Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1747 7. Wahlperiode 14.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe (EVS) des Landesamts für Statistik Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) finden nicht nur in Mecklenburg- Vorpommern statt, sondern werden in allen Bundesländern durchgeführt. Es handelt sich um eine Bundesstatistik. Die Methodikhoheit der bundesweiten amtlichen EVS obliegt deshalb dem Statistischen Bundesamt, das nach Abschluss der aktuellen Erhebung EVS 2018 auch für die Erstellung eines Qualitätsberichtes verantwortlich ist. Dies war auch bei der Vorerhebung, der EVS 2013, bereits der Fall. 1. Wie viele Haushalte aus Mecklenburg-Vorpommern registrierten sich für die jeweiligen Teile der EVS 2018? Wie viele Haushalte waren bzw. sind je nach Art der verschiedenen Teilerhebung angestrebt? Mit Stand vom 09.02.2018 sind 1595 Haushalte im Erhebungsprojekt registriert. Die Haushalte können nicht nur zu Teilen an der EVS teilnehmen. Angestrebt wird die Teilnahme von insgesamt 1999 Haushalten, von denen alle den Teil „Allgemeine Angaben“ ausfüllen und ein dreimonatiges Haushaltsbuch führen müssen. Jeder fünfte Haushalt muss zusätzlich die Unterlage „Feinaufzeichnung“ bearbeiten. Drucksache 7/1747 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Ist die repräsentative Mindestzahl an Haushalten bisher gemäß Quotenplan , wie geplant, zu den gesetzten Fristen erreicht worden? a) Welche Probleme gab es bei der Suche nach Teilnehmern? b) Sind regionale Konzentrationen unter den Bewerbern festgestellt worden? Zu 2 Ob die repräsentative Mindestzahl an Haushalten bisher gemäß Quotenplan zu den gesetzten Fristen erreicht wird, kann zurzeit nicht abschließend beantwortet werden, da ein Nachrücken aus dem geworbenen Reservebestand sowie eine Nachwerbung bis zum Start des vierten Erhebungsquartals 2018 möglich sind. Zu a) Die Bereitschaft in der Bevölkerung, sich an umfänglichen Erhebungen wie der EVS zu beteiligen , sinkt nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch im gesamten Bundesgebiet. Zu b) Es sind keine regionalen Konzentrationen unter den Bewerbern festgestellt worden. Es erfolgt allerdings auch keine statistische Erfassung, aus welchen Teilen von Mecklenburg- Vorpommern die Bewerber kommen. 3. Wie viele Haushalte bzw. Personen nahmen an der postalischen, schriftlichen sowie an der Online-Befragung teil? a) Wie viele Gesuche um Teilnahme kamen schriftlich und wie viele online beim Landesamt für Statistik an? b) Wurden die postalischen Unterlagen an die korrekten Meldeadressen der Teilnehmer gesendet oder lediglich an die angegebenen Adressen? c) Wurde bei Online-Kontakt technisch auf Mehrfachkontakt eines Absenders geprüft? Zu 3 Nur der Erhebungsteil „Allgemeine Angaben“ mit Haushaltsangaben zum 01.01.2018 wird online zur Ausfüllung angeboten. Die übrigen Erhebungsteile müssen in Papierform erfasst werden. Das Online-Angebot für „Allgemeine Angaben“ nutzten in Mecklenburg- Vorpommern bislang 735 Teilnehmerhaushalte. Wie viele Haushalte beziehungsweise Personen sich an der EVS 2018 beteiligt haben werden, kann erst nach deren Abschluss beziffert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1747 3 Zu a) Wie viele Gesuche um schriftliche Teilnahme und wie viele Gesuche um Online-Teilnahme beim Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern ankamen, wird statistisch nicht erfasst. Zu b) Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern wertet eine durch einen Bewerber freiwillig benannte Adresse als gültig. Zu c) Bei Online-Kontakt wird ein Mehrfach-Kontakt eines Absenders technisch nicht geprüft, da die Dublettensuche des EVS-Verwaltungsprogramms eine mehrfache Beteiligung ausschließt. 4. Wie sieht der Quotenplan im Detail aus für Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach Kategorien und Quote)? a) Werden Obdachlose, Alkoholkranke, Asylbewerber, Flüchtlinge, Personen ohne Deutschkenntnisse, Häftlinge, Personen in psychiatrischer Behandlung oder andere Personen, die tendenziell keinen Zugang zu der Befragung oder sehr wenig Einkommen haben, in der Gesamtrechnung berücksichtigt? b) Gibt es sonstige stichprobenrelevante Regelungen oder Bereinigungen ? Zu 4 Der Quotenplan wird durch das Statistische Bundesamt erstellt und ist eine detaillierte, nach Schichten (Erstschichten und Ersatzschichten) verschlüsselte interne Arbeitsgrundlage. Der Plan ist so aufbereitet, dass er nicht in lesbarer und allgemein verständlicher Textform vorliegt, sondern von einem statistischen Softwareprogramm gelesen und verarbeitet werden kann. Die im Softwareprogramm hinterlegten Schichten überlappen sich dazu durch mögliche Kombinationen und das Ersatzschichtsystem. Der Quotenplan ergibt sich als Kombinatorik aus Haushaltstypen (zum Beispiel Alleinerziehende, Einpersonenhaushalte, Landwirte, Paare mit einem Kind unter 18 Jahren, Paare mit ein oder zwei Kindern, Paare ohne Kinder oder sonstige Haushalte ) mit der sozialen Stellung des Haupteinkommensbeziehers (zum Beispiel Personen im Angestellten- oder Beamtenverhältnis, Landwirte, Bezieher von Rente oder Pension, Selbständige ohne Landwirte, und sonstige Nichterwerbstätige) und dem Nettoeinkommen des Haushaltes (unter 900 Euro, 900 Euro bis 1.300 Euro, 1.300 Euro bis 1.500 Euro, 1.500 Euro bis 2.000 Euro, 2.000 Euro bis 2.600 Euro, 2.600 Euro bis 3.600 Euro, 3.600 Euro bis 5.000 Euro, 5.000 Euro bis 18.000 Euro). Näheres kann dem Statistischen Bericht O II des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 (https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Einnahmen,- Konsum,-Lebensbedingungen,-Wohnen) entnommen werden. Drucksache 7/1747 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu a) Wie der Antwort zu Frage 4 entnommen werden kann, fallen die hier angefragten Personengruppen unter kein ausgewiesenes Quotierungsmerkmal der EVS. Sie können aber dennoch unter eine/einen in der Antwort zu Frage 4 genannten Haushaltstyp, Haupteinkommensbezieher und/oder Nettoeinkommensgruppe fallen. Voraussetzung für die Einbeziehung in die EVS ist das Vorliegen eines Haushaltes. Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden deshalb Personen ohne festen Wohnsitz sowie Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, sofern diese innerhalb dieser Einrichtungen über keinen eigenen Haushalt verfügen. Zu b) Nein. 5. Wie wurde die Bevölkerung auf die EVS 2018 aufmerksam gemacht? a) Wo wurde überall in Mecklenburg-Vorpommern dafür geworben? b) Wie viel Geld wurde in die Werbung gegeben? Zu 5 Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder realisieren gemeinsame Werbemaßnahmen , wie zum Beispiel koordinierte Internetangebote, Pressemitteilungen, Flyer oder Plakate. Darüber hinaus werden in allen Ländern vielfältige zielgruppenspezifische Werbemaßnahmen durchgeführt (siehe Pressemitteilung des Statistischen Amtes Mecklenburg- Vorpommern vom 08.02.2018; Artikel in der Schweriner Volkszeitung vom 22.12.2017). Zu a) In Mecklenburg-Vorpommern wurde und wird landesweit geworben. Zu b) Die mit der Werbung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern verbundenen Kosten, die anteilig auf Bund und Länder entfallen, werden nicht gesondert ausgewiesen. Aus dem Haushalt des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern flossen im Haushaltsjahr 2017 für zwei Inserate 14.646,17 Euro ab. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1747 5 6. In welchem Umfang zur wertbeimessenden Selbstauskunft zählen „Sachzugänge“ wie „Freifahrten“, „Bierkasten vom Arbeitgeber“, „Bonusflüge“, „kostenlose Mahlzeiten von Wohlfahrtsorganisationen“, „Entnahmen von Erzeugnissen aus selbstgenutzten Gärten“ oder Weiteres zum Einkommen oder Vermögen? a) Welche monetären Werte werden den einzelnen anzugebenden „Gebrauchsgütern, TV-Anschlüssen und Internetzugängen“ für die Vermögensrechnung beigemessen (bitte auflisten nach Gegenstand und monetärer Wert)? b) Werden „Kindersparbücher“ in das Haushaltsvermögen mit einberechnet ? c) In welchem Maße wird die private Altersvorsorge als Vermögen mit einberechnet? Zu 6 In der EVS werden alle anfallenden Zugänge, die die Teilnehmer melden, erfasst. Hierzu zählen auch die unter Frage 6 benannten Sachzugänge. Sie werden vollständig mit den von den Teilnehmern angegebenen Mengen- und Wertangaben sowie nach konkret bezeichneter Art als Einnahmen erfasst. Zu a) Den Sachzugängen wird der Zeitwert oder der bekannte monetäre Wert beigemessen. Diese Angabe macht die Teilnehmerin oder der Teilnehmer; das Statistische Amt Mecklenburg- Vorpommern überprüft diese Angaben lediglich auf Plausibilität. Zu b) und c) Werden Kindersparbücher oder die private Altersvorsorge von den Teilnehmern angegeben, fließen diese in das Haushaltsvermögen mit ein. 7. Wie verhindert das statistische Landesamt ein falsches Ausfüllen der Erhebungsbögen? a) Werden Zweit-Befragungen, Hausbesuche, Identitätsfeststellungen oder andere Kontrollen durchgeführt, um die Reliabilität der Selbstauskünfte zu prüfen? b) Unter welchen Umständen wurden Fragebögen aussortiert? c) Werden Wertbeimessungsverzerrungen, bspw. bei der Angabe von Gartenerzeugnissen, durch die Auszufüllenden vom statistischen Landesamt korrigiert? Drucksache 7/1747 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu 7 Die EVS ist eine Primärerhebung mit freiwillig Teilnehmenden. Diese werden basierend auf langjähriger Erhebungserfahrung durch das Statistische Amt während der jeweils dreimonatigen Erhebungsphase betreut. Verständnis- und Zuordnungsfragen können per Mail oder per Telefon während der Erhebung geklärt werden. Umgekehrt erfolgen im Rahmen der Eingangsprüfung Nachfragen bei den Haushalten, sofern diese nach der Sach-, Plausibilitäts- und Budgetprüfung erforderlich sind. Zu a) Nein, es wird allenfalls im Rahmen der Sach-, Plausibilitäts- und Budgetprüfung bei den Haushalten nachgefragt. Zu b) Fragebögen werden bei Nichtverwertbarkeit (zum Beispiel Abbruch der Aufschreibung) aussortiert . Zu c) Auf die Antwort zu Frage 6a) wird verwiesen. 8. Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse oder bekannte methodische Fehler für die in den Qualitätsbewertungen von 2013 erwähnte „Untererfassung “ von Einkommen und Vermögen? Über die im Qualitätsbericht 2013 zur EVS (siehe https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Qualitaetsberichte/EinkommenKonsumLebensbedingungen /WirtschaftsrechnEVS13.pdf?__blob=publicationFile) unter Nummer 4 genannten Erkenntnisse über die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der statistischen Ergebnisse hinaus sind der Landesregierung keine weiteren wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt. 9. Welche methodischen Änderungen gibt es bei der EVS 2018 im Vergleich zu 2013? Keine.