Fakultät 1 in PP I 717.781 1 Philosophische Fakultät 1 in PP II 370.400 1 Theologische Fakultät 1 in PP II 350.187 Hochschule Neubrandenburg 1 Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung 1 in PP II 147.379 1 Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften 1 in PP II 229.584 Hochschule Stralsund Keine Entfällt Entfällt Hochschule Wismar 1 Fakultät für Ingenieurwissenschaften (Bereich Maschinenbau) 1 in PP I 141.917 1 Fakultät für Ingenieurwissenschaften (Bereich Seefahrt) 1 in PP I 227.500 1 Fakultät für Ingenieurwissenschaften (Bereich Elektrotechnik u. Informatik) 1 in PP II 224.773 1 Fakultät für Ingenieurwissenschaften (Bereich Maschinenbau/Verfahrensund Umwelttechnik) 1 in PP II 375.000 6. Wie hoch waren die ausgereichten Fördersummen für die Durchführung des Professorinnenprogramms in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2008 bis 2017 insgesamt sowie für die jeweiligen Hochschulen (bitte auflisten nach Förderanteil des Bundes und Förderanteil des Landes/der Hochschulen)? Fördersummen in Euro (2008 bis 2017) davon Bund davon Land EMAU Greifswald Keine Universität Rostock 1.900.149 1.177.016 723.133 HMT Rostock Keine Hochschule Neubrandenburg 565.699 376.964 188.736 Hochschule Stralsund Keine Hochschule Wismar 969.190 855.440 113.750 Insgesamt 3.435.038 2.409.420 1.025.618 Einschließlich Rundungsdifferenzen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1729 13 7. Wie soll das in der dritten Förderphase neu aufgenommene Modul der Förderung einer vierten Berufung für bis zu zehn Hochschulen mit Blick auf die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden? a) Wie setzt sich das Begutachtungsgremium nach § 3 der Bund- Länder-Vereinbarung konkret zusammen und wer wurde als Projektträger beauftragt? b) Anhand welcher Kriterien werden die Bewertungen der Hochschulen im Bereich Personalentwicklung und -gewinnung auf dem Weg zur Professur im Rahmen der „Gleichstellungskonzepte, Dokumentationen oder Gleichstellungszukunftskonzepte“ mit dem Ziel der Bestbewertung von bis zu zehn Hochschulen nach § 2 Absatz 4 der Bund-Länder-Vereinbarung vorgenommen? c) Auf welche Weise werden die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für dieses Modul durch die Landesregierung unterstützt? Zu 7 Es obliegt der antragstellenden Hochschule, mit der Einreichung der zu begutachtenden Gleichstellungskonzeption auch die je vorhandenen hochschulspezifischen Planungsansätze und Maßnahmen zur Personalentwicklung und Personalgewinnung für Nachwuchswissenschaftlerinnen darzulegen. Die Hochschulen sind autonome Einrichtungen, die im Rahmen der budgetierten Globalhaushalte jeweils eigene strategische Zielsetzungen verfolgen. Zu a) Gemäß § 4 Absatz 2 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Professorinnenprogramm III wird das Begutachtungsgremium vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Benehmen mit den Ländern eingesetzt. Dem Begutachtungsgremium gehören 15 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Hochschulen an, deren Expertise sich sowohl auf Hochschulplanung und Hochschulentwicklung als auch auf Gleichstellung an Hochschulen erstreckt. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt: DLR Projektträger, Heinrich-Konen-Straße 1, D-53227 Bonn. Zu b) Gemäß § 4 Absatz 3 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Professorinnenprogramm III legt das BMBF gemeinsam mit dem Begutachtungsgremium die Ausgestaltung des Begutachtungsverfahrens fest. Zur Identifikation der Spitzengruppe soll insbesondere bewertet werden, inwiefern Konzepte und Maßnahmen im Bereich Personalentwicklung und Personalgewinnung auf dem Weg zur Professur besonders innovativ und zielführend sind. Drucksache 7/1729 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Zu 7 c) Gemäß § 2 Absatz 4 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Professorinnen-programm III können pro Einreichungsverfahren jeweils bis zu zehn Hochschulen, die für den Bereich Personalentwicklung und Personalgewinnung auf dem Weg zur Professur im Rahmen der Gleichstellungskonzepte , Dokumentationen oder Gleichstellungszukunftskonzepte eine Bestbewertung erhalten, eine weitere Förderung für eine vierte Erstberufung erhalten. Diese Hochschulen erhalten das Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“. Eine gesonderte Unterstützung der Hochschulen, um sie zu einer bundesweiten Bestbewertung mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ zu führen, ist nicht vorgesehen. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Absicht des Bundes, die in der bisherigen Programmstruktur vereinbarte Verlängerungsoption bei positiver Evaluation nicht mehr in die Programmstruktur aufzunehmen? Bund und Länder verfolgen unverändert das gemeinsame Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs zu steigern. Das Professorinnenprogramm war und ist als Förderinstrument erfolgreich. Gleichwohl haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die bisherige Formulierung „... überprüft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz …. das Programm und entscheidet über dessen Fortsetzung“ durch die Formulierung „Das Programm wird … evaluiert. Die Ergebnisse werden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz … vorgelegt“ zu ersetzen. Das Professorinnenprogramm wird mit dem Ende der dritten Programmphase im Jahre 2022 eine Laufzeit von 15 Jahren erreicht haben. Die Programmstruktur sieht vor, dass jedenfalls die Hochschulen, die bereits in beiden Förderverfahren erfolgreich waren, die Wirksamkeit ihrer Gleichstellungsmaßnahmen kontinuierlich überprüfen und erfolgreiche Gleichstellungsmaßnahmen nachhaltig strukturell verankern. Mit zunehmender struktureller Verankerung und Verstetigung gleichstellungspolitisch erfolgreicher Maßnahmen sind die Notwendigkeit und die Eignung der Förderinstrumente zu überprüfen. In jedem Fall erfolgt eine Befassung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz; dabei ist eine Fortführung des Programms weder vorgegeben noch ausgeschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1729 15 9. Wie bewertet die Landesregierung das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder hinsichtlich der Wirksamkeit zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft und Forschung? Die Landesregierung bewertet das Programm positiv. Das Professorinnenprogramm nimmt durch seinen wettbewerblichen Charakter unmittelbar Einfluss auf die Gleichstellungspolitik der Hochschulen. Die positive Begutachtung eines Gleichstellungskonzeptes (beziehungsweise in der zweiten Programmphase einer Dokumentation der erfolgreichen Umsetzung für die wiederholte Beteiligung) ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung von Professorinnen. Mit der Förderung erfährt das Thema Gleichstellung Sensibilisierung und Akzeptanz in den Hochschulen. Ein erfolgreiches Gleichstellungskonzept erhöht die Reputation der Hochschulen und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Kontext öffentlich geförderter Forschungsverfahren. 10. Welche weiteren Vorhaben plant die Landesregierung, um Frauen in Wissenschaft und Forschung weiter zu fördern und die signifikante Verringerung des Frauenanteils mit jeder Qualifikationsstufe zu beenden? Die Handlungsschwerpunkte werden weiterhin auf die Implementierung und Verstetigung von Gleichstellungskonzepten in den Hochschulen einerseits und auf die gezielte Förderung hochqualifizierter Frauen andererseits gelegt. Es wird im Übrigen auf Nummer 237 der Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, in der im Zusammenhang mit der anstehenden Novelle des Landeshochschulgesetzes die Chancengleichheit für Frauen und Männer, in wissenschaftliche Spitzenpositionen zu gelangen, besonders in den Fokus genommen wird.