Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1791 7. Wahlperiode 19.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Aktueller Stand der Bürgschaften für die MV Werften und ANTWORT der Landesregierung In den Medien wird gemutmaßt, dass seitens der Landesregierung angekündigte Bürgschaften des Bundes unter Umständen nicht getätigt werden (OZ - Werften-Bürgschaften: Bund lässt MV hängen). 1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Verhandlungen über etwaige Bürgschaften insgesamt? Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern führen einen konstruktiven Dialog zu den beiderseitigen Unterstützungsmöglichkeiten beim Bau von Kreuzfahrtschiffen in Wismar und Rostock durch Hermes-Exportgarantien und Landesbürgschaften. 2. Welche Anträge wurden bisher an den Bund seitens des Landes gestellt? Anträge des Landes Mecklenburg-Vorpommern an den Bund sind bisher nicht gestellt worden. Drucksache 7/1791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche der Gesellschaften der MV Werften haben Anträge auf Bürgschaften bzw. Exportkreditversicherungen beim Land oder Bund gestellt? Wie wurde darauf geantwortet? Mit Eingangsdatum 03.02.2017 hat die MV WERFTEN Wismar GmbH einen Vorprüfantrag auf eine Landesbürgschaft für einen Investitionskredit für alle drei Standorte der Unternehmensgruppe in Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Dieser Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung. Abgesehen von solchen Vorprüfanträgen stellen grundsätzlich die Kredit gebenden Banken Anträge auf Verbürgung der von ihnen ausgereichten Kredite. 4. Welche verbindlichen Zusagen wurden bisher seitens des Bundes an das Land oder die MV Werften gegeben, um die Schiffbauprojekte der MV Werften zu unterstützen? Im Bereich der Exportgarantien des Bundes ist eine verbindliche Deckungszusage bisher nicht ausgesprochen worden, da die entsprechenden Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Garantieempfänger ist hier im Übrigen nicht das Land oder die MV WERFTEN GmbH, sondern die KfW-IPEX Bank. Der Bund erhebt keine Bedenken gegen die Einbeziehung einzelner Landesbürgschaften für Schiffbaufinanzierungen in den mit dem Bund vereinbarten Rückgarantierahmen. Voraussetzung ist lediglich - die Einhaltung der Bedingungen des Werftenförderungsgesetzes, - die Erfüllung der technischen, vertraglichen sowie liquiditäts- und ertragsmäßigen Anforderungen an das Projekt und die MV WERFTEN-Gruppe - sowie die Erfüllung der Anforderungen an den Kreditgeber. 5. Verhandelt die Landesregierung mit dem Bund über eine Verlängerung der bis Ende 2019 befristeten ausfallbasierten Rückgarantien für Projektbauzeitfinanzierungen auf den Werften in Mecklenburg- Vorpommern? Wenn ja, wie ist der Stand der Dinge? Die Landesregierung hat durch nachdrückliche Bemühungen die Bereitschaft des Bundes erreicht, hierüber zu gegebener Zeit in Verhandlungen einzutreten. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor.