Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1774 7. Wahlperiode 08.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Ehemaliges KZ-Außenlager „Waldbau“ in Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Bestandteil des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ sind Sicherung, Erschließung, Planung und Gestaltung des ehemaligen KZ-Außenlagers „Waldbau“ in Neubrandenburg. 1. Welches Konzept liegt der Sicherung, Erschließung, Planung und Gestaltung des ehemaligen KZ-Außenlagers „Waldbau“ in Neubrandenburg zugrunde? 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen ist das Vorhaben verbunden (bitte finanziell untersetzt darlegen)? 3. Wie wird zukünftig das ehemalige KZ-Außenlager „Waldbau“ in Neubrandenburg zu einem Gedenkort und einer Stätte der politischhistorischen Bildung im Rahmen des Gedenkstättenkonzepts der Stadt und der Region? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Das Lager „Waldbau“ im „Nemerower Holz“ (Landkreis Mecklenburgische Seeplatte) gehörte zum Außenlager des KZ Ravensbrück in Neubrandenburg. Drucksache 7/1774 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ab 1944 entstand ein geheimes Zweigwerk der Mechanischen Werkstätten Neubrandenburg (MWN) außerhalb der Stadt. Schätzungen gehen von rund 3.000 Häftlingsfrauen aus, die im Lager Waldbau unter unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit für die MWN leisten mussten. Die Überlebenden wurden ab dem 27. April 1945 auf einen der sogenannten „Todesmärsche“ geschickt. Die Überreste des „Waldbau“-Lagers besitzen eine besondere erinnerungspolitische Bedeutung, da zum Lagerstandort in der Neubrandenburger Ihlenfelder Straße und dem Stammwerk der Mechanischen Werkstätten keine Überreste mehr existieren. Die Überreste des Lagers im „Nemerower Holz“ sind bislang nicht markiert. Aus Gründen der Verkehrssicherung ist die Fläche durch einen Zaun und durch entsprechende Schilder gesichert und somit nicht frei zugänglich. Der Standort befindet sich heute im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und ist als Bodendenkmal unter der Fundplatznummer 33 in die Denkmalliste des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eingetragen. Das Bodendenkmal ist Wald im Sinne des § 2 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes und befindet sich im Besitz der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Sicherung, Erschließung, Planung und Gestaltung werden sich deshalb in einer Beratung auf Einladung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zunächst der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die Stadt Neubrandenburg, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und die Landeszentrale für politische Bildung verständigen.