Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1779 7. Wahlperiode 26.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Integration von Personen mit Fluchterfahrung am Arbeitsmarkt und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration konnten seit 2016 in Mecklenburg-Vorpommern in den Arbeitsmarkt mit welcher Ausbildung bzw. über welches Ausbildungsprogramm integriert werden (die Integration in den Arbeitsmarkt bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sowie nach Jahren, Ausbildungsprogramm und absoluter Zahl der Arbeitsaufnahmen aufschlüsseln)? a) Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration sind seit 2016 arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet (bitte nach Arbeitslosigkeit , Arbeitssuche und Jahr aufgliedern)? b) Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration konnten seit 2016 bei Deutschkursen die Kompetenzstufe B1 per Sprachprüfung erfolgreich abschließen (bitte aufgliedern nach Halbjahr und Anzahl erfolgreicher B1-Prüfungen)? c) Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration haben seit 2016 Deutschkurse in Mecklenburg-Vorpommern begonnen (bitte aufgliedern nach Halbjahr, Anzahl der begonnenen Sprachkurse und Zahl der Personen im Kontext von Fluchtmigration)? Zu 1 Das statistische Merkmal „Personen mit Kontext Fluchtmigration“ steht erst seit Juli 2016 zur Verfügung. Die Abgänge von arbeitsuchenden oder von arbeitslosen Personen im Kontext Fluchtmigration in den ersten Arbeitsmarkt oder Ausbildung im Zeitraum vom Juli 2016 bis zum Februar 2018 (aktuellster Datenstand) können der folgenden Übersicht entnommen werden. Eine Zuordnung nach „Ausbildungsprogrammen“ ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich. Drucksache 7/1779 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Region Abgangsstruktur Juli 2016 bis Februar 2018 Mecklenburg-Vorpommern Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 519 Ausbildung 940 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 1.547 Ausbildung 526 Rostock, Hansestadt Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 63 Ausbildung 140 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 353 Ausbildung 73 Schwerin Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 37 Ausbildung 98 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 222 Ausbildung 37 Mecklenburgische Seenplatte Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 82 Ausbildung 139 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 231 Ausbildung 55 Landkreis Rostock Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 94 Ausbildung 83 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 147 Ausbildung 27 Vorpommern-Rügen Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 59 Ausbildung 109 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 191 Ausbildung 72 Nordwestmecklenburg Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 20 Ausbildung 55 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 130 Ausbildung 33 Vorpommern-Greifswald Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 65 Ausbildung 85 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 154 Ausbildung 27 Ludwigslust-Parchim Abgänge arbeitsuchender Personen 1. Arbeitsmarkt 13 Ausbildung 159 Abgänge arbeitsloser Personen 1. Arbeitsmarkt 81 Ausbildung 68 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1779 3 Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Angaben nach Gemeinden liegen nicht vor. Zu a) Die Angaben können unter dem folgenden Link aufgerufen werden („Migrations-Monitor Arbeitsmarkt - Personen im Kontext von Fluchtmigration“). https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Migration/Migration -Nav.html Zu b) und c) Die Fragen b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Auf Anfrage der Landesregierung an das hierfür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dieses mitgeteilt, dass von dort kein Beitrag zur Verfügung gestellt werden kann. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterliege als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auch eine freiwillige Beantwortung sei aufgrund der hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt derzeit nicht möglich. Im zweiten Halbjahr 2016 begannen 299 Personen im Kontext von Fluchtmigration landesseitig geförderte Sprachkurse. Im ersten Halbjahr 2017 begannen 69 Personen im Kontext von Fluchtmigration und im zweiten Halbjahr 2017 276 Personen im Kontext von Fluchtmigration ihre sprachliche Qualifizierung. 2. Wie viele Ausbildungsprogramme für Personen im Kontext von Fluchtmigration mit welchen Qualifikationsangeboten wurden und werden von welchen Trägern seit 2015 in Mecklenburg-Vorpommern angeboten (bitte aufschlüsseln, ab welchem Zeitpunkt das jeweilige Angebot in Anspruch genommen werden konnte und für wie viele Personen das Angebot jeweils vorgesehen war bzw. ist)? a) Welche Teilnahmevoraussetzungen muss ein Bewerber für das jeweilige Ausbildungsprogramm erfüllen? b) Wie hoch waren die Teilnehmerzahlen und Abbrecherquoten in den jeweiligen Ausbildungsprogrammen für Personen im Kontext von Fluchtmigration jeweils in den Jahren 2016 und 2017? Zu 2 Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden in Mecklenburg-Vorpommern keine speziellen Ausbildungsprogramme für Personen im Kontext von Fluchtmigration angeboten. Drucksache 7/1779 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zur Heranführung an eine berufliche Ausbildung steht eine Vielzahl von standardisierten Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Kapitel des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Verfügung. Für Personen mit Fluchthintergrund wurden die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III um vier spezielle Maßnahmen erweitert: Perspektiven für Flüchtlinge (PerF), Perspektiven für weibliche Geflüchtete (PerF-W), Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) und Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk (PerjuF-H) Zu a) PerF ist ein niederschwelliges Angebot zur Heranführung an Ausbildung und Arbeit und richtet sich an arbeitslose Asylbewerber, die nicht aus den fünf Herkunftsländern mit einer guten Bleibeperspektive stammen (Eritrea, Irak, Iran, Somalia, Syrien) und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang . Die Teilnehmer müssen über Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, der Maßnahme zu folgen. PerF-W ist ein niederschwelliges Angebot für weibliche Geflüchtete zur Heranführung an Ausbildung und Arbeit, die nur eine versicherungspflichtige Beschäftigung von weniger als 30 Stunden pro Woche ausüben können. Zielgruppe sind arbeitslose Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Frauen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 27 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Die Teilnehmerinnen müssen im Besitz von Sprachkenntnissen sein, die es zulassen, der Maßnahme zu folgen. PerjuF ist ein Angebot für junge Menschen unter 25 Jahren, die perspektivisch für eine Ausbildung in Frage kommen. Zielgruppe sind arbeitslose Asylbewerber, Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte , anerkannte Flüchtlinge und Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 27 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Die Teilnehmer müssen im Besitz von Sprachkenntnissen sein, die es zulassen, der Maßnahme zu folgen. Des Weiteren muss die Vollzeitberufsschulpflicht erfüllt sein und es darf kein in Deutschland anerkannter Ausbildungsabschluss vorliegen. PerjuF-H ist ein gemeinsames Angebot in Kooperation des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit. Die Maßnahme richtet sich an dieselbe Zielgruppe wie bei PerjuF, stellt jedoch auf eine Ausbildung im Handwerk ab. Im Gegensatz zu PerjuF sollen bei PerjuF-H Sprachkenntnisse vorliegen, die dem Niveau eines erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurses entsprechen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1779 5 Zu b) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind im Jahr 2016 die Teilnehmerzahlen von Personen im Kontext von Fluchtmigration an den Maßnahmen PerF, Perf-W und PerjuF in der Gesamtzahl aller Teilnehmenden an Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III enthalten, eine differenzierte Darstellung ist erst ab dem Jahr 2017 möglich. Im Jahr 2017 sind in Mecklenburg-Vorpommern folgende Eintritte erfolgt: Maßnahme Eintritte PerF 39 Perf-W 0 PerjuF 158 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit In die Maßnahme PerjuF-H sind im Jahr 2016 in Mecklenburg-Vorpommern 24 Personen eingetreten , im Jahr 2017 waren es 37. Angaben zu Abbruchquoten liegen nicht vor. 3. Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration haben in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 eine Berufsausbildung abgeschlossen ? a) Wie viele Personen wurden anschließend vom ausbildenden Betrieb übernommen? b) Wie viele Personen im Kontext von Fluchtmigration konnten seit 2016 in welchen Branchen sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden (bitte aufgliedern nach Branche und Anzahl der Beschäftigungen )? Zu 3 Gemäß dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2017 zwei Personen im Kontext Fluchtmigration in Mecklenburg-Vorpommern eine Berufsausbildung abgeschlossen . Zu a) Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Drucksache 7/1779 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu b) Das statistische Merkmal „Personen mit Kontext Fluchtmigration“ steht erst seit Juli 2016 zur Verfügung. Die Abgänge arbeitsloser Personen im Kontext Fluchtmigration in den ersten Arbeitsmarkt im Zeitraum vom Juli 2016 bis zum November 2017 (aktuellster Datenstand), können der folgenden Übersicht entnommen werden. Wirtschaftszweige Juli 2016 bis November 2017 Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 1.226 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 1.043 Mit Angabe zum Wirtschaftszweig 1.043 Verarbeitendes Gewerbe 93 Baugewerbe 29 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 58 Verkehr und Lagerei 8 Gastgewerbe 293 Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen 102 Arbeitnehmerüberlassung 222 Gesundheits- und Sozialwesen 57 Kunst und Unterhaltung, Sonstige Dienstleistungen, Private Haushalte 57 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Die Summe der Wirtschaftszweige ergibt daher nicht die Gesamtsumme . 4. Aus welchen Gründen zählen Personen, die im Rahmen eines Familiennachzuges zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migriert sind, nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“? Gemäß der Bundesagentur für Arbeit werden für die statistische Berichterstattung die Ausländer , die sich in Deutschland aufgrund einer „Aufenthaltsgestattung“, einer „Aufenthaltserlaubnis Flucht“ oder einer „Duldung“ aufhalten, als „Personen im Kontext von Fluchtmigration “ zusammengefasst. Dabei sind in der Kategorie „Aufenthaltserlaubnis Flucht“ insbesondere die Schutzsuchenden enthalten, die entweder nach Abschluss des Asylverfahrens oder nach Aufnahme als Kontingentflüchtling eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Die Abgrenzung von Personen im Kontext Fluchtmigration entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen oder Verwendungen des Begriffs „Flüchtling“, insbesondere nicht der rechtlichen Abgrenzung in der Genfer Flüchtlingskonvention. Die statistische Definition orientiert sich vorrangig an der Beteiligung am Asylverfahren und nimmt Schutzsuchende auch während des Verfahrens und nach dessen Abschluss in den Blick, unabhängig davon, ob und welcher Schutzgrund anerkannt wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1779 7 Personen, die als Angehörige von anerkannten Schutzsuchenden im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland kommen, erhalten keine Aufenthaltserlaubnis Flucht, sondern eine sonstige Aufenthaltserlaubnis und zählen entsprechend nicht zu den Personen im Kontext Fluchtmigration.