Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1760 7. Wahlperiode 12.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Verbot von Glyphosat in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Wirkstoff Glyphosat ist als Herbizid in der Europäischen Union zugelassen. In der Landwirtschaft wird Glyphosat seiner Bestimmung gemäß zur Beseitigung von Pflanzenbewuchs hauptsächlich auf der Stoppel vor der Neuaussaat verwendet. Als Maßnahme der Ackerhygiene dient die Beseitigung von Gräsern, Beikräutern und Ausfallgetreide mit Glyphosat dazu, Schaderreger wie virusübertragende Blattläuse zu minimieren. 1. In welchen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verwendung von Glyphosat a) in der Landwirtschaft, b) im privaten Bereich verboten? Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Anwendung von Glyphosat kann durch Kommunen nicht „verboten“ werden. Es kann nur der Einsatz des Wirkstoffes auf Flächen, die direkt Eigentum der Kommunen sind, über entsprechende Vereinbarungen in den Pachtverträgen ausgeschlossen werden beziehungsweise es kann auf die Anwendung verzichtet werden, wenn die Flächen direkt durch die Kommunen bewirtschaftet werden, wie zum Beispiel im öffentlichen Grün. Drucksache 7/1760 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Diese Entscheidungen obliegen den Kommunen selbst. Entsprechende Vereinbarungen bedürfen nicht der Zustimmung der Fachbehörde. Die Frage kann daher von der Landesregierung nicht beantwortet werden. 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten diese Verbote jeweils? Eine fachrechtliche Grundlage für solche Entscheidungen der Kommunen gibt es nicht. 3. Inwiefern ist ein Wertverlust von landwirtschaftlichen Flächen durch ein solches Verbot zu befürchten? Der Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat kann zu Erschwernissen bei der Bewirtschaftung führen. Die chemische Unkrautbekämpfung wird auf andere Wirkstoffe ausweichen beziehungsweise sie wird mechanisch erfolgen müssen. Inwieweit es dadurch zu einem Wertverlust der Fläche kommen kann, ist der Landesregierung nicht bekannt. 4. Welche Folgen hat ein solches Verbot auf landwirtschaftliche Betriebe, die in den betroffenen Kommunen wirtschaften? Die Anwendung von Glyphosat wird durchgeführt, um eine bodenschonende und umbruchlose Saatbettbereitung zu ermöglichen. Die Vorteile eines pfluglosen Anbaus sind vielfältig, hauptsächlich dient es dem Klima- und Bodenschutz. Pfluglose Bearbeitung schützt den Boden vor Erosion und vor Austrocknung. Ein minimierter Dieselverbrauch bewirkt eine Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen. Eine Alternative zum Einsatz von Glyphosat oder von ähnlichen Wirkstoffen ist die mechanische Unkrautbekämpfung auf der Stoppel beziehungsweise vor der Saat mittels verschiedener Hackgeräte. Dies ist in den meisten Fällen deutlich kostenintensiver. Die mechanische Bodenbearbeitung müsste intensiviert werden, die Kosten für Maschinen und für die Arbeitserledigung stiegen laut einer Studie der Universität Gießen um fünf bis elf Prozent. Hinzu kommen Neuinvestitionen in Zugleistung, in Pflüge und in mechanische Bodenbearbeitungsverfahren.