Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1740 7. Wahlperiode 05.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Sprachniveau, Prüfungen und Integration in Ausbildung und Arbeit und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Um neu angekommene Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beim Einstieg in das deutsche Schulsystem zu unterstützen, verwendet das Land Mecklenburg-Vorpommern das Programm des Deutschen Sprachdiploms (DSD) der Kultusministerkonferenz. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler in der Phase der schulischen Erstintegration . Dies betrifft vor allem junge und jugendliche Migrantinnen und Migranten, die erst vor kurzem zugewandert sind. Migrantinnen und Migranten, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, haben Zugang zu den Integrationskursen und zu der berufsbezogenen Sprachförderung des Bundes, deren Umsetzung im Verantwortungsbereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegt. Drucksache 7/1740 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Sprache ist der Schlüssel für die Integration in Ausbildung und Arbeit. Experten aus der Wirtschaft schätzen ein, dass für ein Praktikum mindestens das Niveau B 1 erforderlich ist. Um eine duale Ausbildung erfolgreich abzuschließen, müsste demnach mindestens das Niveau B 2 vorhanden sein. 1. Wie viele Sprachprüfungen für das Niveau B 1 wurden 2017 in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich absolviert? Wie viele wurden nicht bestanden? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mitgeteilt, dass es als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern unterliegt. Laut Angaben des BAMF ist aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt eine freiwillige Beantwortung der Kleinen Anfrage hinsichtlich der Sprachkurse in seiner Verantwortung derzeit leider nicht möglich. Im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz abgenommen. Im Prüfungsjahr 2017 haben 246 Prüflinge in den Prüfungen für das DSD das Niveau B 1 und 225 Prüflinge das Niveau A 2 erzielt. 205 Kandidaten haben die DSD-Prüfungen 2017 nicht bestanden. 2. Welche Regelungen bezüglich der Finanzierung bzw. der Kostenübernahme gelten im Fall der Prüfungen und der Wiederholungsprüfungen ? Die Kostenregelungen im Fall von Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Integrationskurse des BAMF richten sich nach § 17 Absatz 3 der Integrationskursverordnung. § 12 der Prüfungsordnung für die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz berechtigt die Prüflinge, die die DSD-Prüfung nicht bestanden haben, diese Prüfung einmalig als Ganzes zum nächstmöglichen Termin zu wiederholen. Die Zahlungsverpflichtung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in der „Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit hinsichtlich der Durchführung von Deutschprüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz für Schülerinnen und Schüler in DaZ-Intensivkursen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur sprachlichen Erstintegration von Kindern und Jugendlichen im schulischen Bereich“ umfasst auch die Kosten für die vorgenannten Wiederholungsprüfungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1740 3 3. Inwieweit sieht die Landesregierung - mit Blick auf die deutlich besseren Integrationsaussichten in Ausbildung und Arbeit - eine Möglichkeit , künftig generell auch die Kosten für Wiederholungsprüfungen zu erstatten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übernimmt, wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, bereits jetzt die Kosten der DSD-Wiederholungsprüfungen. 4. Wie viele Frauen und Männer befanden sich am 12. Januar 2018 (Erhebungsstichtag für Januar) in Mecklenburg-Vorpommern in Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)? a) Wie viele Frauen und Männer, die sich am 12. Januar 2018 in Mecklenburg-Vorpommern in Sprachkursen des BAMF befanden, beenden diese in welchem der nächsten Monate? b) Wie hat sich die Zahl der Neuzugänge in Sprachkursen des BAMF in Mecklenburg-Vorpommern von Januar 2017 bis Januar 2018 monatlich entwickelt? c) Von wie vielen monatlichen „Neuzugängen“ in die Sprachkurse des BAMF geht die Landesregierung in den nächsten sechs Monaten aus? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Das BAMF hat unter Hinweis auf die sehr hohe Arbeitsbelastung im Bundesamt eine Zuarbeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage abgelehnt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Anschlussperspektive gibt es für die „Abgänge“ aus den Sprachkursen des BAMF nach erfolgreichem und nicht erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses? Personen, die an einem allgemeinen Integrationskurs (Ziel: Sprachniveau B1) erfolgreich teilgenommen haben, können weiterführende Sprachmodule der Verordnung über die berufsbezogene Deutschförderung (DeuFöV) nutzen (bis Sprachniveau C2; jeweils mit 300 Unterrichtsstunden). Ebenso können Absolventen über auf dem B1 Niveau aufbauende berufsbezogene Sprachmodule mit 300 Unterrichtsstunden (zum Beispiel für Pflegeberufe, akademische Heilberufe, kaufmännische Berufe, gewerblich-technische Berufe, Einzelhandel) weiter qualifiziert werden. Personen, die sich im beruflichen Anerkennungsverfahren befinden, können ebenfalls bis zu 600 Unterrichtseinheiten Module der Verordnung über die berufsbezogene Deutsch- Sprachförderung nutzen. Drucksache 7/1740 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Alle Maßnahmen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung können grundsätzlich mit Maßnahmen nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kombiniert werden. Insbesondere bietet sich seit dem 01.01.2018 die neue Maßnahme „KomBer“, die Kombination von Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehungsweise nach § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 SGB III und Maßnahmen nach § 45a AufenthG (KomBer) an. Angeboten werden Sprachmodule zum Erreichen des Sprachniveaus B1 (von A2 aus) und B2 (von B1 aus). Gemäß § 5 Absatz 5 der Integrationskursverordnung können Teilnahmeberechtigte, die ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben, zur einmaligen Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses zugelassen werden. Sollte auch die Wiederholung nicht zum Niveau B1 geführt haben, bieten Spezialmodule der Verordnung über die berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung (300 Unterrichtseinheiten) weitere Möglichkeiten zum Erreichen von B1. 6. Wie lange dauert nach erfolgreichem Abschluss eines Sprachkurses der Übergang in eine Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahme oder in Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern, in den neuen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit liegen entsprechende Angaben nicht vor. 7. Wie viele „Ausländer“ (Arbeitsbegriff der Bundesagentur für Arbeit, siehe Arbeitsmarktreport) und wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration nahmen im Januar 2018 in Mecklenburg- Vorpommern an welcher Eingliederungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter teil? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit liegen für den Berichtsmonat Januar 2018 noch keine endgültigen Daten vor. Die folgenden Auswertungen enthalten daher Daten zum Berichtsmonat Oktober 2017. Die Angaben zu Ausländern (Arbeitsbegriff der Bundesagentur für Arbeit) können folgender Übersicht entnommen werden: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1740 5 Bestand von Teilnehmenden in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Oktober 2017* Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter 735 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 735 darunter bei einem Arbeitgeber 63 Berufswahl und Berufsausbildung, darunter 276 Berufseinstiegsbegleitung 103 Assistierte Ausbildung 24 Einstiegsqualifizierung 67 Ausbildungsbegleitende Hilfen 53 Außerbetriebliche Berufsausbildung 15 Berufliche Weiterbildung, darunter 182 Förderung der beruflichen Weiterbildung 169 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 13 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter 270 Förderung abhängiger Beschäftigung 250 Eingliederungszuschuss 190 Einstiegsgeld bei abhängiger sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit 39 Förderung der Selbständigkeit 20 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 3 Gründungszuschuss 17 besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen3), darunter 21 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 6 besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung 4 individuelle rehaspezifische Maßnahmen 8 Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter 165 Arbeitsgelegenheiten 150 Freie Förderung/Sonstige Förderung, darunter 47 Freie Förderung SGB II 47 Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen1) 1.696 nachrichtlich: Kommunale Eingliederungsleistungen2) 9 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Eine Aggregation der Einzelwerte zum Gesamtwert ist daher teilweise ausgeschlossen. Dargestellt werden nur Instrumente, an denen mindestens eine Person teilgenommen hat. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuellsten Gebietsstand (Gebietsstandsmonat: Januar 2018); der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmalleistungen zur Freien Förderung SGB II. 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Juni 2017 (Datenstand September 2017) nur ca. 70 Prozent der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 3) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. Drucksache 7/1740 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Angaben zu Personen mit Kontext Fluchtmigration können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_32022/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche _Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=10 95966&year_month=201801&year_month.GROUP=1&search=Suchen 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auch geflüchtete Personen, die im Herkunftsland lediglich vier bis fünf Jahre eine Schule besucht haben, in Ausbildung bzw. Arbeit zu integrieren? Berufsschulpflichtige Migranten können den Schulabschluss (Berufsreife) im Rahmen eines zweijährigen Berufsvorbereitungsjahres für Ausländerinnen und Ausländer (BVJA) nachholen. Nicht mehr berufsschulpflichtige Migranten werden in der Regel über BAMF- Kurse gefördert und können dann in Ausbildung und Arbeit in Betrieben beziehungsweise auch über Maßnahmen der Bundesagentur integriert werden. Personen, die nur über eine sehr geringe Schulbildung verfügen, in Ausbildung oder in Arbeit zu integrieren, ist eine besondere Herausforderung. Junge Menschen unter 25 Jahren können eventuell an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nach §§ 51ff SGB III teilnehmen. Neben der Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen (je nach Aufenthaltstitel mehrjährige Aufenthaltszeiten in Deutschland vor Eintritt in die Maßnahme) müssen die vorhandenen Fähigkeiten jedoch erwarten lassen, dass das Ziel der Maßnahme erreicht werden kann. Ziel der BvB ist die Vorbereitung der Aufnahme einer Berufsausbildung beziehungsweise, sofern dies aus Gründen, die in der Person liegen, nicht möglich ist, auch (nachrangig) die berufliche Eingliederung ohne Ausbildung. Auf Bundesebene werden weitergehende Maßnahmen unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände bereits diskutiert. Regelmäßig ist zurzeit die Integration in Helfertätigkeiten als eine mögliche Handlungsstrategie im Gespräch.