Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1730 7. Wahlperiode 01.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Ostsee-Zeitung berichtete am 5. Februar 2018 über einen zur Anzeige gebrachten Hausfriedensbruch durch Anhänger der „Identitären Bewegung “. Hierbei sollen circa 30 teils uniformierte Personen versucht haben, eine Veranstaltung des Allgemeinen Studierendenausschusses in den Räumlichkeiten der Universität Rostock zu stören. 1. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Personalien der rechten Störer durch die verständigte Polizei aufgenommen? Wenn ja, aus welchen Bundesländern stammen die beteiligten Personen ? Die Polizei konnte im Umfeld mutmaßliche Störer feststellen und deren Personalien erheben. Wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. 2. Wie viele Personen werden laut Landesregierung der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern zugerechnet? Der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern werden gegenwärtig 20 Personen als fester Mitgliederstamm zugerechnet. Drucksache 7/1730 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, inwiefern Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg- Vorpommern in der Vergangenheit und/oder gegenwärtig Mitglieder anderer rechtsextremer Organisationen, Parteien, Vereine und Gruppierungen waren bzw. sind? Ein Teil der Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern war in der Vergangenheit im rechtsextremistischen Parteienspektrum oder in neonazistischen Organisationen aktiv. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Einzelnen darüber vor, ob und wenn ja, inwiefern ehemalige und/oder aktive Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in Parteien in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurden? Die Landesregierung geht unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 3 davon aus, dass mit dieser Frage Parteien aus dem nichtextremistischen Spektrum gemeint sind. Zu deren Mitgliedschaften werden keine Daten erhoben. 5. Welche Aktivitäten sowie Straftaten wurden der „Identitären Bewegung “ und/oder einzelnen Mitgliedern der „Identitären Bewegung“ in den Jahren 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern zugerechnet (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Anzahl der Beteiligten, Aktivität /Straftat und gegebenenfalls Tatzusammenhang)? Nachfolgend werden die aus öffentlichen Quellen bekannten Aktivitäten und polizeilich ermittelten Straftaten von Angehörigen der „Identitären Bewegung“ im angefragten Zeitraum dargestellt: Datum Ort Anzahl der Beteiligten Aktivitäten/Straftaten 17.01.2016 Ribnitz-Damgarten unbekannt Banner- und Plakataktion 27.01.2016 Rostock, Stadthafen circa 4 nicht angemeldete Versammlung, Verstoß gemäß § 26 des Versammlungsgesetzes 14.03.2016 Greifswald unbekannt Vortrags- und Diskussionsveranstaltung 06.04.2016 Prerow unbekannt Plakataktion 09.04.2016 Ribnitz-Damgarten circa 90 Versammlung unter freiem Himmel 09.04.2016 Rostock Warnemünde circa 20 nicht angemeldete Versammlung mit Flashmobaktion 16.04.2016 Stralsund, Hafen circa 3 Banneraktion 17.04.2016 Ribnitz-Damgarten unbekannt Aktion vor der Redaktion Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1730 3 Datum Ort Anzahl der Beteiligten Aktivitäten/Straftaten der Ostsee-Zeitung 01.05.2016 Rostock unbekannt Kreidegraffitiaktion 19.06.2016 Schwerin, Landtag circa 8 Transparentaktion mit Megafondurchsagen, Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz 22.06.2016 Schwerin, Landtag unbekannt Banneraktion, Hausfriedensbruch gemäß § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) 17.07.2016 Rostock Warnemünde circa 10 Straßentheater am Leuchtturm 28.07.2016 Rostock, Neuer Markt circa 3 Banneraktion, Verstoß gemäß § 26 des Versammlungsgesetzes 13.08.2016 Rostock unbekannt Banneraktion durch polizeiliches Einschreiten verhindert 03.09.2018 Ribnitzer Moor circa 22 Sommerfest 14.09.2016 Swinemünde, Polen unbekannt Transparentaktion 20.09.2016 Rostock, Magrationsamt circa 12 Banneraktion 03.10.2016 Ribnitz-Damgarten, Rostocker Tor unbekannt Banneraktion 23.10.2016 Rostock, Hauptbahnhof circa 4 Banneraktion, Verteilen von Pfefferspray und Flugblättern 22.11.2016 Ribnitz-Damgarten und Rostock unbekannt Plakataktion mit gefälschten Plakaten der Partei Bündnis 90/Die Grünen 10.12.2016 Rostock Warnemünde circa 6 Flyer-Verteilaktion 29.12.2016 Ribnitz-Damgarten unbekannt Banneraktion, Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB 07.01.2017 Ribnitz-Damgarten unbekannt Banneraktion, Verleumdung gemäß § 187 StGB 04.02.2017 Greifswald circa 6 Gedenkstein-Aktion vor Ernst-Moritz- Arndt Universität Greifswald 05.03.2017 Ribnitz-Damgarten unbekannt Plakatierung 29.03.2017 Rostock circa 4 Plakatierung 01.04.2017 Wolgast und Zinnowitz circa 2 Flyer-Verteilaktion 06.04.2017 unbekannt unbekannt Outing per Aufkleberaktion 22.04.2017 Rostock Warnemünde circa 6 Infotisch „Identitäre Bewegung“ 05.05.2017 Schwerin circa 3 Aufkleberaktion 14.05.2017 Binz circa 2 Verteilung von Rosen und Pfefferspray zum Muttertag 28.05.2017 Wismar unbekannt Banneraktion 08.06.2017 Rostock unbekannt Störung beim politischen Salon der Ostsee-Zeitung 17.07.2017 Schwerin, Staatskanzlei circa 3 Banner- und Plakataktion, Verstoß gemäß § 26 des Versammlungsgesetzes Drucksache 7/1730 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Datum Ort Anzahl der Beteiligten Aktivitäten/Straftaten 30.07.2017 Güstrow circa 4 Protestaktion gegen sogenanntes „Justizversagen“ 09.09.2017 Rostock circa 5 „Aktionswochenende“ 10.09.2017 Rostock und Warnemünde circa 5 „Aktionswochenende“ mit jeweils einem Informationsstand 05.11.2017 Greifswald und Stralsund unbekannt Verteilaktion von Flugblättern und Pfefferspray 12.11.2017 Schwerin circa 3 Banner- und Flyeraktion 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wenn ja, welche Verbindungen die „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg- Vorpommern zu anderen rechtsextremen Organisationen, Vereinen und Gruppierungen besitzt? Belastbare Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Sinne der Fragestellung nicht vor. 7. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung im Einzelnen darüber, inwiefern Mitglieder der „Identitären Bewegung“ aus Mecklenburg-Vorpommern in bundesweite und/oder internationale Strukturen und Aktivitäten der extremen Rechten eingebunden sind? a) Waren Mitglieder der „Identitären Bewegung“ aus Mecklenburg- Vorpommern an Aktivitäten, Kampagnen und/oder Straftaten in anderen Bundesländern und/oder anderen Staaten beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Anzahl der Beteiligten, Aktivität/Straftat und ggf. Tatzusammenhang)? b) Inwiefern waren Mitglieder der „Identitären Bewegung“ aus Mecklenburg-Vorpommern in die Organisation von etwaigen Aktivitäten, Kampagnen und/oder Straftaten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns involviert? c) Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung im Einzelnen darüber, inwiefern die „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg- Vorpommern in die bundesweite Struktur der „Identitären Bewegung “ eingebunden ist und welche Rolle sie in der Bundesstruktur einnimmt? Die Fragen 7, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es werden anschließend die aus öffentlichen Quellen bekannten Aktivitäten in anderen Bundesländern und Staaten dargestellt. Eine Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten in anderen Bundesländern oder Staaten besitzt die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1730 5 Datum Ort Anzahl der Beteiligten aus M-V Aktivitäten/Straftaten 09.01.2016 Freilassing circa 1 Versammlung „Wir sind die Grenze“ 14.05.2016 Berlin circa 6 Versammlung vor der türkischen Botschaft 04.06.2016 Berlin, Potsdamer Platz circa 1 Straßentheater 11.06.2016 Wien, Österreich circa 4 Versammlung 17.06.2016 Berlin, Regierungsviertel circa 4 Versammlung 20.07.2016 Berlin circa 3 Aktion am Sitz der Amadeu Antonio Stiftung, Verstoß gemäß § 26 des Versammlungsgesetzes 31.07.2016 München circa 1 Versammlung vor der bayrischen Staatskanzlei 27.08.2016 Berlin circa 3 Besetzung des Brandenburger Tores, 2x Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB und 1x Nötigung gemäß § 240 StGB 19.11.2016 Berlin circa 1 Besetzung eines Balkons der Bundesparteizentrale Bündnis 90/ Die Grünen, Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB 21.12.2016 Berlin circa 3 Blockade eines Eingangs der Bundesparteizentrale der CDU, 3x Widerstand gemäß § 113 StGB 28.12.2016 Köln circa 2 Banneraktion am Hauptbahnhof, 2x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 20.02.2017 Dresden circa 5 Banneraktion auf dem Dresdner Neumarkt 19.05.2017 Berlin circa 4 Blockadeaktion am Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz 17.06.2017 Berlin circa 5 Versammlung „Zukunft Europa - Bewegen und Verändern“ 05.08 - 17.08.2017 vor der libyschen Küste im Mittelmeer circa 1 Kampagne „Defend Europa - The Mission“ auf der „C-Star“ 04.11.2017 Berlin circa 3 Banneraktion „Kein Opfer ist vergessen“ 19.12.2017 Berlin circa 3 Erstellung eines vermeintlichen Denkmals für die Opfer von islamistischem Terror und Multikulti, 3x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 07.01.2018 Berlin circa 2 Informationsstand 13.01.2018 Nordrhein- Westfalen circa 1 Kongress der „Identitären Bewegung“ Drucksache 7/1730 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Der Landesregierung ist die mediale Berichterstattung, die den Aktivisten der „Identitären Bewegung“ aus Mecklenburg-Vorpommern eine überregionale Rolle bei der Organisierung von Aktionen zumisst, bekannt. Weitergehende Erkenntnisse unterliegen dem Geheimschutz. Insoweit wird auf die Zuständigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß §§ 27 fortfolgende des Landesverfassungsschutzgesetzes verwiesen. Die „Identitäre Bewegung Mecklenburg-Vorpommern“ hat in jüngster Zeit innerhalb der „Identitären Bewegung Deutschlands“ an Bedeutung gewonnen, da ein Mitglied des Landesverbandes Angehöriger des Bundesvorstandes sowie laut Vereinsregister zweiter Bundesvorsitzender und zudem nach dem Telemediengesetz für den Internet- und Facebookauftritt der „Identitären Bewegung Deutschland e. V.“ verantwortlich ist. Diese Person tritt auch als deren Sprecher in Erscheinung. Aktivisten der „Identitären Bewegung Mecklenburg-Vorpommern“ sind entsprechenden Interneteinträgen zufolge auch mitverantwortlich für den Versandhandel und für die Kommunikationsinfrastruktur der „Identitären Bewegung Deutschlands“. Im Übrigen sind die Grenzen zwischen der Bundesstruktur und den jeweiligen Ortsgruppen oder den Regionalverbänden fließend. 8. Lassen sich aus Sicht der Landesregierung regionale Schwerpunkte der „Identitäten Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern ausmachen? Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen? Die „Identitäre Bewegung Mecklenburg-Vorpommern“ verfügt über Ortsgruppen in der Hansestadt Rostock, der Hansestadt Stralsund und der Hansestadt Greifswald. 9. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung im Einzelnen darüber, ob und wenn ja, inwiefern die „Identitäre Bewegung“ über eigene Immobilien und Räumlichkeiten bzw. über (uneingeschränkte) Zugriffsmöglichkeiten auf einzelne Räumlichkeiten und/oder Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern verfügt? Die „Identitäre Bewegung“ verfügt über Zugriffsmöglichkeiten auf ein Mietobjekt in der Hansestadt Rostock. Darüber hinaus dient ein Wohnobjekt in Rostock als offizielle Adresse der „Identitären Bewegung Deutschlands“ und des dazugehörigen Versandhandels. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1730 7 10. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern die „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern und/oder einzelne ihrer Mitglieder weitere Strukturen, Plattformen, Initiativen, Netzwerke, Vereine usw. nutzen, die nach Art und Ausrichtung den politischen Zielen der „Identitären Bewegung“ zuträglich sein sollen? Die „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern nutzt weitere Projekte wie beispielsweise „Kontrakultur“ und den Verein „Heimwärts e.V.“.