Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1838 7. Wahlperiode 21.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Notsicherungsfonds aus Haushaltsüberschüssen und ANTWORT der Landesregierung Am 25. Januar 2018 hat der CDU-Landtagsabgeordnete Egbert Liskow in einer Pressemitteilung angekündigt, dass die CDU-Fraktion im Rahmen ihrer Regierungsverantwortung einen Notsicherungsfonds für bedrohte Guts- und Herrenhäuser aufsetzen will. Dieser soll sich aus den Haushaltsüberschüssen des Jahres speisen. 1. Wird es einen entsprechenden Notsicherungsfonds geben? Seitens der Landesregierung ist die Einrichtung eines Notsicherungsfonds für bedrohte Gutund Herrenhäuser nicht geplant. Wie in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 7/1277 dargestellt, stehen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern im Kapital 0718, Maßnahmegruppe 03, Mittel des Landes für Maßnahmen zum Erhalt von bedrohten Baudenkmalen zur Verfügung. 2. Wenn ja, wann soll dieser eingerichtet werden? In welcher Höhe soll der Fonds mit Mitteln ausgestattet sein? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.