Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. April 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1853 7. Wahlperiode 27.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Förderung der kulturellen Entwicklung mithilfe des Vorpommern-Fonds und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/1558 ergeben sich Nachfragen. 1. Welche konkreten Ziele in Bezug auf die kulturelle Entwicklung werden mit dem Vorpommern-Fonds verfolgt? Die Fördermittel, die im Rahmen des Vorpommern-Fonds gewährt werden, stellen eine zusätzliche Unterstützung für die kulturelle Entwicklung des Landesteils Vorpommern dar. Der Vorpommern-Fonds unterstützt kulturelle Projekte und Vorhaben, die nicht in bestehende Förderprogramme passen oder die aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel nicht berücksichtigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Konzerte, Jubiläen und Ausstellungen. Mit der Unterstützung verschiedener kultureller Veranstaltungen verbindet sich auch das Anliegen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die regionale Identität in der Region zu stärken. Ein vielfältiges kulturelles Angebot erhöht die Attraktivität Vorpommerns. Drucksache 7/1853 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welcher Weise tragen Mittel aus dem Vorpommern-Fonds zur kulturellen Entwicklung Vorpommerns bei? Bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen können Vorhaben, die ausweislich der eingereichten Antragsunterlagen geeignet sind, die kulturelle Entwicklung voranzubringen, finanziell unterstützt werden. Dabei sollen mit den Mitteln des Vorpommern-Fonds insbesondere auch solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Vorpommern- Fonds (zum Beispiel für die Erstellung von Machbarkeitsstudien oder zur Finanzierung von Eigenanteilen) eingeworben werden können.