Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1796 7. Wahlperiode 29.03.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Einsatz von Familienhebammen sowie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Jahr 2017 und ANTWORT der Landesregierung Zu der Kleinen Anfrage „Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen“ vom 18.01.2018 (Drucksache 7/1544) ergeben sich folgende weitere Fragen. 1. In welchem Stundenumfang (durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit ) waren die Familienhebammen (FHB) und Familien-, Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) im Jahr 2017 tätig (bitte einzeln für die Landkreise und kreisfreien Städte auflisten)? Im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde im Jahr 2017 eine Familienhebamme mit Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von 28 Stunden beschäftigt. Das entspricht 0,7 Fachkraft- Vollzeitäquivalenten. In allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgte die Arbeit der Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen auf Honorarbasis. Die geleisteten Honorarstunden werden kreisweise als Jahressummen erfasst. Die im Jahr 2017 (mit Stand der Abrechnungen vom 28. Februar 2018) geleisteten Honorarstunden sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der geleisteten Honorarstunden im Jahr 2017 Vorpommern-Greifswald 1.405,74 Mecklenburgische Seenplatte 179,49 Hansestadt Rostock 1.494,50 Vorpommern-Rügen 1.095,90 Schwerin 1.519,59 Ludwigslust-Parchim 84,00 Landkreis Rostock 1.102,56 Drucksache 7/1796 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Vollzeitäquivalente der FHB und FGKiKP waren im Jahr 2017 in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten tätig? Im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde im Jahr 2017 eine Familienhebamme mit Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von 28 Stunden beschäftigt. Das entspricht 0,7 Fachkraft- Vollzeitäquivalenten. Da in allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten auf Honorarbasis gearbeitet wird, kann dies nicht in Fachkraft-Vollzeitäquivalenten ausgewiesen werden. 3. Wie viele Familien wurden im Jahr 2017 durch wie viele Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen betreut (bitte einzeln für die Landkreise und kreisfreien Städte auflisten)? Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die angefragten Informationen sind Bestandteil des Sachberichtes zum Verwendungsnachweis. Termin für die Einreichung dieser Verwendungsnachweise ist der 30. Juni 2018. Vorausgesetzt, dass alle Verwendungsnachweise fristgerecht eingehen und auch die entsprechenden Zahlen enthalten, kann diese Frage von der Landesregierung frühestens im Juli 2018 beantwortet werden. 4. Wenn noch keine Angaben zum Stundenumfang und den Vollzeitäquivalenten gemacht werden können, wann werden diese der Landesregierung spätestens vorliegen? Hinsichtlich der Angaben zum Stundenumfang und Vollzeitäquivalenten wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 5. Mit welcher Begründung sind neben der im Landkreis Nordwestmecklenburg angestellten Familienhebamme mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden keine weiteren Familienhebammen tätig? Über die Festanstellung von Familienhebammen entscheidet ausschließlich die jeweilige kreisfreie Stadt und der jeweilige Landkreis. Gründe, warum im Landkreis Nordwestmecklenburg keine weiteren Familienhebammen tätig sind, sind der Landesregierung nicht bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1796 3 6. Sind nach Ansicht der Landesregierung die Bedarfe an Angeboten und Leistungen im Bereich der Frühen Hilfen in Nordwestmecklenburg und den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten gedeckt (bitte begründen)? Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 7. Auf welcher Grundlage werden die aktuellen Bedarfe ermittelt? Wie sind sie für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte definiert ? Frühe Hilfen umfassen eine Fülle von Unterstützungsangeboten für (werdende) Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. An dieser Stelle ist eine gut koordinierte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen und Institutionen, insbesondere aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen, jedoch auch aus der Schwangerschaftsberatung, der Frühförderung sowie dem Kontext materieller Hilfen der Grundsicherung erforderlich. Die Frühen Hilfen gelten als relativ junges Handlungsfeld. Dieses entwickelt sich zum einen noch zwischen den zuvor genannten unterschiedlichen Systemen. Zum anderen stehen die Frühen Hilfen auch zukünftig immer wieder vor neuen gesellschaftlichen Herausforderungen (beispielsweise Zunahme von Fällen mit Kindern psychisch kranker Eltern, Familien mit Fluchtgeschichte und kleinen Kindern). Dementsprechend kann ein Berechnungsschlüssel zur Ermittlung des konkreten Bedarfes an Leistungen und Angeboten der Frühen Hilfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten schwer definiert und abgebildet werden. Weder landesweit noch bundesweit liegen valide Studien zur Ermittlung des Bedarfes an Frühen Hilfen vor. 8. In welcher Höhe und aus welchen Titeln wurden in den Jahren 2016 und 2017 Landesmittel für den Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen ausgegeben (bitte für die Landkreise und kreisfreien Städte einzeln auflisten)? a) Wurden diese Mittel vollständig durch die Landkreise und kreisfreien Städte ausgegeben? b) Wenn nicht, wie hat die Landesregierung die nicht ausgegebenen Mittel verwendet? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/1796 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Der Mitteleinsatz erfolgte aus dem Einzelplan 10 - Haushaltstitel 1019 - 684.11 (Landesprogramm zur Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit in M-V). Träger Beginn Ende Zuschuss Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt 01.01.16 31.12.16 14.300,00 € Landkreis Vorpommern-Greifswald - Gesundheitsamt 01.01.16 31.12.16 67.002,00 € Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Gesundheit 01.01.16 31.12.16 24.999,00 € Hansestadt Rostock - Gesundheitsamt 01.01.16 31.12.16 48.000,00 € Landkreis Rostock - Außenstelle Bad Doberan/Gesundheitsamt 01.01.16 31.12.16 81.503,00 € Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Gesundheit 01.01.16 31.12.16 57.096,00 € Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachdienst Gesundheit 01.01.16 31.12.16 20.319,00 € Gesamt 313.219,00 € Träger Beginn Ende Zuschuss Landkreis Vorpommern-Greifswald - Gesundheitsamt 01.01.17 31.12.17 54.824,00 € Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt 01.01.17 31.12.17 7.000,00 € Hansestadt Rostock - Gesundheitsamt 01.01.17 31.12.17 58.285,50 € Landkreis Vorpommern-Rügen - Fachdienst Gesundheit 01.01.17 31.12.17 42.740,10 € Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Gesundheit 01.01.17 31.12.17 59.264,00 € Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachdienst Gesundheit 01.01.17 31.12.17 3.276,00 € Landkreis Rostock - Außenstelle Bad Doberan/Gesundheitsamt 01.01.17 31.12.17 43.000,00 € Landkreis Nordwestmecklenburg FD Öffentlicher Gesundheitsdienst 10.03.17 31.12.17 27.727,25 € Gesamt 296.116,85 € Diese Mittel wurden von den Landkreisen und kreisfreien Städten vollständig ausgegeben. 9. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2016 und 2017 Bundesmittel für den Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Mecklenburg-Vorpommern ausgegeben ? In welcher Höhe wurden diese Bundesmittel an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte weitergereicht? Für den Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen wurden keine Bundesmittel eingesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1796 5 10. In welcher Höhe wurden in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2016 und 2017 weitere Mittel für den Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen ausgegeben? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.