Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1835 7. Wahlperiode 14.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Überplanung des Rettungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Nordkurier berichtete am 3. Februar 2018, dass der Landkreis Rostock die Überplanung des Rettungsdienstes durchführt. 1. Warum wird die Überplanung durchgeführt? Mit den veränderten Vorgaben zur Hilfsfrist im Rettungsdienstgesetz Mecklenburg- Vorpommern und mit der Festlegung der Kriterien zur Beurteilung der Einhaltung der Hilfsfrist in der Rettungsdienstplanverordnung sind die strukturellen Gegebenheiten im Rettungsdienst, wie zum Beispiel in Bezug auf die Rettungswachen und die Notarztstandorte im Rahmen einer Überplanung, einer Überprüfung zu unterziehen. 2. Warum wird die Überplanung zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt? Die Landkreise und die kreisfreien Städte als zuständige Träger für den bodengebundenen Rettungsdienst haben entschieden, eine landesweite Überplanung durchzuführen. Die für die Tragung der Kosten des öffentlichen Rettungsdienstes verantwortlichen Landesverbände der Sozialleistungsträger und das Land als zuständiger Träger für die Luftrettung befürworten die Entscheidung. Damit wird sichergestellt, dass gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern bei der Planung der Standorte der Rettungswachen benachbarte Träger des öffentlichen Rettungsdienstes berücksichtigt werden können und eine Kreisgrenzen übergreifende Durchführung der Notfallrettung ermöglicht wird. Drucksache 7/1835 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Darüber hinaus gewährleistet die vorgesehene landesweite Überplanung eine effektive Berücksichtigung der Einsatzmittel der Luftrettung und der Möglichkeiten der telemedizinischen Begleitung von Einsätzen. 3. Gibt es Rettungsdienstbereiche, für die bereits Überplanungen nach Verabschiedung des Rettungsdienstgesetzes 2015 durchgeführt wurden? Wenn ja, welche? Die strukturellen Gegebenheiten werden im Rahmen der landesweiten Überplanung überprüft. Bei aktuell bestehenden Versorgungsbedarfen in einem Rettungsdienstbereich werden von dem zuständigen Träger Rettungsdienst entsprechende Übergangslösungen ergriffen, damit die Notfallversorgung sichergestellt ist. 4. Wie erfolgte die Übertragung der Überplanungsaufgabe? Der Landkreis Rostock hat sich bereit erklärt, die Rolle des Vertragspartners für die anfallenden Vertragsangelegenheiten zu übernehmen, die im Zuge der Umsetzung der Überplanung erforderlich sind, so zum Beispiel mit der Beauftragung eines Gutachterbüros zur Erstellung des Gutachtens mit der landesweiten Überplanung. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung haben die Landreise und die kreisfreien Städte mit dem Landkreis Rostock vereinbart, dass sie im Vorfeld der Unterzeichnung eines Vertrages einbezogen werden. Alle Landkreise und kreisfreien Städte befinden sich während der Vorbereitung für die landesweite Überplanung in einem engen Informations- und Abstimmungsprozess. 5. Wie viele Interessenten waren bereit, die Überplanung durchzuführen? Für die Umsetzung der Überplanung sind die vergaberechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen . Danach muss eine europaweite Ausschreibung zur Findung eines Gutachters erfolgen , der die Überplanung durchführt. Die Ausschreibung ist noch nicht abgeschlossen. Mit der Auswahl des Gutachters für die Überplanung wird im kommenden Herbst gerechnet. 6. Warum führt der Landkreis Rostock die Überplanung für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern durch? Es wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1835 3 7. Warum führt das Land die Überplanung nicht selbst durch? Gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg- Vorpommern haben die Landkreise und die kreisfreien Städte als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes die Organisationsverantwortung für die Rettungswachenstandorte und für die Notarztstandorte. 8. Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Überplanungsleistung durch den Landkreis Rostock? Es entstehen Kosten im Zusammenhang mit der europaweiten Ausschreibung und für die Erstellung des Gutachtens. 9. Wer trägt die in der Antwort der Landesregierung zu Frage 8 genannten Kosten? Die Kosten für die europaweite Ausschreibung und für das Gutachten entstehen primär den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Im Rahmen der Verhandlung zu den Benutzungsentgelten nach § 12 des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern machen diese die Kosten gegenüber den Landesverbänden der Sozialleistungsträger geltend. Diese befürworten die landesweite Überplanung und haben die Kostenübernahme signalisiert. 10. Wann werden die Ergebnisse der Überplanung vorliegen? Nach dem vorliegenden Zeitplan sollen die Ergebnisse der Überplanung im Herbst 2019 vorliegen .