Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1763 7. Wahlperiode 20.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Jugendclubs in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung kann die Fragen nur teilweise beantworten, da sich die Einrichtungen in der Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befinden. Diese erfüllen ihre Aufgaben nach dem „Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe “ weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. 1. Wie viele Jugendclubs und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche gab es nach dem 1. Januar 1990 in Mecklenburg-Vorpommern? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes verwiesen. Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. https://www.laiv-mv.de/Statistik/Publikationen/Statistische-Berichte/ Unter K 423 ist der Bericht zum Jahr 2002 und unter K 443 zu den Jahren 2006 und 2010 zu finden. Drucksache 7/1763 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Jugendclubs und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche gab es jeweils am 01.01. eines Jahres im Zeitraum von 1990 bis heute in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufgliedern nach Jahr und Landkreis )? 3. Wie viele dieser Einrichtungen sind in den letzten fünf Jahren geschlossen worden? 4. Aus welchen Gründen wurden diese Einrichtungen geschlossen? 5. Wurden für die Schließung dieser Einrichtungen Alternativen geschaffen? Wenn ja, in welcher Form? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Daten und Erkenntnisse zur Anzahl geschlossener Einrichtungen in den letzten fünf Jahren, den Gründen für die Schließung und die Schaffung von Alternativen liegen der Landesregierung nicht vor. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung verwiesen.