Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1847 7. Wahlperiode 19.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Kryptowährungen und Blockchains und ANTWORT der Landesregierung Die Ostsee-Zeitung vom 15.02.2018 berichtet von der „Blockchain“-Technologie , die vor allem den Erfolg von Kryptowährungen, wie z. B. Bitcoin, ermöglicht hat und laut Zeitung als Technologie der Zukunft, sowohl die Wirtschaft und das Finanzsystem, als auch das Internet revolutionieren wird. 1. Wie bewertet die Landesregierung Transaktionen, die mit Blockchains abgeschlossen werden, insbesondere in juristischer Hinsicht? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Tokenhandel mit beispielsweise Bitcoins? 3. Gibt es Überlegungen, eventuell entstehende Sicherheitslücken, wie z. B. erleichterte Geldwäsche, effektiv zu bekämpfen? 4. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen gesetzlichen Rahmen für den Handel mit und in Kryptowährungen? 5. Hält die Landesregierung es für notwendig, die Gesetzeslage zum Tokenhandel zu ändern, um entstehende Grauzonen zu vermeiden? Gibt es dazu konkrete Pläne? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen derzeit keine eigenen Erkenntnisse über Blockchain-Transaktionen oder den Tokenhandel beispielsweise mit Bitcoins vor, die eine abschließende Bewertung insbesondere in juristischer Hinsicht erlauben. Zum Schutz der Verbraucher und Anleger sind zeitnah europäische und deutsche Gesetzesinitiativen und aufsichtsrechtliche Reaktionen zu erwarten. Drucksache 7/1847 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die EU-Kommission prüft derzeit, ob Regulierungsmaßnahmen im Bereich der Kryptowährungen auf EU-Ebene erforderlich sind. Krypto-Assets bergen Risiken im Zusammenhang mit der Geldwäsche und der Finanzierung illegaler Aktivitäten. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission vorgeschlagen, dass virtuelle Handelsplätze für Kryptowährungen zukünftig der Geldwäscherichtlinie unterliegen sollten. Dabei dürfte es vorrangig darum gehen, dass die entsprechenden Kaufplattformen künftig ihre Kunden entsprechend den Geldwäscherichtlinien identifizieren und beispielsweise Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern.