Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1742 7. Wahlperiode 28.02.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Multiresistente Keime in Gewässern und ANTWORT der Landesregierung Am 6. Februar 2018 berichtete der NDR über Funde von multiresistenten Keimen in den Gewässern Norddeutschlands. 1. Wie viele Patienten mit einer Kolonisierung durch multiresistente Keime werden momentan in Mecklenburg-Vorpommern behandelt? Über die Behandlung von Patienten mit einer Kolonisierung durch multiresistente Keime liegen der Landesregierung keine Daten vor. Es können Aussagen über die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Erreger getroffen werden. Dazu gehören die direkten Nachweise folgender Krankheitserreger: - Staphylococcus aureus, Methicillin-resistente Stämme (MRSA), - Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase -Determinante, mit Ausnahme der isolierten Nichtempfindlichkeit gegenüber Imipenem bei Proteus spp., Morganella spp., Providencia spp. und Serratia marcescens; Meldepflicht bei Infektion oder Kolonisation, - Acinetobacter spp. mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder bei Nachweis einer Carbapenemase -Determinante; Meldepflicht bei Infektion oder Kolonisation. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Juli 2017 wurde festgelegt, dass gemäß § 6 Absatz 3 IfSG das Auftreten von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen nicht namentlich zu melden ist, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Drucksache 7/1742 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zusätzlich ist in § 7 Absatz 2 IfSG definiert, dass die Regelung auch den Nachweis von Kolonisationen umfasst, wenn unter Berücksichtigung der Art der Krankheitserreger und der Häufigkeit ihres Nachweises Hinweise auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit bestehen. Gemäß dieser gesetzlichen Grundlagen wurden dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 2017 und 2018 (Stand: 16.02.2018) bisher folgende Nachweise gemeldet: Bei den Nachweisen handelt es sich um Kolonisationen. Die Zahl in den Klammern stellt dar, ob eine Infektion vorliegt. 2. 2. Wie hoch ist die Zahl an Patienten, die in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten fünf Jahren an einer Infektion mit multiresistenten Keimen verstorben sind? Die folgende Tabelle zeigt die erregerrelevanten gemeldeten Sterbefälle durch Infektionen. Die Zahl in der Klammer stellt die Anzahl aller gemeldeten Infektionsfälle dar. Für Acinetobacter spp. und für Enterobacteriaceae besteht erst seit 2016 eine Meldepflicht. Erreger 2018 2017 2016 2015 2014 MRSA 1 (10) 2 (81) 9 (110) 17 (136) 12 (134) Enterobacteriacae 0 (3) 0 (18) Acinetobacter 0 (1) 0 (5) Stand: 16.02.2018 3. Wie ist der Stand zur Entwicklung neuer Antibiotika? Der Landesregierung liegen keine Informationen zum Stand der Entwicklung neuer Antibiotika durch die Pharmaindustrie vor. Erreger 2018 2017 MRSA 10 (10) 81 (77) Enterobacteriacae 3 (2) 18 (7) Acinetobacter 1 (1) 5 (3)