Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/185 7. Wahlperiode 15.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Handhabung des Urheberrechtes und damit verbundener Forderungen von Autoren bezüglich der Verwendung von wissenschaftlichen Texten im Unterricht und ANTWORT der Landesregierung Die Digitalisierung und Vernetzung der Schule wurde auf der Kultusministerkonferenz beschlossenen und soll mit dem Digitalpakt#D auf den Weg gebracht werden. Das bedeutet für die Zukunft, dass Lehrerinnen und Lehrer erheblich mehr Unterrichtsmaterial aus dem Netz ziehen und im Unterricht nutzen werden. Das gilt auch für wissenschaftliche Texte und Originalquellen, die gerade für die pädagogische Arbeit in der Sekundarstufe II unverzichtbar sind. Damit könnten für die Schulen ähnliche Probleme entstehen, mit denen auch die Hochschulen des Landes im Zuge des Rechtsstreites zur digitalen Nutzung von wissenschaftlichen Texten mit der Verwertungsgesellschaft WORT zu kämpfen haben. 1. Inwiefern ist das eingangs geschilderte Szenario Bestandteil des zukünftigen Landeskonzeptes zur Digitalisierung der Schulen? Diese Frage ist in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht regelbar, da die Verwertung der Rechte von Urhebern eine Frage ist, die bundeseinheitlich mit den Ländern und mit den Verwertungsgesellschaften geklärt werden muss. Im Auftaktgespräch zur Erarbeitung einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule am 30. Januar 2017 ist der Themenkomplex „Urheberrecht“ seitens der Länder als Diskussionspunkt gegenüber dem Bund angemeldet worden. Drucksache 7/185 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gibt es bereits Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft WORT zum Thema ‚Nutzung von wissenschaftlichen Texten an Schulen‘? a) Wenn ja, aus welchen Mitteln des Landeshaushaltes sollen die zu erwartenden Mehrkosten bestritten werden? b) Wenn nicht, wann will die Landesregierung konkrete Schritte unternehmen , um diese Frage zu klären? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Länder haben eine Arbeitsgruppe mit der Verhandlungsführung beauftragt. Diese muss zunächst einen Konsens über die Verhandlungsposition unter den 16 Ländern erzielen. Zum Stand der Verhandlungen und zu etwaigen Mehrkosten für den Haushalt kann derzeit keine Aussage getroffen werden.