Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1770 7. Wahlperiode 14.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Mittlere Reife an Gymnasien und ANTWORT der Landesregierung 1. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Landesregierung, wenn die Prüfung zur Mittleren Reife am Gymnasium Pflicht wird? Der Landesregierung sind keine Bestrebungen bekannt, für alle Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang eine verpflichtende Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife am Gymnasium einzuführen. Eine Kostenfolgeschätzung würde die Beschreibung der Modalitäten der Rechtsvorschrift erfordern. Insofern kann die Landesregierung die Frage nicht beantworten. 2. Plant die Landesregierung, den Schülerinnen und Schülern, die in der 10. Klasse im Gymnasium in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ausreichende Leistungen erreicht haben sowie in die Klasse 11 des Gymnasiums versetzt wurden, die Mittlere Reife zu bescheinigen? Eine Änderung des Verfahrens setzt einen entsprechenden Beschluss des Landtages zur Änderung des § 19 Absatz 4 des Schulgesetzes voraus. Drucksache 7/1770 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Schüler und Schülerinnen verließen 2015, 2016 und 2017 nach der 10. Klasse das Gymnasium mit dem Schulabschluss „Berufsreife “? Dem Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern sind hierzu die folgenden Zahlen zu entnehmen: 2015: 29 Schülerinnen und Schüler 2016: 19 Schülerinnen und Schüler 2017: 5 Schülerinnen und Schüler