Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1831 7. Wahlperiode 14.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Hilfsfristrelevante Einsätze des Rettungsdienstes und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie definiert die Landesregierung die hilfsfristrelevanten Einsätze (bitte gegebenenfalls alle Kriterien aufführen, die zum Ausschluss von Einsätzen von der Hilfsfristrelevanz führen)? Die Definition für die hilfsfristrelevanten Einsätze ergibt sich aus § 8 Absatz 1 Nummer 7 des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Danach umfasst die Hilfsfrist den Zeitraum von der Alarmierung eines Rettungsmittels bis zum Eintreffen am Notfallort. Präzisiert wird diese Vorgabe in § 1 Absatz 2 Satz 1 der Rettungsdienstplanverordnung, wonach die Hilfsfrist mit der Alarmierung eines oder mehrerer Rettungsmittel beginnt und mit dem Eintreffen eines Rettungsmittels am Notfallort endet. Nicht hilfsfristrelevant sind Einsätze von Rettungsmitteln nach Voranmeldung, wenn zum Beispiel ein Rettungsmittel aus der Notfallrettung im Rahmen des Krankentransportes eingesetzt wird, weil zum Transport des Patienten die Ausstattung eines Rettungstransportwagens benötigt wird, die über die Ausstattung eines Krankentransportwagens hinausgeht. Gleiches gilt bei Einsätzen der Rettungstransporthubschrauber zur Verlegung von Patienten zwischen Krankenhäusern , wenn ein Verlegungshubschrauber nicht zur Verfügung steht. Nicht hilfsfristrelevant sind zudem weitere von der Leitstelle für einen konkreten Einsatz alarmierte Rettungsmittel . Drucksache 7/1831 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Rettungsdiensteinsätze waren in den Jahren 2015 bis 2017 nicht hilfsfristrelevant (bitte aufschlüsseln nach Rettungsdienstbereichen und Jahren)? Nachstehend sind die ermittelten nicht hilfsfristrelevanten Einsätze für 2015 und 2016 aufgeführt . Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten vor. Nicht hilfsfristrelevante Einsätze * Rettungsdienstbereich 2015** 2016 Rostock 1.130 1.884 Schwerin 1.444 2.718 Mecklenburgische Seenplatte 994 *** Landkreis Rostock 525 888 Vorpommern-Rügen 161 252 Nordwestmecklenburg 1.355 3.047 Vorpommern-Greifswald 454 634 Ludwigslust-Parchim 2.383 4.771 Mecklenburg-Vorpommern 8.446 14.194 * Errechnet aus Differenz Gesamteinsätze und Primäreinsätze-Einsätze mit Hilfsfristangaben . ** Aufgrund der Änderung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern basiert die Erhebung auf dem Zeitraum 1.5. bis 31.12.2015. *** Angabe liegt bisher nicht vor.