Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1789 7. Wahlperiode 08.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Illegale Einreisen an den Grenzen von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Zeitung Die Welt sind die illegalen Einreisen aus skandinavischen Ländern im Jahr 2017 deutlich angestiegen. Viele asylsuchende Personen, die in diesen Ländern kein Bleiberecht erhalten haben, reisen nach Deutschland, um hier erneut einen Asylantrag zu stellen. (Quelle: Welt - Deutlich mehr Migranten kommen über Dänemark nach Deutschland) 1. Wie viele illegale Einreisen wurden seit 2014 an den Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns registriert (bitte aufgliedern nach Jahr, Anzahl, angrenzenden Staat und Nationalität)? 2. Wie viele illegale Einreisen wurden seit 2014 an den Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns verhindert (bitte aufgliedern nach Jahr, Anzahl, angrenzenden Staat und Nationalität)? 3. Wie viele Personen wurden seit 2014 an den Grenzen Mecklenburg- Vorpommerns nach § 15 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz zurückgewiesen (bitte aufgliedern nach Jahr, Anzahl, angrenzenden Staat und Nationalität )? Drucksache 7/1789 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie vielen Personen wurde seit 2014 an den Grenzen Mecklenburg- Vorpommerns nach § 18 Abs. 2 Asylgesetz die Einreise verweigert (bitte aufgliedern nach Jahr, Anzahl, angrenzenden Staat und Nationalität )? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Für die Kontrolle der Grenzen liegt die Zuständigkeit bei der Bundespolizei. Die Bundespolizei ist dem Bundesministerium des Innern nachgeordnet. Die Landesregierung äußert sich grundsätzlich nur zu in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Sachverhalten. Für die Fragen dieser Kleinen Anfrage besteht keine Zuständigkeit der Landesregierung .