Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1843 7. Wahlperiode 12.04.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Vom Land Mecklenburg-Vorpommern geförderte Jugendfreizeit-Einrichtungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Jugendfreizeit-Einrichtungen werden derzeit vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit Fördermitteln unterstützt (bitte nach Projekt, Zweck und Höhe der gezahlten Fördermittel aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Projekte gab es in den Jahren 2007 bis 2017 (bitte nach Jahren, Einrichtung, Zweck und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? 3. Wie viele dieser Einrichtungen mussten in den Jahren 2007 bis heute aufgrund mangelnder Finanzen schließen (bitte konkret die Einrichtungen benennen)? 4. Gibt es Einrichtungen dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern, die direkt vom Land betrieben und finanziert werden? Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung fördert keine Jugendfreizeit-Einrichtungen, da sich die Einrichtungen in der Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befinden. Diese erfüllen ihre Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch Abschnitt „Kinder- und Jugendhilfe“ weisungsfrei als eigene Angelegenheit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Demzufolge liegen der Landesregierung keine Daten vor. Drucksache 7/1843 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele „Jugendfreizeitzentren“ und „Jugend-Clubs“ es 1990 in Mecklenburg-Vorpommern gab? Wenn ja, wie viele? 6. Wie viele dieser bereits 1990 existierenden Einrichtungen gibt es heute noch? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen 5 und 6 wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1763 (Jugendclubs in Mecklenburg-Vorpommern) verwiesen.