Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/174 7. Wahlperiode 03.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Nettovermögensentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nach dem Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern „Konsumentenkredite und Geldvermögen privater Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern 2013“ sank das durchschnittliche Nettogeldvermögen je Haushalt auf 21.900 Euro im Jahr 2013. Im Jahr 2008 hatte das durchschnittliche Nettogeldvermögen je Haushalt noch einen Wert von 28.100 Euro. Das Sparguthaben sank von durchschnittlich 8.600 Euro auf 4.100 Euro je Haushalt. Der Median des dort definierten „Nettogesamtvermögens“ (inklusive Immobilien), errechnet an allen Haushalten, beträgt 12.000 Euro je Haushalt im Jahr 2013. 1. Welche aktuellen offiziellen Daten zum durchschnittlichen Nettogeldvermögen, durchschnittlichen Sachvermögen und durchschnittlichen Nettogesamtvermögen (inklusive Immobilien) je Haushalt liegen der Landesregierung vor und wie entwickelten sich die genannten Vermögen in den letzten zehn Jahren? Die benannten Daten sind Ergebnis der alle fünf Jahre durchzuführenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe findet zum Stichtag 01.01.2018 statt, die letzte erfolgte zum Stichtag 01.01.2013. Damit sind die benannten Daten aktuell. Ergebnisse aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 zum Geldund Sachvermögen werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. Drucksache 7/174 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Entwicklungen sind aus dieser Quelle entsprechend nur in 5-Jahres-Schritten ausweisbar. In den Statistischen Berichten der Reihe O233, die über den Link http://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/EVS/ aufgerufen werden können, lassen sich Daten zu den genannten Vermögen aus den Erhebungen für den Stichtag 01.01. in den Jahren 2003, 2008 und 2013 wie folgt finden: Stichtag 01.01. des Jahres 2003 2008 2013 Indikator (Gegenstand der Nachweisung) Angaben in Euro Durchschnittliches Nettogeldvermögen je Haushalt 17.100 28.100 21.900 Durchschnittliches Sachvermögen (Verkehrswert) je Haushalt k.A. k.A. 47.400 Durchschnittliches Nettogesamtvermögen (inklusive Immobilien) je Haushalt k.A. k.A. 55.900 Hinweis: k.A. = keine Angaben für diese Jahre verfügbar, da diese Indikatoren nur in der Erhebung für 2013 enthalten sind. 2. Sind der Landesregierung Daten bekannt, welche den Wert des Medians des Nettogeldvermögens, des Sachvermögens und des Nettogesamtvermögens (inklusive Immobilien) je Haushalt in Mecklenburg-Vorpommern und/oder der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 aufführen? Wenn ja, wie haben sich die Werte der Mediane bis zu den aktuellsten Daten entwickelt. Nein, Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für Mecklenburg-Vorpommern sind nicht vorliegend. Angaben zum Median sind nur im eingangs erwähnten Statistischen Bericht enthalten. 3. Ist aus Sicht der Landesregierung ein Sinken der Sparquote und des Sparguthabens auf die Leitzinspolitik der EZB zurückzuführen? a) Wenn ja, was will die Landesregierung unternehmen, um die Niedrigzinspolitik umzukehren? b) Wenn nicht, was war die Hauptursache für das Sinken der Sparquote privater Haushalte auf den Wert von 5,4 Prozent vom verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte (Quelle: Statistisches Jahrbuch Mecklenburg-Vorpommern 2015)? Zu 3 und 3 a) Ein unmittelbarer Zusammenhang lässt sich aus Sicht der Landesregierung nicht herstellen. Im Übrigen ist auf die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank von politischen Einflüssen zu verweisen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/174 3 Zu 3 b) Sparen (beziehungsweise die Sparquote) ist das Ergebnis der individuellen Einkommensverwendung ; gleiches gilt für die Verwendung von Sparguthaben. 4. Welche Konzepte hat die Landesregierung, um die Nettogeldvermögen, Sachvermögen und Immobilienvermögen der Haushalte wachsen zu lassen? Das Nettogeldvermögen der Haushalte ergibt sich aus der Gesamtsumme der Bruttogeldvermögensarten (zum Beispiel Bestand an Bausparguthaben/Sparguthaben, Kurswert der Wertpapiere, Rückkaufswert bei Lebensversicherungen) abzüglich der Konsumentenkreditschulden . Darauf hat die Landesregierung keinen unmittelbaren Einfluss. Auch die Höhe des Verkehrswertes von Immobilien, die letztlich das Sachvermögen beziehungsweise das Immobilienvermögen der Haushalte ausmachen, entzieht sich der Einflussnahme durch die Landesregierung. 5. Würde eine Senkung der Steuern, Gebühren und Abgaben aus Sicht der Landesregierung dazu führen, dass private Haushalte mehr sparen und somit Vermögen anhäufen könnten? a) Wenn ja, welche Steuern, Gebühren und Abgaben will die Landesregierung senken? b) Ist eine Erhöhung des Nettogesamtvermögens aller privaten Haushalte aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich wünschenswert? Zu 5 und 5 a) Eine derartige Wirkung wäre zwar möglich, aber nicht zwangsläufig, da es auch zu mehr Konsum kommen könnte. Ob eine Senkung bei Steuern, Gebühren oder Abgaben zu einer Steigerung der individuellen Sparquote und damit zum Vermögensaufbau der privaten Haushalte führt, bestimmt sich maßgeblich durch ein Bündel an Faktoren, unter anderem dem persönlichen Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger, der allgemeinen Preisentwicklung, der Zinsentwicklung, der Vorsorgebereitschaft oder der gesamtstaatlichen Entwicklung bei Sozialtransfers sowie anderen staatlichen Leistungen. Zur Entwicklung dieser Faktoren in ihrer Gesamtheit kann die Landesregierung keine belastbaren Aussagen treffen, zumal die Entscheidung, wie Entlastungen von Ausgaben im jeweiligen Privathaushalt der einzelnen Bürgerinnen und Bürger verwendet werden, sehr individuell und auch von persönlichen Faktoren geprägt sein kann. Welche Wirkung letztlich (kumulativ) eintreten würde, entzieht sich somit der Einflussnahme durch die Landesregierung. Drucksache 7/174 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Unabhängig davon hat sich die Landesregierung auf Bundesebene mit ihrer am 16.12.2016 im Bundesrat erteilten Zustimmung zu dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU- Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen “ aktiv dafür eingesetzt, den Weg für eine Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge und des Kindergeldes sowie für den Abbau der kalten Progression in den Jahren 2017 und 2018 frei zu machen. Von der Erhöhung des Grundfreibetrages und von dem Abbau der kalten Progression profitieren jeder Steuerbürger und jede Steuerbürgerin. Bei den Landessteuern (unter anderem Spielbankabgabe, Grunderwerbsteuer) plant die Landesregierung derzeit keine Steuersenkungen. Zu 5 b) Ja.