Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1768 7. Wahlperiode 05.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Kurkarten für Einheimische und ANTWORT der Landesregierung 1. In welchen Orten wird für Einheimische/Ortsansässige eine Kurkarte angeboten, um Gästeangebote kostenlos bzw. vergünstigt nutzen zu können? Der Landesregierung ist nicht bekannt, in welchen prädikatisierten Gemeinden auch Einheimischen/Ortsansässigen eine Kurkarte zur Verfügung gestellt wird. Dies wäre grundsätzlich den jeweiligen Kurabgabesatzungen zu entnehmen, die von den aktuell insgesamt 65 prädikatisierten Gemeinden erlassen wurden. 2. In welchen Orten müssen Einheimische für die Nutzung der oben genannten Leistungen zusätzlich eine Kurabgabe leisten? Wie hoch sind die dafür erhobenen Kosten? § 11 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes schließt eine Kurabgabeerhebung bei Einheimischen aus. Durch eine Kurabgabeerhebung werden insoweit keine Kosten für Einheimische ausgelöst.