Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1772 7. Wahlperiode 08.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Personalverwendung in Justizvollzugsanstalten und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1611 ergeben sich die nachfolgenden Fragen. 1. Die Nachtschichten sind in allen Einrichtungen je Station regelmäßig mit nur einem Beamten besetzt. a) Wie wird gewährleistet, dass eventuell auftretende besondere Vorkommnisse adäquat bearbeitet werden? b) Wie wird die Bearbeitung mehrerer gleichzeitig auftretender besonderer Vorkommnisse sichergestellt? c) Inwieweit ist eine Unterstützung durch andere Beamte der Nachtschicht möglich, ohne dass es in deren eigentlichen Aufgabenbereichen zu Sicherheitsrisiken kommt? Zu a) Beim Auftreten besonderer Vorkommnisse wird das Personal mehrerer Haftbereiche für die Abarbeitung zusammengezogen. Dies ist die übliche und im Nachtdienst für alle Bediensteten im Dienstablauf gelebte Praxis. Der für den Dienstbetrieb und für die Sicherheit im Nachtdienst zuständige leitende Beamte entscheidet dabei jeweils im Einzelfall, aus wie vielen und welchen Haftbereichen Bedienstete abgezogen werden. Ohne Anweisung des leitenden Beamten dürfen Bedienstete ihre Haftbereiche nicht verlassen. Drucksache 7/1772 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Mit der aktuellen Nachtdienstbesetzung können im Regelfall ein bis zwei besondere Sicherheits - oder Notlagen gleichzeitig abgearbeitet werden. Die Besetzung ist im Regelfall auch ausreichend , da es sich bei besonderen Vorkommnissen um seltene Ereignisse im regelmäßigen Dienstbetrieb handelt. Die Personalbesetzung im Nachtdienst orientiert sich neben den baulichen , technischen und organisatorischen Voraussetzungen und Gegebenheiten insbesondere auch an den in der Vergangenheit und damit im realen Dienstbetrieb qualitativ und quantitativ gemessenen Ereignissen im Nachtdienst der Anstalten. In den seltenen Fällen zeitgleicher Vorkommnisse, die nicht nacheinander abgearbeitet werden können, können die leitenden Beamten nach einem dafür in allen Anstalten erstellten Alarmplan personelle Unterstützung weiterer Bediensteter anfordern. Im Einzelfall kann auch die Polizei in Amtshilfe um Unterstützung ersucht werden. Zu c) Voranzustellen ist, dass die Aufgaben des Nachtdienstes in einer Justizvollzugsanstalt nicht denjenigen des Tagdienstes entsprechen. Sie umfassen überwiegend administrative Angelegenheiten der Vollzugsabteilung, gesondert angeordnete Videoüberwachungen sowie Streifentätigkeiten innerhalb und außerhalb der Gebäude. Unmittelbarer Kontakt zu den Gefangenen besteht in dieser Zeit nur über die Zellenkommunikationsanlagen, die in den Hafträumen und in den Aufsichtsräumen installiert sind. Für den Zeitraum, in dem Haftbereiche auf Anweisung des leitenden Beamten nicht besetzt sind, haben die Gefangenen weiterhin die Möglichkeit, sich zu melden. Die Zellenkommunikation und gegebenenfalls die Videoüberwachung werden zu anderen mit Personal besetzten Stationen oder zur Sicherheitszentrale selbst umgeleitet. So ist die kontinuierliche Kommunikationsmöglichkeit für Gefangene und Anstalt gewährleistet. Notwendig werdende Kontrollen in diesen Bereichen werden bei längeren Abwesenheiten durch Bedienstete anderer Haftbereiche wahrgenommen. 2. Die Anzahl der durch den Tagdienst kompensierten Schichten ist teilweise sehr hoch und schwankt zwischen den einzelnen Einrichtungen erheblich. a) Wie kommt es zu den hohen Schichtübernahmen in Neubrandenburg und Neustrelitz? b) Wie erklärt sich die Landesregierung die erheblichen Unterschiede zwischen den Einrichtungen? Zu a) Für die vergleichsweise hohen Schichtübernahmen in den Justizvollzugseinrichtungen Neubrandenburg und Neustrelitz waren jeweils eine in 2017 verringerte Stellenbesetzung im Schichtdienst des allgemeinen Vollzugsdienstes und die nach Einschätzung dieser Anstalten vergleichsweise hohen Krankenquoten ursächlich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1772 3 Zu b) Müssen Personalausfälle im Schichtdienst kompensiert werden, wird zunächst anderen Abteilungen im Schichtdienst zugeordnetes Personal bereichsübergreifend herangezogen. Auf den Ersatz durch im Tagdienst verplantes Personal wird nur im Ausnahmefall zurückgegriffen, etwa dann, wenn es um im Schichtdienst zwingend zu besetzende Dienstposten (zum Beispiel Zentrale, Bewachung im Krankenhaus) geht. Die notwendige Inanspruchnahme von Tagdienstpersonal hängt also von dem beziehungsweise von den im konkreten Fall abzusichernden Dienstposten sowie davon ab, ob im Querschnitt der Anstalt zum fraglichen Zeitpunkt ausreichend Bedienstete für Einsätze im Schichtdienst vorhanden sind. 3. Die Anzahl der Beförderungen ist teilweise sehr unregelmäßig verteilt. So wurden etwa 14 der 19 Beförderungen zu A8 im Jahre 2009 in der JVA Bützow vorgenommen. a) Nach welchen Kriterien erfolgten diese Beförderungen? b) Wie kam es zu diesen Häufungen? Zu a) Beförderungen im Bereich des Justizvollzuges erfolgen unter Berücksichtigung der geltenden haushalts-, besoldungs- und laufbahnrechtlichen Regelungen sowie der jeweiligen Stellenbesetzungen in den Justizvollzugseinrichtungen. Zu b) Grundsätzlich ist die Verteilung möglicher Beförderungen auf die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen aufgrund zu beachtender gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Vorgaben abhängig von der Stellenanzahl, der Personalstärke in den jeweiligen Besoldungsgruppen in der jeweiligen Anstalt sowie den persönlichen Verhältnissen der aktuell beschäftigten Bediensteten (Lebens- und Dienstalter, letzte Beförderungen etc.). Es erscheint daher plausibel, dass in der personalstärksten Anstalt des Landes vergleichsweise viele Beförderungen vorgenommen wurden.