Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/173 7. Wahlperiode 06.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Wirtschaftliche Auswirkungen des EU-Austritts des Vereinigten Königreiches auf die Außenwirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Am 23. Juni 2016 stimmten die Wähler in einem Referendum mehrheitlich für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“). Die britische Regierung hat angekündigt, das formelle Austrittsgesuch nach Zustimmung des Parlamentes bis Ende März 2017 einzureichen. Dann werden die Austrittsverhandlungen mit den EU-Institutionen eingeleitet. Bis zum Abschluss dieser Verhandlungen gelten alle Rechte und Pflichten fort. Das Vereinigte Königreich hat durch eine Volksabstimmung entschieden, die Europäische Union zu verlassen. Im Jahr 2015 wurden aus Mecklenburg -Vorpommern Waren im Wert von rund 357 Millionen Euro in das Vereinigte Königreich exportiert, bei einer positiven Außenhandelsbilanz von 111 Millionen Euro (Quelle: ndr.de). Nach einer Pressemitteilung des Ministerpräsidenten Sellering betrug die gesamte Ausfuhr an Gütern in etwa 8 Mrd. Euro im Jahr 2015. Dies entspricht etwa 4,5 Prozent aller Exporte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im genannten Jahr. Der Handel mit dem Vereinigten Königreich ist somit enorm relevant für unser Land Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/173 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wieviel relativer und absoluter Umsatzverlust im Bereich des Außenhandels wird dem Land Mecklenburg-Vorpommern nach Einschätzung der Landesregierung ohne ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich entstehen? Welche prozentualen Preisveränderungen werden auf importierte Erzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich erwartet? Die Premierministerin des Vereinigten Königreiches May hat angekündigt, sowohl aus dem EU-Binnenmarkt als auch aus der Zollunion ausscheiden zu wollen. Dies stellt jedoch noch kein Verhandlungsergebnis zum Austritt nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union dar. Zudem hat die Premierministerin auch dargelegt, einen möglichst freien Warenaustausch mit der Europäischen Union anzustreben. Weiterhin bedarf das Verhandlungsergebnis noch der Zustimmung des Parlamentes des Vereinigten Königreiches sowie des Europäischen Parlamentes. Eine Vorwegnahme der Ergebnisse der nun zu durchlaufenden Verfahren ist der Landesregierung nicht möglich. Angaben zu sich verändernden Umsätzen oder Preisen wären zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belastbar. 2. Welche Wirtschaftszweige sind besonders und in welchem Umfang betroffen? Welche Auswirkungen hat dies für den Arbeitsmarkt in Mecklenburg- Vorpommern? Entsprechend der Hochrechnung für das Jahr 2016 stieg der Export von Waren aus Mecklenburg-Vorpommern in das Vereinigte Königreich und nach Nordirland gegenüber 2015 um zirka 6 Prozent auf einen Wert von rund 376 Millionen Euro. Rückschlüsse auf die Wirtschaftszweige, welche wichtige Teile des Exportes von Mecklenburg-Vorpommern in das Vereinigte Königreich und nach Nordirland ausmachen, lassen sich anhand der größten Anteile der exportierten Warengruppen ziehen. Die wichtigsten Exportgüter 2016 waren Geräte zur Elektrizitätserzeugung und Elektrizitätsverteilung (unter anderem Motoren, Schalter oder Schalttafeln, 22 Prozent), Weizen (9 Prozent) und Düngemittel (unter anderem tierische oder pflanzliche Düngemittel, Ammoniumsulfat, Ammoniumnitrat, 8 Prozent). Ob diese Wirtschaftszweige auch besonders und in welchem Umfang vom Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union betroffen sein werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern kann derzeit nicht getroffen werden (siehe Ausführungen zu Frage 1). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/173 3 3. Welche strategischen Planungen seitens der Landesregierung wurden bereits ausgearbeitet beziehungsweise sind in Vorbereitung, um etwaige negative Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Freihandelszone auf die Wirtschaft von Mecklenburg- Vorpommern möglichst gering zu halten? Da das Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreiches noch offen ist, wird die Landesregierung das Novum eines Austrittsprozesses intensiv beobachten und entsprechend dem Verhandlungsfortschritt gegebenenfalls notwendige Maßnahmen treffen.