Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. April 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1848 7. Wahlperiode 27.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Förderung der sozialen Entwicklung mithilfe des Vorpommern-Fonds und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/1558 ergeben sich Nachfragen. 1. Welche konkreten Ziele in Bezug auf die soziale Entwicklung werden mit dem Vorpommern-Fonds verfolgt? Bei der Förderung der sozialen Entwicklung geht es insbesondere um die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Region. Vorhaben von Vereinen, Verbänden und Initiativen können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen mit Mitteln aus dem Fonds unterstützt werden. 2. In welcher Weise tragen Mittel aus dem Vorpommern-Fonds zur sozialen Entwicklung in Vorpommern bei? Bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen können Vorhaben, die ausweislich der eingereichten Antragsunterlagen geeignet sind, die soziale Entwicklung voranzubringen, finanziell unterstützt werden. Drucksache 7/1848 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dabei sollen mit den Mitteln des Vorpommern-Fonds insbesondere auch solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Vorpommern-Fonds (beispielsweise für die Erstellung von Machbarkeitsstudien oder zur Finanzierung von Eigenanteilen) eingeworben werden können.