Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1773 7. Wahlperiode 14.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Anreize für gute Arbeit und faire Löhne und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern haben sich in den vergangenen zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt (bitte tabellarisch mit Namen, Ort und Anzahl der Mitarbeiter auflisten )? Insgesamt haben sich in den vergangenen zehn Jahren - beginnend ab dem 1. Januar 2008 - 39 Großunternehmen (entsprechend der KMU-Richtlinie der Europäischen Union) in Mecklenburg-Vorpommern unter Inanspruchnahme einer Investitionsförderung angesiedelt. In nachfolgender Tabelle sind die Unternehmen, der Sitz der Betriebsstätte in Mecklenburg- Vorpommern und die Anzahl der Mitarbeiter in der Form der Arbeitsplatzauflage laut Zuwendungsbescheid aufgelistet: Namen Ort Anzahl der Mitarbeiter Spedition HOMTRANS Service GmbH & Co. KG Kavelstorf 115,00 Kur- und Strandhotel Usedom GmbH & Co. Investitions-KG Bansin 99,00 Viela Export GmbH Sassnitz 6,00 EEW Special Pipe Constructions GmbH Lubmin 45,00 Resort-Hotel Kaiserbad GmbH & Co. KG Heringsdorf 92,00 Johann Erich Wilms Schwerin 127,00 Europ Assistance Services GmbH Rostock 50,00 Anklam Extrakt GmbH Anklam 30,00 Drucksache 7/1773 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Namen Ort Anzahl der Mitarbeiter VSG Schwerin Verlagsservicegesellschaft mbH Schwerin 22,00 avocis Nord GmbH Anklam 334,00 GLS Verwaltungs- und Service GmbH Schwerin 23,00 DMT Demminer Maschinenbau Technik GmbH Demmin 80,00 D+S communication center Rügen GmbH Lietzow 466,00 Hotel Kurhaus Kühlungsborn GmbH & Co. KG Kühlungsborn 105,00 E.ON Energie Dialog GmbH Torgelow 234,00 LK Logistik GmbH Schönberg 45,00 EUROIMMUN Medizinische Labordiagnostika AG Dassow 100,00 Service-Direkt Telemarketing Verwaltungs GmbH Rostock 20,00 Pilot Training Network GmbH Laage 32,00 Allmed Medical Industries GmbH Teterow 60,00 Vila VITA Hotel und TOURISTIK GmbH Ganzlin 48,00 ROFIA KLOSKA GmbH Rostock 20,00 Avedo Rostock GmbH Rostock 161,00 EnBW Offshore Service GmbH Barhöft 12,00 DATAGROUP Inshore Service GmbH Rostock 22,00 Truck & Bus Service-Center GmbH Parchim 10,00 adesso AG Stralsund 16,00 Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH Jarmen 33,00 Schur Pack Germany GmbH Gallin 130,00 Nestlé Deutschland AG Schwerin 430,00 Deutsche BOGENN GmbH Mukran 65,00 Deutsche Großwälzlager GmbH Rostock 22,00 Karl´s Tourismus GmbH Koserow 24,00 Rothkötter Mischfutterwerk GmbH Boizenburg/Elbe 35,00 DeLaval Services GmbH Gallin 177,00 Fenix Outdoor Logistics GmbH c/o Hanwag GmbH Ludwigslust 66,00 Ypsomed Produktion GmbH Schwerin 119,00 Jörg Wollenhaupt GmbH & Co. KG i.G. Gallin 51,00 Raben Trans European Germany GmbH Rastow 101,25 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1773 3 2. Wie viele Unternehmen wurden seit 2014 nach der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert (bitte nach Unternehmensgröße anhand der Zahl der Mitarbeiter - bis zehn Mitarbeiter, bis 50 Mitarbeiter, bis 250 Mitarbeiter und über 250 Mitarbeiter aufschlüsseln)? a) Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Unternehmen nach Frage 2, die mit einem erhöhten Basisfördersatz nach Ziffer 5.8 der Richtlinie gefördert wurden (bitte nach Unternehmensgröße anhand der Zahl der Mitarbeiter - bis zehn Mitarbeiter, bis 50 Mitarbeiter, bis 250 Mitarbeiter und über 250 Mitarbeiter aufschlüsseln)? b) Aufgrund welcher Fördervoraussetzung wurde ein erhöhter Basisfördersatz gewährt (bitte jeweils in absoluten Zahlen zu den Voraussetzungen laut Ziffer 5.8 a bis f nennen und nach Unternehmensgröße anhand der Zahl der Mitarbeiter - bis zehn Mitarbeiter, bis 50 Mitarbeiter, bis 250 Mitarbeiter und über 250 Mitarbeiter aufschlüsseln )? Zu 2 Während der Geltungsdauer (1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2017) der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurden insgesamt 283 Unternehmen gefördert: Kategorie Anzahl Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 76 Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: 136 Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: 54 Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern: 17 Zu a) Es erhielten 254 Unternehmen einen erhöhten Fördersatz nach Nummer 5.8 der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“; das entspricht 89,75 Prozent der insgesamt geförderten Unternehmen : Kategorie Anzahl in Prozent Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 65 22,97 Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: 125 44,17 Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: 50 17,67 Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern: 14 4,95 Zu b) In nachfolgender Tabelle ist dargestellt, welche Bonuskriterien wie oft - aufgeschlüsselt nach Unternehmensgröße - anerkannt wurden: Drucksache 7/1773 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Kategorie 5.8 a) 5.8 b) 5.8 c) 5.8 d) 5.8 e) 5.8 f) Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 48 3 1 8 42 6 Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: 103 17 3 26 122 38 Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: 42 13 3 5 50 27 Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern: 9 8 0 2 11 10 3. Wie vielen Unternehmen wurde aufgrund der Ziffer 5.10 der Basisfördersatz gekürzt (bitte nach Unternehmensgröße anhand der Zahl der Mitarbeiter - bis zehn Mitarbeiter, bis 50 Mitarbeiter, bis 250 Mitarbeiter und über 250 Mitarbeiter aufschlüsseln)? Wie viele dieser Unternehmen haben nach Ziffer 5.8 einen erhöhten Basisfördersatz erhalten? Bei insgesamt 57 Unternehmen wurde der Basisfördersatz gemäß Nummer 5.10 der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ abgesenkt. Kategorie Anzahl Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 16 Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: 28 Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: 10 Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern: 3 Von den 57 Unternehmen erhielten insgesamt 53 Unternehmen aufgrund der Erfüllung eines oder mehrerer Bonuskriterien einen höheren Fördersatz gemäß Nummer 5.8 der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Kategorie Anzahl Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 16 Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: 26 Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: 9 Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern: 2 4. Wie viele Unternehmen haben nach Ziffer 5.11 einen erhöhten Fördersatz erhalten (bitte nach Unternehmensgröße anhand der Zahl der Mitarbeiter - bis zehn Mitarbeiter, bis 50 Mitarbeiter, bis 250 Mitarbeiter und über 250 Mitarbeiter aufschlüsseln)? Insgesamt erhielten 25 Unternehmen einen höheren Fördersatz aufgrund der Nummer 5.11 der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1773 5 Kategorie Anzahl Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 6 Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: 14 Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern: 3 Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern: 2 5. Wie viele Unternehmen wurden seit 2016 mit öffentlichen Aufträgen auf Landes- und kommunaler Ebene betraut? Wie viele Beschäftigte kamen dabei zum Einsatz (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? Im Zeitraum von 2016 bis einschließlich 2017 sind auf Landesebene 80.893 öffentliche Aufträge (Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge; ohne Aufträge unter dem Schwellenwert von 500 Euro) erteilt worden (vergleiche Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1526). Zur Beantwortung der Frage 5 wären zudem Aufträge unter dem Schwellenwert von 500 Euro (Handkauf) zu berücksichtigen. Dadurch würde sich die Zahl der Aufträge nochmals ganz erheblich erhöhen. Ferner könnten Unternehmen in einem Jahr mehrfach Aufträge erhalten haben. Diese Dopplungen wären bei der Beantwortung der Frage ebenfalls zu berücksichtigen. Mangels statistischer Erfassung wären auf Landesebene für eine vollständige Beantwortung der Frage die Akten aller zuvor aufgeführten Beschaffungsfälle händisch einzeln zu sichten. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Hinsichtlich der Anzahl der Unternehmen, die in dem erfragten Zeitraum auf kommunaler Ebene mit öffentlichen Aufträgen betraut worden sind, ist die Landesregierung, hier konkret das Ministerium für Inneres und Europa als oberste Rechtsaufsichtsbehörde nicht befugt, unter Berufung auf § 80 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) bei den Kommunen Informationen abzufordern, die erforderlich wären, um Kleine Anfragen vollständig zu beantworten. § 80 KV M-V stellt das Informationsrecht unter die Voraussetzung, dass seine Ausübung zur Erfüllung der Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich ist (§ 80 Absatz 1 Satz 2 KV M-V). Aufgabe der Rechtsaufsichtsbehörde ist gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern und § 78 Absatz 2 KV M-V die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der (kommunalen) Verwaltung. Die Bereitstellung von bei den Kommunen vorhandenen Informationen zur Gesetzesvorbereitung und/oder zur Kontrolle der Landesregierung durch den Landtag ist keine rechtsaufsichtliche Aufgabe. Die Beschaffung derartiger Informationen gehört demzufolge auch nicht zu den Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörden (vergleiche Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage, Randnummer 811 Pkt. 4.1.1.) und findet daher in § 80 KV M-V keine Ermächtigungsgrundlage (vergleiche Gerner in Muth u. a., Potsdamer Kommentar, Randnummer 4 zu § 123; Glaser, Der Überblick 96, 355).