Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1778 7. Wahlperiode 19.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Musikunterricht durch Honorarkräfte an Schulen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Musiklehrer werden an den Musikschulen in Mecklenburg- Vorpommern auf Honorarbasis beschäftigt (bitte aufgliedern nach öffentlichen Musikschulen und privaten Musikschulen)? Der Anteil der Lehrkräfte, die nebenberuflich oder freiberuflich auf Honorarbasis an den öffentlichen Musikschulen arbeiten, umfasst etwa einen Anteil der Jahreswochenstunden von durchschnittlich 37 Prozent. Dieser Wert schwankt von Musikschule zu Musikschule. 2. Wie viele Musiklehrerstellen sind an Musikschulen in Mecklenburg- Vorpommern derzeit nicht besetzt (bitte aufgliedern nach öffentlichen Musikschulen und privaten Musikschulen)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Drucksache 7/1778 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Musiklehrer werden an den Regelschulen in Mecklenburg- Vorpommern auf Honorarbasis beschäftigt? Das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern kennt den Begriff Regelschule nicht. Laut Duden werden unter dem Begriff Regelschule allgemeinbildende Schulen ohne Förderschulen , deren Träger der Staat oder eine Gemeinde ist, verstanden. Die Landesregierung geht davon aus, dass hier die Schularten gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1a bis 1e des Schulgesetzes an Schulen in öffentlicher Trägerschaft gemeint sind. Alle Musiklehrkräfte an den oben genannten öffentlichen Schulen werden auf der Basis von Arbeitsverträgen beziehungsweise im Rahmen von Dienstverhältnissen beschäftigt. 4. Wie viele Musiklehrerstellen sind an Regelschulen in Mecklenburg- Vorpommern derzeit nicht besetzt? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für Schulen in öffentlicher Trägerschaft keine zweckbezogene Stellenzuweisung.