Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1840 7. Wahlperiode 27.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Am 15. Februar 2018 ist die „Verordnung zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern“ in Kraft getreten (GVOBl. M-V Seite 43 ff). Danach sind die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte sachlich zuständige Behörden für die Wahrnehmung der in den §§ 12 bis 31 sowie § 33 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 und 3 sowie § 33a des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) genannten Aufgaben. Zuständige Behörde für die in den §§ 3 bis 11 ProstSchG genannten Aufgaben ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Seit dem 1. Juli 2017 waren die gewerberechtlichen Anzeigen sowie die Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes zunächst im LAGuS gesammelt worden. Diese Unterlagen sind nach dem Inkrafttreten der Landesverordnung ungeprüft von dort an die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und an die Landräte versandt worden. Mit der Sichtung, Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen wird dieser Tage dort begonnen. Drucksache 7/1840 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) in Kraft getreten. 1. Wie viele Prostituierte haben sich seither registrieren lassen und haben einen sogenannten „Hurenpass“ beantragt? a) Wie viele Aliasbescheinigungen wurden seitens welcher Behörden ausgestellt? b) Wie viele Prostitutionsfahrzeuge wurden angemeldet? c) Wie oft wurden bisher Dolmetscher benötigt und welche Honorare wurden insgesamt bezahlt? Zu 1 Bisher wurden durch das LAGuS 138 Anmeldungen inklusive Informations- und Beratungsgespräch (§ 7 ProstSchG) und 139 gesundheitliche Beratungen (§ 10 ProstSchG) durchgeführt. Zu a) Es wurden durch das LAGuS bisher 134 Aliasbescheinigungen ausgestellt. Zu b) Nach den beim LAGuS eingegangenen Unterlagen wurde ein Prostitutionsgewerbe in Form eines Prostitutionsfahrzeuges angezeigt. Ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (vergleiche § 37 Absatz 2 ProstSchG) wurde nicht gestellt. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu c) Im LAGuS werden die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsberatung (§ 10 ProstSchG) als auch das Anmeldeverfahren inklusive persönlicher Beratung (§ 7 ProstSchG) auf Wunsch in einem Termin durchgeführt. Bisher wurden 82 Beratungen mit einer Dolmetschung geführt. Die Honorare für die Dolmetscher belaufen sich im Zeitraum November 2017 bis Januar 2018 auf 2.509,00 Euro. 2. An welchen Orten gibt es wie viele Prostituierte (bitte auflisten nach Wohnsitz oder Zustellanschrift und Anzahl)? a) An welchen Orten gibt es wie viele Prostitutionsstätten (bitte aufschlüsseln nach Ort und Art der Prostitutionsstätte)? b) Wie viele Prostituierte müssen zu ihrem Leistungserbringungsort pendeln? Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1840 3 Zu 2 Die Angaben in der Anmeldebescheinigung lassen keine Aussagen über Tätigkeitsorte zu. Der Auflistung von Prostituierten nach Wohnorten stehen Datenschutzbestimmungen entgegen, da die Anzahl der Nennungen pro Ortschaft zu gering wäre. Zudem zeigt sich bei den Anmeldeverfahren , dass der Wohnsitz im Heimatland der Prostituierten nicht identisch ist mit der Zustellanschrift und/oder dem Ort, an dem die Prostitution ausgeübt wird. Viele der in Mecklenburg-Vorpommern angemeldeten Prostituierten arbeiten auch bundesweit. Zu a) Hierzu liegen der Landesregierung derzeit keine Angaben vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Geschlechter haben die Prostituierten (bitte auflisten nach Geschlecht und Anzahl)? a) Werden die sogenannten „Gender“ der Prostituierten erfasst? b) Wenn ja, welche „Gender“ haben die Prostituierten? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Diese Angaben sind für die Anmeldung nicht erforderlich und werden daher nicht erfasst. 4. Wie viele Prostituierte sind selbstständig? a) Wie viele stehen in einem Beschäftigungsverhältnis (bitte auflisten nach Beschäftigungsart und Anzahl)? b) Können Prostituierte eine Pendlerpauschale beim Finanzamt geltend machen? c) Welche Werbekosten können Prostituierte beim Finanzamt angeben und von der Steuer absetzen? Zu 4 und a) Eine Differenzierung der Prostituierten nach selbstständig Tätigen und abhängig Beschäftigten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 a) verwiesen. Drucksache 7/1840 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Ja. Die Einkünfte aus sexuellen Dienstleistungen unterliegen der Einkommenssteuer (bei Selbstständigen) beziehungsweise der Lohnsteuer (bei Angestellten). Ob eine Tätigkeit selbstständig oder nicht selbstständig ausgeübt wird, hängt von der konkreten Vertrags- und tatsächlichen Arbeitssituation ab. Angestellte müssen zum Beispiel feste Arbeitszeiten einhalten und erhalten eine feste Grundvergütung auch ohne Kundschaft. Selbstständige tragen das eigene Unternehmerrisiko, verfügen über eine eigene Betriebsstätte und gestalten Tätigkeit und Arbeitszeit frei. Sowohl angestellte als auch selbständige Prostituierte können die Fahrten zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte beziehungsweise der Betriebsstätte nach den § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 bis 6 des Einkommensteuergesetzes beim Finanzamt gelten machen. Zu c) Prostituierte können - wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Aufwendungen zur Ausübung ihres Berufes (beispielsweise Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte , Kosten für Untersuchungen beim Gesundheitsamt, Kosten für Arbeitsmittel) als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wie bei anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gilt, dass die Kosten durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sein müssen. 5. Welches Alter haben die Prostituierten (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alterskohorte in Fünf-Jahres-Kohorten und Anzahl)? Das Alter der bisher angemeldeten Prostituierten gliedert sich wie folgt auf: 18-20 5 21-25 17 26-30 22 31-35 17 36-40 17 41-45 29 46-50 13 51-55 13 56-60 4 61-65 0 66-70 1 Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nicht möglich, da hierzu keine Angaben erfasst werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1840 5 6. Welche Staatsbürgerschaften haben die Prostituierten (bitte auflisten nach Nationalität und Anzahl)? Bisher haben sich Prostituierte mit Staatsangehörigkeiten aus folgenden Ländern angemeldet: Belgien 2 Bulgarien 14 Weißrussland 1 China 1 Deutschland 17 Dominikanische Republik 1 Spanien 5 Ghana 1 Ungarn 25 Litauen 10 Lettland 3 Moldawien 1 Peru 2 Philippinen 1 Polen 24 Rumänien 17 Russland 2 Serbien 1 Slowakei 2 Thailand 7 Ukraine 1 7. Wie viele Prostitutionsveranstaltungen wurden bisher angemeldet (bitte auflisten nach Ort, Art der Prostitutionsveranstaltung und Anzahl)? Nach den beim LAGuS eingegangenen Unterlagen wurde kein Prostitutionsgewerbe in Form einer Prostitutionsveranstaltung angezeigt und beantragt. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen . Drucksache 7/1840 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 8. Wie viele Personen kontrollieren die Einhaltung der Kondompflicht und ordnungsgemäße Beschäftigung in den Betrieben? a) Wie viele Stichproben wurden bisher getätigt? b) Wie im Detail wird die ordnungsgemäße Verwendung von Kondomen überprüft? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 a) verwiesen. 9. Falls das Land ein landesspezifisches Prostituiertenschutzgesetz aufstellen will, welche weiteren Regulierungen und Kontrollen sind geplant? Es ist nicht beabsichtigt, ein landesspezifisches Prostitutionsschutzgesetz zu erarbeiten. 10. Wie entwickelte sich die Anzahl an Prostituierten in den vergangenen zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Nationalität)? Wie viele Fälle von Zwangsprostitution wurden in den vergangenen zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt bzw. zur Anzeige gebracht? Zur Teilfrage 1 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zur Teilfrage 2 In der polizeilichen Kriminalstatistik für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Jahren 2007 bis 2016 insgesamt 62 Fälle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 des Strafgesetzbuches (StGB) registriert. Die Einführung des Straftatbestandes Zwangsprostitution gemäß § 232a StGB erfolgte erst mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch“ vom 11. Oktober 2016, vergleiche BGBl. I Seite 2226.