Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1731 7. Wahlperiode 12.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Unterlaufen des Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass 2016 fast drei Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten haben. Besonders häufig wurde der Mindestlohn in Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag unterlaufen - dort waren 18,6 Prozent der Beschäftigten betroffen. In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung betraf dies dagegen nur 3,2 Prozent der Beschäftigten (siehe auch Böckler Impuls 2/2018 vom 1. Februar 2018). 1. Wie viele Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat und/oder Tarifvertrag erhielten 2016 in Mecklenburg-Vorpommern keinen gesetzlichen Mindestlohn? 2. Wie viele Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat und/oder Tarifvertrag erhielten 2016 in Mecklenburg-Vorpommern keinen gesetzlichen Mindestlohn? 3. In welchen Branchen war das Unterlaufen des gesetzlichen Mindestlohnes 2016 besonders verbreitet? Wie viele Beschäftigte waren insgesamt und je Branche in Mecklenburg-Vorpommern davon betroffen? Drucksache 7/1731 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie stellte sich das Unterlaufen des gesetzlichen Mindestlohnes mit Blick auf die Verteilung zwischen Frauen und Männern sowie mit Blick auf vorhandene/nicht vorhandene Bildungsabschlüsse im Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern dar? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die in den Fragen 1 bis 4 erbetenen Angaben werden von der Landesregierung statistisch nicht erfasst. Auch hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen erlangt. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden 2016 in Mecklenburg- Vorpommern wegen der Unterschreitung des Mindestlohns eingeleitet? In welcher Höhe wurden Bußgelder erhoben? Die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Unterschreitung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Höhe der in diesem Zusammenhang festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfallbeträge ergibt sich ebenfalls aus der Tabelle. Die festgesetzten Geldbußen eines Jahres gehören dabei nicht zwangsläufig zu den eingeleiteten Ermittlungsverfahren des Jahres. Daher kann es - wie in der Tabelle ersichtlich - in einem Jahr Geldbußen ohne eingeleitete Ermittlungsverfahren geben, weil die zugehörige Einleitung im vorangegangenen Jahr registriert wurde. Mecklenburg-Vorpommern 2016 Einleitungen Ermittlungsverfahren Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfallbeträge Lohnuntergrenze § 16 Abs. 1 Nr. 7b AÜG 0 650,00 Euro Mindestlohn § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG 56 401.633,00 Euro Mindestlohn § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG 46 19.825,00 Euro 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklungen in Mecklenburg- Vorpommern auch im Vergleich zum Bundestrend? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor, deshalb ist eine Beurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1731 3 7. Welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann ergreifen, um die Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in Mecklenburg- Vorpommern einzudämmen? Die Landesregierung erachtet die in der Antwort zu Frage 5 genannten Rechtsgrundlagen sowie die darin enthaltenen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten als ausreichend.