Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1756 7. Wahlperiode 01.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Kosten von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Jahr 2017 und ANTWORT der Landesregierung Die Tageszeitung „Die Welt“ hat in den Bundesländern nachgefragt, wie hoch die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer im abgelaufenen Jahr 2017 anfielen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern konnte hierzu keine oder nur veraltete Angaben machen (Quelle: Welt.de - 50.000 Euro pro unbegleitetem jungen Flüchtling). 1. Wie hoch waren die Kosten für Unterbringung und Versorgung beziehungsweise Abschlagszahlungen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern durch das Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 (bitte bis zum letztmöglichen Stand des Jahres 2017 angeben)? Wie hoch waren damit die Kosten pro Person in Mecklenburg- Vorpommern im Jahr 2017? Die Kosten des Landes für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung für unbegleitete ausländische Minderjährige und ausländische junge Volljährige einschließlich Abschlagszahlungen betrugen im Jahr 2017 45.200.509,42 Euro. Die Höhe der Kosten pro Person in Mecklenburg-Vorpommern wird nicht ermittelt. Diese wären zudem von verschiedenen Parametern abhängig, zum Beispiel von der Dauer der Unterbringung , vom Kostensatz des jeweiligen Trägers und von etwaigen Zusatzbedarfen. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1296, Fragen 2 bis 4. Drucksache 7/1756 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen wurden insgesamt im Verlauf des Jahres 2017 in Mecklenburg-Vorpommern betreut? Mit Stand 2. Januar 2017 waren in Mecklenburg-Vorpommern 977 unbegleitete ausländische Minderjährige und junge ausländische Volljährige in jugendhilferechtlichen Maßnahmen untergebracht. Im Verlauf des Jahres 2017 wurden nach Angaben des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern/des Landesjugendamtes insgesamt 344 unbegleitete ausländische Minderjährige neu im Land aufgenommen. Es ist immer nur eine Anzahl x zum Zeitpunkt eines Stichtags ermittelbar, nicht jedoch die Gesamtpersonenanzahl während eines Jahres. Aus Sicht der Jugendhilfeträger ist dies auch keine relevante Kenngröße, da die Leistungen nach Tagen abgerechnet werden. 3. Werden in die in Frage 1 erfragten Kostenberechnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen, wie Krankenhilfe, Fahrtkosten oder Dolmetscherkosten, miteinbezogen? a) Wenn ja, wie hoch waren die Kosten für Krankenhilfe, Fahrtkosten oder Dolmetscherkosten im Verhältnis zu den Kosten für andere Maßnahmen? b) Wenn nicht, wie hoch waren die Kosten für Krankenhilfe, Fahrtkosten oder Dolmetscherkosten bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Mecklenburg-Vorpommern? Ja. Zu a) und b) Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Differenzierung der Rechnungsinhalte im Rahmen der Kostenerstattung nach § 89d des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Betreuungsleistungen, Krankenhilfe oder Dolmetscherkosten erfolgt nicht. Die Versorgung, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger sowie gegebenenfalls ausländischer junger Volljähriger obliegt nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe; sie erfüllen die Aufgaben weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1756 3 4. Wie hoch war der Entlastungsbetrag des Bundes für Maßnahmen in diesem Bereich im Jahr 2017 gewesen? Das Land hat im Jahr 2017 vom Bund Finanzmittel in Höhe von 6,689 Millionen Euro als Beteiligung des Bundes an den Mehrbelastungen durch unbegleitete ausländische Minderjährige erhalten.