Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1741 7. Wahlperiode 01.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstands des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist der aktuelle Bestand der jeweiligen Rücklangen des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Der Bestand der Rücklagen wird gemäß § 85 Absatz 1 Nummer 2 der Landeshaushaltsordnung in der Haushaltsrechnung ausgewiesen. Für den Bestand der Rücklagen zum 31.12.2016 wird auf die Landtagsdrucksache 7/1395 vom 07.12.2017, Seite 308 verwiesen. Die Arbeiten am Abschluss für das Haushaltsjahr 2017, aus denen sich weitere Zuführungen an die Rücklagen ergeben, sind noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand erhöhen sich die Rücklagen netto (Saldo von Zuführungen und Entnahmen) um rund 409,2 Millionen Euro. Darin sind unter anderem die Zuführungen für ein Sonderprogramm (72,8 Millionen Euro) und an den Strategiefonds (63,5 Millionen Euro) enthalten. 2. Für welche Zwecke sind die jeweiligen Rücklagen vorgesehen? Auch insoweit wird auf die Darstellung in der Haushaltsrechnung verwiesen. Hinsichtlich der allgemeinen Rücklage hat die Landesregierung gegenüber dem Finanzausschuss die Mittelbindung näher untersetzt. Auf der Grundlage des vorläufigen Ergebnisses für das Haushaltsjahr 2017 ergeben sich nachfolgende Rücklagenbestände (in Millionen Euro). Drucksache 7/1741 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Rücklagen insgesamt (vorläufiger Bestand 2017) 2.055,0 A AUSGLEICHSRÜCKLAGE 1.591,0 I Kommunale Mittel 497,4 1 Abrechnung Kommunaler Finanzausgleich, Sonderzahlungen 27,5 2 Breitbandausbau inklusive Kofinanzierung 415,0 3 Vorsorge für Mehrbedarfe Asyl 24,1 4 Ausfinanzierung Haushaltsplan 2016/2017 (Kita, Schule) 20,0 5 Wohngeld 10,8 II Verpflichtungen gegenüber EU/Bund/Ländern 75,0 1 Zahlungen an die Europäische Union / Vorsorge EU-Förderperiode 2021-2027 50,0 2 Zahlungen an den Bund 0,0 3 Zahlungen im Länderfinanzausgleich 25,0 III Reste-Rücklage 200,0 IV Allgemeine Vorsorge 250,0 V Rücklage Schienenpersonennahverkehr 193,9 VI Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern 126,9 VII Sonstiges 247,8 1 Fonds „DDR-Heimkinder“ und „Kinder in der Psychiatrie“ 7,3 2 Archäologisches Landesmuseum (Investitionen, gegebenenfalls über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung) 20,0 3 Theaterreform (zum Beispiel Parchim, gegebenenfalls über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung) 13,7 4 Nachtrag Neubau des Plenarsaals 16,0 5 Vorsorge Schuldendienst 59,6 6 Zinsersparnisse Kita 2017 / Reste Betreuungsgeld 14,4 7 Versorgungsfonds für Beamtenjahrgänge 2005-2007, Nachzeichnung Besoldung 2017 44,0 8 Sonderprogramm 72,8 B SONSTIGE RÜCKLAGEN 464,0 VIII Sicherungsrücklagen 254,5 1 Bürgschaftssicherungsrücklage 248,7 2 Schuldendienstrücklage 3,7 3 Rücklage Arbeitszeitkonten 2,1 IX Hochschulrücklage 91,9 X Rücklage Kommunaler Finanzausgleich 117,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1741 3 3. Mittel in welcher Höhe und für welche Zwecke sollen 2018 und 2019 aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden? Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage sowie die Verwendung dieser Mittel sind in der verbindlichen Erläuterung im Einzelplan 11, Kapitel 111 Titel 351.01 „Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage “ dargestellt. Zusätzliche Entnahmen zur Finanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen auf der Grundlage von § 17a des Haushaltsgesetzes 2018/2019. 4. In welcher Höhe sind bisher Zuführungen an die Rücklagen des Landes für das Jahr 2018 geplant (bitte nach jeweiligen Rücklagen getrennt darstellen )? Zuführungen an die Rücklagen sind im Haushaltsplan 2018/2019 nicht veranschlagt. Die erforderlichen Zuführungen ergeben sich erst im Verlauf der Haushaltsdurchführung 2018 sowie zum Abschluss für das Haushaltsjahr 2018. 5. Wie entwickelten sich die Rücklagen des Landes Mecklenburg- Vorpommern seit dem Jahr 2011 (bitte nach Jahren und jeweiligen Rücklagen getrennt darstellen)? Der Bestand der Rücklagen wird gemäß § 85 Absatz 1 Nummer 2 der Landeshaushaltsordnung in der Haushaltsrechnung ausgewiesen. Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr Landtagsdrucksache Seite 2011 6/1394 vom 29.11.2012 230 2012 6/2583 vom 18.12.2013 232 2013 6/3537 vom 05.12.2014 236 2014 6/4875 vom 03.12.2015 296 2015 7/103 vom 05.12.2016 300 2016 7/1395 vom 07.12.2017 308 Für das Haushaltsjahr 2017 liegt noch kein endgültiger Jahresabschluss vor. Zum vorläufigen Bestand der Rücklagen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 7/1741 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie war zum 31. Dezember 2017 der Schuldenstand des Landes Mecklenburg-Vorpommern? 7. Finanzielle Mittel in welcher Höhe hat das Land Mecklenburg- Vorpommern seit 2011 zur Schuldentilgung verwendet (bitte nach Jahren getrennt darstellen)? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Nach dem vorläufigen Jahresabschluss 2017 sollen 190,5 Millionen Euro netto getilgt werden. Danach beträgt der haushalterische Schuldenstand des Landes Mecklenburg-Vorpommern 9.617,2 Millionen Euro. In welcher Höhe finanzielle Mittel für die haushalterische Schuldentilgung eingesetzt worden sind, ergibt sich aus der Haushaltsrechnung für das jeweilige Jahr. Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr Landtagsdrucksache Seiten 2011 6/1394 vom 29.11.2012 38, 44 2012 6/2583 vom 18.12.2013 38, 44 2013 6/3537 vom 05.12.2014 38, 44 2014 6/4875 vom 03.12.2015 42, 48 2015 7/103 vom 05.12.2016 42, 48 2016 7/1395 vom 07.12.2017 46, 52 8. Welche Zinsersparnisse haben sich seit dem Jahr 2011 durch die Schuldentilgung ergeben (bitte nach Jahren getrennt darstellen)? Für die Ermittlung der rechnerisch ersparten Zinsausgaben ist ein durchschnittlicher Nominalzinssatz von 3,0 Prozent jährlich zugrunde gelegt worden. Danach ergeben sich folgende Beträge: Jahr rechnerisch ersparte Zinsausgaben (in Millionen Euro) 2011 * 2012 3,0 2013 6,0 2014 12,0 2015 15,0 2016 16,8 2017 22,5 * Angabe entfällt. Die Tilgung erfolgt zum Jahresende, sodass die Zinsersparnis erst im darauffolgenden Jahr eintreten kann Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1741 5 Es handelt sich lediglich um rechnerische Angaben. Diese Angaben unterscheiden sich von der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/1693 insofern, als das nunmehr entsprechend der Fragestellung auch das Jahr 2011 in die Berechnung einbezogen worden ist.