Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. März 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1863 7. Wahlperiode 29.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Asylverfahrensbetreuung durch das BAMF in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Guido Wolf, hat sich in einem Brief an das Bundesinnenministerium gewandt, um die ungenügende individuelle Verfahrensbetreuung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu kritisieren. So würden regelmäßig schriftliche Anfragen und Verfügungen der Gerichte nur sehr spät oder überhaupt nicht vonseiten des BAMF beantwortet. Anfragen müssten Wolf zufolge aber frist- und sachgerecht beantwortet werden. (FAZ vom 22. Februar 2018) 1. Liegen dem Justizministerium Beschwerden, Einschätzungen oder Rückmeldungen vonseiten der zuständigen Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Antwortpraxis des BAMF bei Asylverfahren vor? Wenn ja, a) wie wird die derzeitige Antwortpraxis des BAMF eingeschätzt? b) wie viele Beschwerden, Einschätzungen oder Rückmeldungen liegen dem Land seit 2016 vor? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Während der Landesregierung im Jahre 2017 einmal berichtet wurde, dass die gerichtliche Kommunikation mit den Sachbearbeitern beziehungsweise mit den Prozesssachbearbeitern des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sich vor allem bei schriftlichen Anfragen zum Teil schwierig gestaltet, ist dies nach dem aktuellen Kenntnisstand der Landesregierung nicht mehr der Fall. Drucksache 7/1863 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie schätzt das Justizministerium die derzeitige Personalausstattung des BAMF in Mecklenburg-Vorpommern zur Bewältigung von Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten des Landes ein? Dem Justizministerium liegen keine Erkenntnisse vor, die eine abschließende Einschätzung der Personalausstattung des BAMF ermöglichen. In der Vergangenheit wurde die Personalausstattung des BAMF an die jeweiligen Anforderungen angepasst. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der Ablehnungsbescheide des BAMF? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine abschließende Bewertung der Qualität der Ablehnungsbescheide des BAMF ermöglichen. 4. Wie viele Terminverzögerungen bei Asylverfahren haben seit 2016 dazu geführt, dass abgelehnte Asylbewerber der Dublin-Regelung nach nicht abgeschoben werden konnten? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Statistiken werden dazu nicht geführt. 5. Wie viele Asylbewerber konnten seit 2016 vor Verwaltungsgerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Aufhebung ihres Ablehnungsbescheids erwirken (bitte aufgliedern nach Anzahl und Jahr)? a) Wie hoch ist die Quote der erfolgreichen Asylklagen vor Verwaltungsgerichten des Landes seit 2016 gewesen? b) Wie viele Asylklagen sind vor Verwaltungsgerichten in Mecklenburg -Vorpommern seit 2015 anhängig (bitte Jahr und Zahl anhängiger Klagen aufgliedern)? Zu 5 Der Landesregierung liegen keine statistisch gesicherten Erkenntnisse über die Anzahl der Asylbewerber vor, die eine Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides erwirken konnten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1863 3 Mit Hilfe der in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geführten Justizgeschäftsstatistik kann lediglich beantwortet werden, wie viele Klagen im Sachgebiet „Asylrecht“ seit 2016 erledigt worden sind. Hier sind alle Klagen nach dem Asylgesetz zusammengefasst, zu denen als Teilmenge auch die Klagen gegen einen Ablehnungsbescheid zu rechnen sind. Im Jahr 2016 wurden 2.162 Hauptverfahren und 910 Eilverfahren, im Jahr 2017 wurden 2.655 Haupt- und 1.158 Eilverfahren erledigt. Zur Beantwortung der Frage müssten alle zuvor aufgeführten Akten händisch ausgewertet werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach einen Aufwand verursachen, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Zu a) Asylrecht - Hauptverfahren 2016 2017 Erledigte Hauptverfahren 2.162 2.655 Art der Erledigung Urteil 549 1.327 Gerichtsbescheid 61 44 Beschluss 1.120 1.252 Sonstige Erledigung 432 24 Die durch Urteil, Gerichtsbescheid oder Beschluss erledigten Verfahren sind erledigt worden durch: 1.730 2.623 a) Stattgabe 123 179 b) teilweise Stattgabe/teilweise Abweisung / teilweise Ablehnung 74 109 c) Abweisung/Ablehnung 417 1.094 d) Zurücknahme 530 594 e) Verweisung an ein anderes Gericht 183 278 f) Hauptsacheerledigung 400 339 g) Verbindung mit einer anderen Sache 3 30 Ausgang des Verfahrens Die durch Stattgabe, teilweise Stattgabe/teilweise Abweisung/teilweise Ablehnung, Abweisung/ Ablehnung (siehe a - c) endeten mit: 614 Anteil in % 1.381 Anteil in % Obsiegen der Behörde 424 69,1 1.088 78,8 teilweisem Obsiegen/teilweisem Unterliegen der Behörde 57 9,3 104 7,5 Unterliegen der Behörde 133 21,7 189 13,7 Drucksache 7/1863 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Asylrecht - Eilverfahren 2016 2017 Erledigte Eilverfahren 910 1.158 Art der Erledigung Beschluss 862 1.140 Gerichtlicher Vergleich 0 0 Ruhen des Verfahrens 0 0 Sonstige Erledigungsart 48 18 Die durch Beschluss erledigten Verfahren sind erledigt worden durch: 862 1.140 a) Stattgabe 69 68 b) teilweise Stattgabe/teilweise Abweisung/ teilweise Ablehnung 4 3 c) Abweisung/Ablehnung 686 871 d) Zurücknahme 20 33 e) Verweisung an ein anderes Gericht 40 106 f) Hauptsacheerledigung 43 58 g) Verbindung mit einer anderen Sache 0 1 Ausgang des Verfahrens Die durch Stattgabe, teilweise Stattgabe/teilweise Abweisung/teilweise Ablehnung, Abweisung/ Ablehnung (siehe a - c) endeten mit: 759 Anteil in % 942 Anteil in % Obsiegen der Behörde 691 870 92,4 teilweisem Obsiegen/teilweisem Unterliegen der Behörde 4 6 0,6 Unterliegen der Behörde 64 66 7,0 Zu b) Bestand am Hauptverfahren Eilverfahren 31.12.2015 1.568 198 31.12.2016 1.805 116 31.12.2017 2.477 76