Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1829 7. Wahlperiode 16.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Erfüllung der Hilfsfristen bei Rettungsdiensteinsätzen im Jahr 2017 und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche war die durchschnittliche Hilfsfrist in den einzelnen Rettungsdienstbereichen im Jahr 2017? 2. Bei wie vielen Rettungsdiensteinsätzen wurde die Hilfsfrist von zehn Minuten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen im Jahr 2017 erfüllt (bitte die absolute Zahl der Rettungsdiensteinsätze mit einer Hilfsfrist von unter zehn Minuten und die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze je Rettungsdienstbereich angeben)? 3. Bei wie vielen Rettungsdiensteinsätzen wurde die maximale Hilfsfrist von 15 Minuten in den einzelnen Rettungsdienstbereichen im Jahr 2017 erfüllt (bitte die absolute Zahl der Rettungsdiensteinsätze mit einer Hilfsfrist von unter 15 Minuten und die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze je Rettungsdienstbereich angeben)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Hilfsfriststatistik für das Jahr 2017 liegt noch nicht vor. Die Landesregierung fordert in jedem Jahr bis zum 30. April eines Jahres von den Landkreisen und von den kreisfreien Städten als zuständige Träger für den bodengebundenen Rettungsdienst Angaben zur Erfüllung der Hilfsfrist (Hilfsfriststatistik) für das vergangene Jahr in einer Erfassungsmaske ab. Zurzeit werden der Datensatz und die Maske zur Erfassung der Hilfsfriststatistik überarbeitet, um die Regelungen im Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern und in der Rettungsdienstplanverordnung zur Hilfsfrist besser abzubilden. Nach Abstimmung des überarbeiteten Datensatzes und der Erfassungsmaske mit den Trägern für den bodengebundenen Rettungsdienst sollen die Angaben zur Hilfsfrist für das Jahr 2017 bis zum 30. Juni 2018 in der neuen Erfassungsmaske erfolgen.