Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1786 7. Wahlperiode 12.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Ausstellung von Approbationsurkunden für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker und ANTWORT der Landesregierung Im Formular des Antrages auf Approbation nennt das Landesprüfungsamt für Heilberufe, Rostock, einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen, in dem nach Einreichung aller Unterlagen die Approbationsurkunde für Ärzte, Zahnärzte beziehungsweise Apotheker zugesandt wird. 1. Gibt es seit 2014 Fälle, in denen zwischen dem Einreichen aller erforderlichen Unterlagen und der Aushändigung der Approbationsurkunde mehr als vier Wochen verstrichen sind (bitte jeweils mit Angabe des Einreichungstermins der Unterlagen und des Aushändigungstages der Urkunde; aufgeschlüsselt nach Ärzten, Zahnärzten und Apothekern)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da statistisch nur das Ausstellungsdatum der Approbation erfasst wird, nicht aber der erfragte Aushändigungstag. 2. Wie erklärt die Landesregierung solche Verzögerungen bei der Übergabe beziehungsweise Zustellung der Approbationsurkunden? Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist maximal drei Monate nach Antragseingang und Vorlage sämtlicher Antragsunterlagen. Drucksache 7/1786 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der Regel werden die im Antrag angegebenen Fristen von zwei bis vier Wochen für die Ausstellung der Approbation nach Eingang aller Unterlagen eingehalten. Die Approbationsurkunde trägt dabei grundsätzlich das Datum des Tages, an dem die Unterlagen vollständig vorliegen. 3. Woraus ergibt sich aus Sicht der Landesregierung die Notwendigkeit einer bis zu vierwöchigen Bearbeitungszeit? Die Approbationserteilung ist nur ein kleiner Teil der vielfältigen Aufgaben der zuständigen Sachbearbeiter. Zudem finden die Abschlussprüfungen in der Medizin und in der Pharmazie nicht zu einem festen Zeitpunkt für alle Studierenden statt, sondern verteilt über die Monate April, Mai, Juni und Oktober, November, Dezember. Es können somit keine festen Zeiten für die Bearbeitung der Approbationsanträge eingeplant und diese „am Stück“ abgearbeitet werden. 4. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, den oben genannten Zeitraum , wie es in anderen Bundesländern Praxis ist, auf etwa eine Woche zu verkürzen, um den Eintritt ins Berufsleben schneller zu ermöglichen ? Gesicherte Benchmarks anderer Bundesländer liegen der Landesregierung nicht vor. Die Landesregierung sieht nicht die Möglichkeit, die Bearbeitungszeiten auf etwa eine Woche zu verkürzen.